Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen.
Am 1.12.2011 hab ich unsere 1. Tochter zur Welt gebracht. Elterngeld wurde nach Gehalt (Festanstellung) berechnet, hab ich 12 Monate bezogen (also bis Dezember 2012).
Seit 2013 arbeite ich freiberuflich als Kursleiterin (Übungsleiterpauschale kann nicht geltend gemacht werden, muss also Einnahmen-Überschussrechnung machen).
Mitte Dezember 2013 kommt unser zweites Kind.
Soweit ich weiss, wird bei Selbständigen (wann gelte ich denn als Selbständig, ab bestimmten Einkommen?) als Bemessungszeitraum dann das Kalenderjahr vor Geburt heran gezogen (bei mir also 2012). Da ich 2012 aber Elterngeld für unser 1. Kind bekommen habe (und Mutterschaftsgeld) kann ich das Jahr wohl ausklammern?!?!?
Meine Fragen:
- Gelte ich als Freiberuflerin/Selbständige, wenn ich seit 2013 als selbige arbeite und meine Einkünfte leider noch nicht so wahnsinnig hoch sind (Wo liegt da die Grenze)? (Hab früher schon als Kursleiterin gearbeitet, aber halt nicht durchgehend, weil immer Kursverträge für bestimmten Zeitraum. Zudem konnte ich da Übungsleiterpauschale geltend machen)
- Kann ich den Elterngeldbezugszeitraum 2012 + Mutterschaftsgeld tatsächlich ausklammern?
- Ist die Bemessunggrundlage dann echt mein altes Gehalt?
Bei einer Freundin von mir scheint es so zu sein und die Dame bei der Elterngeldstelle hat mich mehr verwirrt als aufgeklärt
Vielleicht war ja jemand in ählicher Situation und kennt sich aus?
Danke und liebe Grüße, Ensi74
Elterngeld 2. Kind, Freiberuflerin
Ich bin Erzieherin und habe ehrenamtlich währen der Elternzeit im KiGa gearbeitet. Da hat auch die Übungsleiterpauschale gegriffen udn wurde nicht auf das Elterngeld angerechnet. Keine Ahnung, ob das auch bei dir möglich wäre/ob das für dich in Frage kommt.
Beim REst kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Habe aber auch die Erfahrung gemacht, dass selbst die bei der Elterngeldstelle sich nicht wirklich auskennen. Dort konnte mir auch keiner sagen, was diesmal die Grundlage für die Berechnung meines Elterngeldes ist. Auch mein AG tappt im Dunkeln. Bin mal sehr gespannt.
lg mondlicht
Hi Mondlicht,
hab grad gesehen, dass unsere Kinder fast gleich viel auseinander sein werden. Dann ist das mit dem Elterngeld ja echt auch spannend für Dich.
Hatte bei der Elterngeldstelle erst mit dem Hintergedanken angefragt, dass die Übungsleiterpauschale auch bei mir greift. Das ist ja dann wie bei Dir. In dem Fall ist es so, dass Du wohl über die 2400 Euro kommen musst (nach Abzug der Aufwendungen) um als Selbständiger durch zu gehen. Dann würde eben die Regelung greifen, dass das Elterngeld für Kind 2 nach dem Gehalt vor Kind 1 berechnet wird.
Über den Betrag werde ich nach derzeitigem Stand knapp nicht kommen. Jetzt ist halt die Frage, weil ja die Übungsleiterpauschale nicht greift, wie es dann aussieht.
Mei - oh mei, diese blöden Gesetze.... ich blick einfach nicht durch...
Danke und Dir viel Erfolg, vielleicht klappts ja bei Dir, LG Ensi74
Ich kann dir jetzt nur sagen, wie es bei mir ist/war.
Mein Großer ist im September 2011 geboren. Da habe ich zwei Jahre Elternzeit beantragt, also bis August 2013.
Allerdings habe ich im Januar 2012 (da war Jonathan 4 Monate) wieder mit ein paar Stunden angefangen. Dafür bekam ich die jährliche Übungsleiterpauschale von 2400 Euro zum Elterngeld dazu. Die muss man nicht auf der Lohnsteuerkarte angeben und fällt damit nicht in die Berechnung.
Seit September 2012 habe ich einen 15 Stundenvertrag, der im August 2013 Enden wird. Dann falle ich automatisch in meinen unbefristeten 35 Stundenvertrag zurück und das für genau 5 Wochen. Wegen der kurzen Zeit werde ich meinen Vertrag nicht angreifen. Die 5 Wochen bekomme ich schon herum (wenn ich da noch arbeiten kann/darf). Meine Chefin hat mich auch nicht eingeplant. Mal sehen, wie das dann laufen wird.
Da die Berechnung fürs Mutterschutz und Elterngeld nun irgendwie anders ist, weiß niemand, ob es von den letzten Monaten berechnet wird, oder vom letzten Gehalt. Mein Steuerberater meinte allerdings, dass mir das letzte Gehalt zugrunde gelegt werden muss.
Elterngeld weiß ich auch nicht, wie berechnet wird, weil sich mein Gehalt im letzten Monat trastisch verändert. Wie gesagt, weder Steuerberater noch Verwaltungsstelle noch Elterngeldstelle konnte mir Auskunft geben. Ich gehe nun vom niedrigsten aus und freue mich dann über das Geld, was noch dazu kommt ...
Aber bei dir hört es sich noch einen ticken komplizierter an.
lg mondlicht
Ich denke das du nur die 300€ bekommst plus 75 € Geschwisterbonus.
Hallo Maram1,
375 Euro sind ja ein Haufen Geld! Darüber freuen wir uns natürlich auch. Aber wenns nach meinem alten Gehalt ginge, wär halt noch schöner...
Danke und einen schönen Abend, LG Ensi74
Ja, aus meiner Sicht müsste Bemessungsgrundlage Dein altes Gehalt sein. Ist zumnindest bei meinem Freund auch so berechnet worden (jetzt selbständig, vorher "normal" angestellt" - grundlage war arbeitsverhältnis vor der selbstständigkeit, weil danach selbstständige tätigkeit vorlag).
schau auch mal hier: http://www.elterngeld.net/
das bsp. 3 bei beispiele für eine gute beratung ist zumindest so ähnlich wie bei dir.
viel erfolg und alles gute,
larischka
Hallo Larischka,
Du bist ja der Hammer. Genau das trifft ja zu, außer, dass ich nicht arbeitslos gemeldet war, weil in Elternzeit. Dann hoffe ich doch noch ein bissl
Dann werde ich mich demnächst mal mit dem Antrag befassen und meinen Steuerberater schon mal die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die er wohl machen muss ankündigen...
Ganz lieben Dank und schönen Abend, Ensi74
Hi Larischka,
jetzt hab ich einfach mal online einen Antrag ausgefüllt, mit Geburtsdatum im Mai.
Tatsächlich wurde das mit der Verschiebung abgefragt und als Bemessungszeitraum 2011 heran gezogen... Meine Hoffnung steigt noch etwas.
Darf ich fragen, welche Nachweise Dein Mann wegen Selbständigkeit erbringen musste? Dann kann ich das dann alles rechtzeitig fertig machen. Unser Knirps kommt - wenn alles gut läuft um Weihnachten rum... da ist es schwer, irgendwas zügig zu erreichen - hab anscheinend zuviel Zeit - noch ein halbes Jahr Zeit bis dahin
Danke, danke, schönen Abend, Ensi74