Hallo,
ich bin neu hier und habe mal eine Frage an euch und hoffe das ihr mir eventuell weiterhelfen könnt. Ich bin in der 10.Woche schwanger und arbeite im Büro einer Bäckererei bis 20 Uhr und gelegentlich auch Sonntags für den Sonntag habe ich dann einen anderen Tag in der Woche frei immer unterschiedlich. Nun habe ich gelesen das man laut Mutterschutzgesetz Sonntags nicht arbeiten darf. Ab wann ist das denn so also ab wie vielte Woche? Und wenn es doch gemacht wird und es passiert etwas ist man dann versichert? Bei wem könnte ich mich diesbesüglich erkundigen? Vielen Dank für eure Hilfe.
Sonntags Arbeit
Da du in einem gastronomischen Betrieb arbeitest musst du weiterhin am Sonntag arbeiten. Dir steht dann ein Ersatztag frei unter der Woche zu.
Steht auch so im Mutterschutzgesetz.
Wir Gastromamas haben in der Hinsicht immer Einschränkungen...
Vlg
Ok danke für deine Antwort dann weiß ich Bescheid. Gab deswegen schon Diskussionen
Liebe Grüße
Ist es aber nicht so, dass sie sonntags nicht arbeiten dürfte, da sie ja nicht im gastronomischen Bereich arbeitet, sondern als Bürokraft?!
Am besten bei der Krankenkasse nachfragen.
Hallo!
Also zum gastronomischen Bereich kann ich nichts sagen. Ich habe nur folgende Erfahrungen gemacht:
Ich bin Polizeibeamtin und durfte nur noch Innendienst versehen, zu den bekannten Zeiten 06-20 Uhr. Keine Sonn- und Feiertage. Früher gab es dazu auf ausdrücklichen Wunsch der werdenden Mutter auch Ausnahmen, z.B. die Schichten normal, also dann bis 21:30 Uhr zu versehen. Das war aber behördenintern bei uns nicht mehr gestattet.
Allerdings kam es einige Male dienstlich bedingt vor, dass ich nicht pünktlich um 20:00 Uhr abtreten konnte, weil es einfach grad drunter und drüber ging und ich da nicht einfach den Stift fallen lassen konnte. Einmal wurde mir auch angeordnet eine Schicht bis 21:30 Uhr zu bleiben.
Auf Nachfrage sagte die Verwaltung, das mir nichts gegen meinen Willen angeordnet werden dürfe, ich dürfe jederzeit gemäß MuSchu abtreten wie es mir zusteht. Sollte ich doch zu gesetzlich nicht vorgesehen Zeiten arbeiten, wäre das von der Verwaltung nicht gern gesehen, aber der Versicherungsschutz würde definitv nicht erlöschen.
Grüßle