Elterngeld und Kinderzuschlag (wird es angerechnet obwohl man vorher berufstätig war)?

Ich habe mal eine rein rhetorische Frage.

Elterngeld wird ja bei Hartz4 und KiZuschlag voll angerechnet, AUSNAHME wenn man vorher gearbeitet hat, dann hat man einen Freibetrag von 300€.

Zitat:
"Hier besteht jedoch die Ausnahme, dass das Elterngeld nicht angerechnet wird, wenn die Eltern vor der Geburt des Kindes einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind. Diese Eltern erhalten einen “Elterngeldfreibetrag”, mit dem das durchschnittliche Nettoeinkommen, maximal 300 Euro monatlich, nicht auf die Sozialleistungen angerechnet werden"

Wie ist das aber gemeint?

Was wäre wenn Person A aufgrund eines auslaufenden/befristeten Arbeitsvertrags, 1 Jahr vor der Geburt des Kindes, davon 9 Monate gearbeitet hat und 3 Monate arbeitslos war, dann kam das Kind. Dann war man ja nicht direkt vor der Geburt beruftstätig sondern eben mit 3 Monaten Abstand!
Zur Elterngeldberechnung wird ja aber das volle Jahr vor der Geburt zur Berechnung verwendet.

Hoffe das war einigermaßen verständlich :)

Hat man dann trotzdem diesen Freibetrag? Oder muss man direkt vor der geburt noch in einem A-Verhältnis gestanden haben?

LG

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Beim Elterngeldantrag Auszug des arbeitslosengelds 1 dazu tun...dann ist ein Jahr voll.
300 Euro vom Elterngeld werden nicht angerechnet,der Rest ist Einkommen und wird angerechnet.

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Warum das alg 1 dazu tun???

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DAS alg 1 ist quasi Einkommen und zum elterngeldantrag brauchst du ein Jahr...
Deshalb zählen auch Einkommen z.b aus einer Berufsausbildung oder eben alg 1...

Wenn man alg zwei Bezieher ist,bekommt man eh nur den Mindestsatz und der wird voll angerechnet...

Man kann übrigens nicht gleichzeitig Elterngeld und alg 1 beziehen,man muss sich entscheiden

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Wieso wirst Du 3 Monate vor der Geburt arbeitslos? Das ist doch rechtswidrig? Da hast Du doch Deinem Arbeitgeber bestimmt schon gesagt, dass Du schwanger bist und er hat es bestimmt auch gesehen.

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Wie ich oben geschrieben habe, befristeter Arbeitsvertrag!!!! Und der kann auslaufen trotz Schwangerschaft!

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Ach so sorry, wie unaufmerksam von mir.

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Hallo,

also es ist so, dass das Amt die Seite vom Elterngeldbescheid benötigt, auf dem die Berechnung steht. Aus dieser geht hervor ob - und wenn ja in welcher Höhe - ERwerbseinkommen zugrundegelegt wurde. Danach richtet sich auch das Amt. Für das Jobcenter oder die Familienkasse ist es also unerheblich, wann genau ein Arbeitsverhältnis bestanden hatte, sondern nur, ob das Jugendamt bei der Berechnung des Elterngeldes ein solches zugrundgelegt hat.

Wenn man bspw. nur einen Minijob hatte und nur Erwerbseinkommen iHv. bspw. 180 € zugrundgelegt wurde, dann hat man auch nur die 180 € frei.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen!
Viele Grüße