Hallo Mädels,
ich habe da eine Frage zum Thema Krankengeld.
Also, in der Frühschwangerschaft war ich wegen Blutungen (drohende Fehlgeburt) bereits 4 Wochen krankgeschrieben.
Jetzt, 4 Wochen vor Mutterschutz hat mich mein FA wieder bis zum Mutterschutz krankgeschrieben wegen vorzeitigen Wehenaktivität (also drohende Frühgeburt) und Beckenbodenschwäche (Leisten und Rückenschmerzen). Der FA hat gemeint, dass die 6-Wochen Frist von Neuem zählt und ich nicht ins Krankengeld reinfalle, aber ich bin mir da nicht so sicher. Kann es sein, dass ich doch für 2 Wochen das Krankengeld beziehen werde?
Anmerkung: auf der AU-Bescheinigung steht, dass es sich um eine Erstbescheinigung handelt.
Danke
LG
Minka
Wann fällt man ins Krankengeld?
Krankengeld bekommst du erst wenn du 6 Wochen am Stück krank geschrieben bist. Da ist ja zeit dazwischen...
Lg
Wenn man innerhalb von 12 Monaten mehrmals wegen derselben Krankheit krankgeschrieben wird, zählen die Zeiten zusammen. Kommt drauf an, wie der Arzt das jetzt auf der Au vermerkt hat. Wenn dort jetzt was wg der leistenschmerzen notiert ist, dann zählt es nicht zu frühgeburtsbestrebungen Bd wird voneinander unterschieden....
Lg
Hallo,
es kommt drauf an, was der FA als Diagnose auf die AU-Bescheinigung geschrieben hat. Die Dauer der LFZ wird von der KK ermittelt (dem AG ggf. auf Anfrage mitgeteilt)
Grds. ist es so, dass man innerhalb eines halben Jahres Anspruch auf 6 Wochen LFZ aufgrund einer AU derselben Ursache hat. Hat man die 6 Monate unterschritten, hat man nach 12 Monaten aufgrund derselben Ursache neuen LFZ-Anspruch.
Bei dir ist es sicher so, dass die letzte AU nicht 6 Monate her ist, oder? Dann fragt dein AG bei der KK an, ob die AU dieselbe Ursache hat, wie die letzte und zieht daraus die Konsequenzen (oder eben nicht)
Grüßle
Erstbescheinigung steht klar drauf, da du ja nur am Anfang der SS krank geschrieben warst, ist ja schon länger her. Die 6 Wochen-Frist zählt von neuem, da es einen neuen Befund gibt, bei der gleichen Diagnose kann es sein, das es weitergezählt wird, kann aber auch sein, dass es nur im Zeitraum von 6 Monaten weitergerechnet wird.. Egal, bei dir ist die Beckenbodenschwäche dazugekommen, also passt es.
Allerdings würde ich in deinem Fall ein BV bekommen und keine AU. (Dann wird der AG auch entlastet weil er dann einen gewissen Teil - bis 80% deines Gehalts von der KK erstattet bekommt..) Aber vielleicht sieht dein Arzt das anders weil es eh die letzten 4 Wochen sind.
Im Notfall bei der KK nachfragen
LG Martina
Mein FA wollte mir kein BV geben, hatte gemeint, dass BV ein Betriebsartzt ausstellen soll. Er ist übervorsichtig und sagte, dass er nur die krankschreibung rechtfertigen kann, nicht aber eine BV.
Aber vielen Dank für eure Antworten.
LG