Hallo
Habe vor : von Geburt ET ca. 1.06.2013 bis 15.7.15 Elternzeit zu nehmen.
Also ein bisschen mehr als 2 Jahre.
Kann ich dann den Rest vom 3.Jahr kurzfristig (im 2.Jahr) noch beantragen, wenn ich mich entscheide doch die vollen 3 Jahre zu nehmen????
LG Vanny
Nochmal Thema Elternzeit ungerade Monate
Soweit ich weiß, kann man nur ganze Jahre Elternzeit nehmen, kann mich aber auch täuschen. Die Elternzeit zu verlängern geht aber, sofern der Arbeitgeber zustimmt. Die Frist weiß ich allerdings nicht. Kannst aber bestimmt googeln.
LG
Ja ungerade geht und dem 3.Jahr muss er nicht zustimmen das darf man nehmen wenn man 7 Wochen vorher den Antrag stellt, ich weiß nur nicht ob er zustimmen muss, wenn das 3 Jahr schon angebrochen wurde....hmmmmmmmmm
hi vanny,
ja, kannst du. alles, was du bis zum 3. geburtstag deines kindes beantragst ist reine formsache, kann dein ag dir nicht verwehren, z.b. 2 jahre 1,5 monate bis 15.7.15, rest also 10,5 monate gleich dranhängen oder mitteilen, dass du diese nehmen willst (zeitpunkt offen lassen) oder gleich wann du diese nehmen willst (bis zum 8. b'day glaube ich). auch hier musst du nur die 7-wochen-frist beachten.
alles antragsmäßige nach dem 3. b'day liegt im ermessen deines ag, meiner hat's mir damals verwehrt und habe somit 2 jahren verloren. also: am besten innerhalb von den 3 jahren festlegen!
viele grüße!
schau mal
Hab das jetzt so formuliert: meinst das geht so?
Antrag auf Elternzeit
Sehr geehrte Frau xy.
Ich beantrage Elternzeit für mein Kind xy geboren am..........................
Die Elternzeit soll wie folgt liegen :
Von ........................................bis 15.07.2015. Einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit auf bis zum vollendeten 3.Lebensjahr behalte ich mir vor. .
Ich bestätige, dass mein Kind mit mir in einem Haushalt lebt und von mir selbst betreut und erzogen wird.
Bei eventuellen Rückfragen können Sie mich gerne jederzeit kontaktieren. Über eine schriftliche Bestätigung würde ich mich freuen.
Mit freundlichem Gruß
absolut ok!
allerdings würde ich mir den zeitraum des 3. "flexiblen" jahres nicht jetzt schon festsetzen (in deinem fall sagst du, dass du das bis zum 3. geburtstag nehmen willst). der zeitraum der inanspruchnahme des 3. jahres ist dir ja freigestellt, du musst nur erwähnen, dass du dieses jahr in anspruch nehmen willst! kann ja sein, dass du aus finanziellen gründen o.ä. wieder nach 2 jahren arbeiten musst - weisst ja jetzt nicht - und dann hast du zumindest noch das 3. jahr falls alle stricke reissen. war bei mir auch beim 2. kind so, dass ich nach zwischenzeitlicher berufstätigkeit das 3. jahr dann noch genommen habe, weil's einfach mit 20 stunden und 2 kiddies net machbar war.
lass dir doch den antrag nach der geburt über das 3. jahr vonmag bestätigen - sicher ist sicher!
viele grüße!