Beschäftigungsverbot?!

Hallo ihr LIeben. Hoffe ich bin hier Richtig!!

Also: Bin in der 20 ssw und arbeite im ambulanten Pflegedienst/ betreutes Wohnen.

Meine Arbeit sieht zur Zeit so aus:
Spätdienst: Im betreuten Wohnen.
Ich alleine mit 8 Bewohnern. Hab zwar regelmässige Pausen und Ruhemöglichkeiten, muss aber immer mit einem Ohr dabei sein. Kann also meinen Arbeitsplatz nicht verlassen, zumindest nicht lange.
Arbeitszeit von 14-20 U´hr ( wird oft nach 20 Uhr, aber nur paar Minuten)

Frühdienst: ambulante Pflege.
Muss alleine Auto fahren bei Wind und Wetter. Kann auch hier meinen Arbeitsplatz nicht wirklich verlassen. Bin im Notfall allein. Arbeite nach strikten Zeitplan. Falls mal Zeit für Pause ist, muss ich sie im Auto verbringen bei ständiger Erreichbarkeit. Muss mich oft bücken bzw gebückt halten.

Arbeitszeit von 6.30-maximal 13 Uhr.

Bei beiden Diensten wird darauf geachtet, dass ich nur "leichte" Bewohner bekomme, nicht spritze oder mit infektiösem Material in Berührung komme. Arbeitszeiten sind auch rechtens. Allerdings muss ich Sonn und Feiertagsarbeiten. Habe erst gestern nach viel hin und her rausgefunden, dass ich das nicht darf, da ich nicht im Beherbergungswesen angestellt bin. Würde ich im Altenheim oder KH arbeiten, dürfte ich das.

Muss manchmal 9-13 Tage am Stück gehen.

Meine FA weiß darüber Bescheid und da ich und das Baby gesund sind, kann sie nix machen. Sie hat mir gerraten das Gewerbeaufsichtsamt zu informieren.
Jetzt zu meiner FRage:

Darf meine Fa sich da so einfach "rausreden" und mir nicht helfen und ist es nicht ne Spur zu krass beim Gewerbeaussichtsamt anzurufen? Was passiert dann? Was kann ich sonst noch tun?

Meine Chefin kann mich nicht anders einsetzen, entweder der Job oder keiner. Sie sagt wenn ich ein BV will, soll ich zum Arzt aber die gibt mir ja keins.

Hoffe ihr könnt mir helfen.

Danke:-)

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Wenn deine Chefin dir keinen Arbeitsplatz anbieten kann der dem muschu entspricht muss der Betriebarzt dir ein BV austellen! Dein FA kann das nur aus medizinischer Sicht machen, also nur dann wenn du irgendwelche Krankheiten oder so hast. Das ist mein Infostand, steinigt mich nicht wenn ich falsch liege ;)

LG bellis (die selbst ein BV hat und lieber arbeiten gehen würde)

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Haben keinen Betriebsarzt:-[

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Hm...Dann wird wohl deine Chefin das BV aussprechen müssen aber das weiß ich leider nicht! Ich hab meins aus gesundheitlichen gründen vom FA bekommen, hätte es wenn nicht aber auch vom betrieb bekommen (wir haben meines Wissens nach auch keinen BA) weil die kein Risiko eingehen wollten das mir und/oder dem Kind was passiert!

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Du kannst dir das bv auch vom ausarzt ausstellen lassen ...

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Der Fa ist in dem Fall nicht berechtigt ein BV auszustellen... Das müsste der Betriebsarzt übernehmen, aber ich finde, deine Jobbeschreibung hört sich schon sehr nach Mutterschutzbestimmungen an und deine Arbeitszeiten sind auch ok ( man darf in der SS bis 22uhr arbeiten).

Alleine Autofahren müssen andere auch, die weite Arbeitswege haben oder so... Solange es dir gut geht und du keine Beschwerden hast, denke ich ist deine Arbeit zumutbar...
"9-13Tage am Stück gehen"---> denk mal das ist ein Schreibfehler, weil das kann nicht sein.. Aber gehen würde auch nicht schaden...
Alles Gute#klee

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Darf laut Mutterschutzgesetzt nur bis 20 Uhr arbeiten, da ich schon im 5. Monat bin. 9-13 Tage am Stück gehen, heisst arbeiten am Stück ohne einen freien Tag.

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Wieso regeln dann deine Vorgesetzten das nicht mit den Arbeitszeiten und den freien Tagen? Die müssen sich exakt dran halten... Wie es mit den freien Tagen ist, weiss ich nicht und ich war auch der festen Überzeugung dass man in der ss bis 22 Uhr arbeiten darf...

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hallo,

ich arbeite selber im pflegeheim.
bei mir war das auch ein hin und her , meine ärztin meinte sie darf mir keins geben, mein hno meinte das müsse meine gyn machen hausarzt wollte es auch nicht.
naja nach vielen gesprächen mit meiner PDL durfte ich dann endlich zum betribsart gehen. sie hat sich alles angehört wollte nur ein teilverbot geben aber mit rücksprache meiner PDL hab ich ein kompletes verbot bekommen. da sie mir nicht versichern könne das ich mich mit nix anstecke.

auserdem kann deine chefin dir auch ein berufsverbot uasstellen

lg
cathrin + maus 27ssw

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Ok danke. Ich glaube sie weiß das nicht, ich werde ihr das mal sagen.

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das musste ich meiner pdl auch erzählt sie wusste das auch nicht und zur sicherheit hate ich mich beim amt für gewerbe informit gehabt,

ich bin seit anfang februar im BV

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Hallo,
Meine Arbeit erfordert, dass ich viel auf Außenbaustellen (oftmals Wetterunabhängig), auf Baugerüsten, mit Lacken und Lösemitteln arbeite. Alles Sachen die eine Schwangere nicht machen darf. Mein Arbeitgeber hat als Reaktion auf meine Schwangerschaft ein allgemeines, halbes Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Das heißt, dass auch zukünftig jede Schwangere in meiner Position nur noch 20 statt 40 Stunden die Woche arbeiten muss. Das Gehalt bleibt das Gleiche, wird aber zur Hälfte von der Krankenkasse übernommen. Ich hatte mit dem Antrag nichts zu tun. Das musste der Arbeitgeber in die Wege leiten. Schien aber in meinem Fall eine reine Formsache zu sein zumal es nicht um ein Volles sondern nur ein halbes Beschäftigungsverbot ging...20 Stunedn die Woche konnte ich Arbeiten im Betrieb erledigen, die mir und dem Baby nicht schaden.
Der Arbeitgeber hat keine finanziellen Nachteile dadurch. Er muss lediglich den Antrag stellen und argumentieren können, warum er Dich als Schwangere in der von Dir besetzten Arbeitsposition nicht mehr volle 40 Stunden die Woche beschäftigen und nicht an anderer Stelle einsetzen kann.
Grüße
Coali

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Zählt der Pflegedienst nicht zur Krankenpflege?
Denn dann "darfst" du auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten, WENN du in einer Woche einen freien Tag von 24 Stunden hast.

Was genau ist jetzt der Grund, weswegen du ein BV möchtest?

Denn bis auf die den oben genannten Grund, seh ich spontan nix, was gegen das Muschugesetzt stößt.
Wenn du sonn- ubd Feiertage arbeitest, muss ein Tag in der Woche frei sein ("(..)dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird")

Arbeitest du keine Sonn- ubd Feiertage, darfst du keine Mehrarbeit leisten im Sinne von "über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche".

(http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/muschg/gesamt.pdf)

Je nachdem, was zutrifft, würde ich nochmal mit dem AG sprechen.

Lg Alex

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Hi, also ich bin jetzt 9+5 und bin seit Feststellung meiner ss krank wegen Erbrechen und nach 2 Wochen auf wunsch meiner Chefin im Berufsverbot, es gab absolut keine Probleme mein Fa hat es mir sofort ausgestellt schon allein weil nicht gewährleistet ist das ich weniger wie 5 kg hebe und alleine unterwegs bin usw.. Steht alles im muschu. Ach bin auch im der ambulanten Pflege angestellt.

Hoffe das ich dir bisschen helfen konnte

Liebe grüsse

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Es gibt ein extra muschu für ambulante Pflege google einfach mal :)

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Das Gewerbeaufsichtsamt ist genau der richtige Ansprechpartner, da hat dich dein FA korrekt hin verwiesen!