Brauche Rechtsberatung bzgl. BV...

Hallo Kugelbäuche,#torte

Mein Partner und ich haben ein Problem.
Es geht um die finanzielle Schattenseite, die uns wohl im Vorfeld etwas über den Wunsch auf ein Geschwisterchen unter gegangen ist in unserer "Planung".

wir haben ab Sept. bis Ende Elternzeit ein richtig dickes finanzielles Problem:

Mit dem ersten "üben" fürs Geschwisterchen haben wir noch die ganze Zeit an die Regelung gedacht, das bei einem Geschwisterchen, welches innerhalb 2 Jahren geboren wird, das gleiche Elterngeld gezahlt wird...

Ich hatte in der letzten SS einen befristeten Arbeitsvertrag, der während der Elternzeit auslief.
Elterngeld bekam ich dann durchweg ein Jahr, danach habe ich Arbeitslosengeld1 bekommen, was im Sept.2013 auslaufen wird. (Habe erst einen Kita Platz für August13 bekommen, daher habe ich mir mit der Jobsuche noch etwas Zeit gelassen, ausserdem wollten wir ja gleich nachlegen)

Tja, diese jetztige SS ist später eingetretetn, als gehofft... egal.... dachten wir!*rosabrillemodusoff*
Wir hatten dann durchgerechnet, das wir zwar seeeeehr sparsam sein müssen, aber wir würden es schaffen...
Ich hab mir jetzt sagen lassen, das ich nach dem auslaufenden Arbeitslosengeld1 in jeglicher Art nicht mehr versichert bin, es sei denn, ich würde ALG2 beantragen!

mein Partner ist ein Kleinunternehmer (er hangelt sich so durch), so das wir sicher gar kein ALG2 bekommen werden, (was ich auch ehrlich gesagt um keinen Preis freiwillig will!)

Nun, wenn ich aber keinen Job bis dahin habe, müssen wir mich und die 3 Kids selbst versichern, was wir uns aber auch nicht leisten können! (Bin bisher selbst versichert gewesen, und meine 3 Kids bei mir) das wird hunderte kosten, die wir wirklich nicht haben!

zum Punkt:
Nun benötige ich wohl schnellst möglich einen Arbeitsvertrag, um

1. ab September versichert zu sein, und
2. um wenigstens etwas an Elterngeld zu bekommen! (zweitrangig)

Kennt sich jemand damit aus, wenn mich beispielsweise mein Mann einstellen würde (Handwerksbetrieb) und ich nach einer Zeit von meinem FA ein Beschäftigungsverbot bekomme, ob das Rechtens ist?
Dann würde ich in der Schwangerschaft Lohn/BV-Geld bekommen, und danach Elterngeld. Irgendwie ist das ja sehr berechnend, aber wohl wahrscheinlich wird uns nichts anderes übrig bleiben...
Oder kann sich da mein Partner Ärger einhandeln, denn als mein Partner weiß er ja wohl, das ich schwanger bin, und er stellt mich trotzdem ein?
Bekommt er dann überhaupt das BV-Geld von der KK zurück?

Das ICH einen Arbeitsvertrag auch ohne Schwangerschaftsankündigung unterschreiben kann, das weiß ich, aber "nett" ist soetwas auch nicht einem AG gegenüber, der NICHTS von der SS weiß?! (ich meine, einen anderen AG auf die schnelle zu suchen, um dann dort ein BV zu bekommen ist also auch doof)

Oder habt Ihr andere Ideen???#gruebel

PS: von meinen Elternauszeiten abgesehen habe ich IMMER und gerne gearbeitet, in den letzten 4 Jahren in leitender Funktion, also geht es mir hier nicht darum, billig ohne Arbeit an Vatterstaats Geld zu kommen! ;-)

Ich wäre wirklich sehr dankbar über ein paar Gedanken von Euch....

15

Tja, was soll man da schreiben.....

Du willst auf keinen Fall ALG 2 aber die KK bescheißen mit einem BV damit Ihr an Geld kommt ?

Du willst keinen Arbeitsvertrag unterschreiben weil es nicht "nett" ist ?

Also ehrlich gesagt macht man sich da vorher Gedanken drum. Jeder hat das Recht

auf ein Kind ohne finanziellen Gedanken aber wenn es hier um das 4. Kind geht und es finanziell nicht passt kann ich nur mit dem Kopf schütteln.

Tut mir leid für die harten Worte

1

Hallo

Wieso glaubst du,das du ein BV bekommst oder bekommen solltest?!

LG

2

Wieso solltest du denn automatisch ein BV bekommen?

Du könntest doch auch einfach ganz normal im Betrieb deines Mannes arbeiten und dir so ganz "legal" dein Geld verdienen.

5

das werden sie sich nicht leisten können sie schrieb doch das er selbstständig ist und sich so "durchhangelt" dann müsste er doch erstmal soviel verdienen das er sie bezahlen könnte.
Und wenn das so wäre müssten sie sich ja keine Gedanken ums Geld machen.

6

Naja er müsste sie aber zumindest mal 1-2 Monate bezahlen, er kann sie ja nicht einstellen und dann direkt BV.

weitere Kommentare laden
3

Also so wie es sich liest klingt es nicht rechtens.
UNd wenn du schreibst das sich dein MAnn als selbstständiger auch nur so durch hangelt wie sll er dann dein Gehalt bezahlen.
Aus welchen Gründen meinst du bekommst du ein BV als Bürokraft??
Glaubst du die Krankenkasse checkt das nicht das es sich um einen Betrug handelt wenn dein Mann dich einstellt und du dann upps ein BV hast ich weiß nicht aber muss man nicht schon ne Zeit eingezahlt haben bevor die Krankenkasse das überhaupt übernimmt??
Gibt es nicht die Möglichkeit das du irgendwo eine echte Stelle anfängst?? Was hast du denn gelernt? Es gibt zum Beispiel Arbeitsplätze bei Pflegediensten wo man für das regeln des Lebens von älteren Menschen bezahlt wird, also nix pflegerisches sondern Unterhaltung Einkaufen ect.
Abends wenn dein MAnn zuhause ist könntest du vielleicht einen Reinigungsjob machen ect.
Alles besser als ein Betrugsversuch.
Vielleicht kannst du ja Lebenssicherungskosten für deine Kinder beim Amt beantragen. Oder halt doch sehr sehr sparsam leben.

MfG Balli

7

Rechtens ist es, wenn ich "irgendwo" anfange, dem Arbeitgeber nichts von der SS bei der Vertragsunterzeichnung erzähle (dazu hätte ich ja lt §611 ein Recht es zu verschweigen) und DANN in ein BV gehe.

Mein FA wird mich BV schreiben, da ich eine Risiko-SS bereits haatte und wird in dieser SS auch nichts riskieren.

Mein Mann hat eine Bürokraft, er würde mich also in der Werkstatt einstellen, wo ich natürlich nicht alle Arbeiten ausführen kann (schweres heben 20-30kg gehört zum Job)

In die KK habe ich (siehe PS) mein leben lang eingezahlt.

Ich habe Krankenschwester gelernt, bin weiter gebildete Wundschwester und Pflegedienstleitung. In der Pflege werde und kann ich SS (gesundheitlich) definitiv nicht arbeiten, das würde mir der FA bestätigen mit einem BV.

Es geht nicht darum, um "nicht arbeiten zu wollen", sondern den Kopf in der Zeit über Wasser zu halten...

Nach der Elternzeit gehe ich wieder arbeiten.

11

Ich sags ehrlich, dass was ihr da vorhabt wird nie und nimmer funktionieren.

Wie wäre es denn wenn du dir einen 450€ Job suchst, etwas wo du nicht körperlich arbeiten musst?

LG

weitere Kommentare laden
4

Ich denke wenn ihr nicht verheiratet seid sollte das kein Problem sein.

Das BV-Geld zahlt meines Wissens nach die KK zu 100% zurück.

Wenn ihr jedoch verheiratet seid, kann er dich da nicht in die Familienversicherung nehmen?

13

Danke für Deine Sachliche antwort.

Wir sind nicht verheiratet und daher auch getrennt versichert.

Mein Partner ist auch gesetztlich versichert (nicht privat, wie die meisten selbstständigen).

selbst wenn wir noch "mal schnell" heiraten würden, dann würden die Kosten der Familien-Versicherung wahrschenlich genauso hoch sein, als würden wir mich dann allein versichern ohne Heirat, oder?

10

Hallo,

du bekommst nicht automatisch ein BV.

Für mich hört es sich so an als könntest du nur einen Job suchen und legal arbeiten gehen bis zum MuSchu oder du beantragst ALG 2.

Dein Partner kann dich auch geringfügig anstellen (Büroarbeit) und dich über die Minijobzentrale versichern wie das dann aber mit den Kids und dem Elterngeld und so, keine Ahnung.

Rechtlich ist das alles eher schwer.

LG

22

Zitat von sanwo:
"Für mich hört es sich so an als könntest du nur einen Job suchen und legal arbeiten gehen bis zum MuSchu oder du beantragst ALG 2."

Genau das war DIE Frage, um die es geht:
Ich brauche einen legalen Job (beispielsweise in der Firma meines Mannes), weiß aber im Vorfeld, das ich es nicht schaffen werde, bis zum MuSchu durcharbeiten zu können.

als weiterführende Frage wäre dann, ob es legal ist, das mein Mann von der SS vor abschluss des AV weiß, und er ebenfalls weiß, das ich nicht 100% bis Ende einsetzbar bin, also vor MuSchu ein BV bekommen werde. Kann mein Partner kich dennoch einstellen?

ich habe NIE geschrieben, das ich trotz AV bei meinem Partner nicht die Arbeit auch aufnehmen werde. ;-)

16

Sehr mutig von dir das hier zutragen ;)

23

diekleene581, findest Du?

Lies doch bitte mein letztes Statement...

#winke

17

also ich würde da den weg über alg2 gehen... du und die kinder wären dann versichert und wenn du kein extra geld bekämest, dann hättet ihr wohl auch genug, um ohne klar zu kommen!!!

das andere klingt schon sehr nach betrug und wäre mir ohne richtige rechtsberatung zu riskant!!!

liebe grüße

20

Danke für Eure Antworten, ich habe soeben einen Termin beim Anwalt gemacht.

Es ging ja darum, OB das ganze Rechtens wäre, oder eben "Betrug".

DAS war die Frage, weil wir es dann natürlich nicht machen werden.
Aber der Anwalt wird uns da sicher guten Rat geben.

Das es eine "empfindliche" Frage ist, war mir im Vorfeld bewusst, und das gleich einige direkt "drauf anspringen" werden, war auch klar, aber vielleicht einfach nochmal ein zweites mal durchlesen, und versuchen etwas objektiver die Frage beantworten, denn die Frage war ja dahingehend, OB Betrug, oder nicht, und nicht "wie betrüge ich am besten".

Und vielleicht habe ich mich auch falsch ausgedrückt, die einfachste Fragestellung wäre gewesen:

"Ich brauche dringend einen Job, werde aber nicht bis zum MuSchu aus gesundheitlichen Gründen arbeiten können. Kann mich mein Mann trotzdem anstellen?"

Lieben Gruß an alle, bleibt gesund und schöööön relaxt! ;-)
In diesem Sinne

feroza

21

Viel Glück und eine schöne Kugelzeit trotz Risikoschwangerschaft.

24

Also das würde dir nix bringen mit dem BV. Ich hab auch eins. Für mein Elterngeld zählen die 12 Monate vor BV. Das wurde gesetzlich so geregelt, da man im BV oft weniger verdient, da man keine Zuschüsse mehr bekommt. Also bringt es dir nix wenn er dich einstellt und du gleich nicht mehr arbeitest.

25

Danke für Deine Antwort.

Also, das ich GLEICH nicht arbeiten will, war so nicht gesagt, nur würde ich nicht sehr lange (und schon gar nicht bis zum MuSchu) arbeiten können.

Und um das Elterngeld gehts auch nicht wirklich (was zwar ein finanziell positiver Effekt wäre) sondern im hauptsächlichen wirklich um diese Versicherungssache nach ALG1.