Hallo ihr Lieben,
ich habe da mal eine Frage zur Schutzfrist nach der Geburt.
Ich dachte immer, dass wenn das Kind vor dem EET kommt, (man also vorher seine 6 Wochen nicht komplett in Anspruch nehmen konnte), man eben "Pech" hat und die 8 Wochen Frist dann ab tatsächlichem ET losgeht.
Liege ich da falsch?
Nun habe ich einen Brief von meinem Arbeitgeber bekommen, dass sich meine Schutzfrist um den Zeitraum, welcher mein Kind früher kam, verlängert...
Also wenn die Tage hinten dran gehangen werden, dann ist das toll. Hab aber gerade voll den Black-out, was es mir wirklich bringt?! Und hab ich nun irgendwelche Formulare falsch ausgefüllt?
Kann mich mal jemand von dem Schlauch schupsen?
DANKE, Verena
Verlängerung der "Schutzfrist" wenn Kind vor ET kommt
Hallo, nur der Tag der Geburt zählt, der errechnete Termin ist unwichtig. Ab Geburt hast du 8 Wochen Schutzfrist.
Herzlichen Glückwunsch übrigens!
Das stimmt so nicht!
Nach dem errechnetem ET berechnet sich der Beginn des MuSchu und das vorauss.Ende
Kommt das Kind eher, bleibts dabei - kommt es später, zählen die 8 Wochen ab Geburt.
Du hast also mind. 14 Wochen Mutterschutz
Grüssle
Jein.
Wenn das Kind ein paar Tage vor ET kommt, hast Du quasi "Pech" gehabt und hast trotzdem die 8 Wochen Mutterschutz ab Geburt, ab tatsächlicher, nicht ab ET.
Aber wenn es ein Frühchen ist, bekommst Du 4 Wochen extra. Als Frühchen wird es aber auch mindestens 3 Wochen plus X geboren, also bis maximal 36+6. (Frühgeburtlichkeit wird dann im KH diagnostiziert und bescheinigt; bei mir stand nicht nur der Termin drauf, sondern auch "Trinkschwäche" und andere Gründe.) Wenn es 6 Wochen vorher kommt, bekommst Du aber trotzdem "nur" 4 Wochen.
Bei mir waren es exakt 4 Wochen vorher, da haben die 4 Wochen extra hintendran das genau kompensiert, das haut aber i.d.R. nicht so hin. Und wie gesagt, bei 2 Wochen vor Termin ändert sich hintenrum gar nichts.
Das meine Info; falls Du aus Österreich oder so kommst, kann es natürlich anders sein.
Liebe Grüße,
Perlita
FALSCH!
das war mal so.... nun hat man mind. 14 wochen MuSchu
Siehe meine Antwort oben (ich arbeite damit)
Hoppla, da musst Du mich ja nicht gleich für hauen, ne?
Darum sagte ich "meine Information", meine Erfahrung mit einem Frühchen und den Erklärungen der Kasse etc dazu; gegooglet hab ich nicht, das kann die TE auch selbst.
Hallo
ich kann dir nur berichten wie es bei meinem ersten Sohn war (er ist jetzt 2 Jahre). Er kam 2 Wochen vor Termin auf die Welt, und diese 2 Wochen wurden nach der Geburt an den Mutterschutz dran gehängt.
Und soweit ich weiß, hat sich daran auch nichts geändert. Man hat immer die 14 Wochen. Blöd war in meinem Fall nur, dass das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wurde und ich somit quasi 2 Wochen "weniger" Elterngeld bezogen habe.
Alles Gute
LG
maxis-mami
Ich hab auch gehört, dass man die Zeit, die das Baby früher kam, angehängt bekommt.
Aber was ist, wenn das Baby später kommt? Hat man dann acht Wochen oder die vorher berechnete Zeit?
Dann hast du die 8 Wochen ab tatsächlicher Geburt.
lg, verena
Vielen Dank für eure ganzen Antworten.
Nun seh ich wieder klarer!
Schönen sonnigen Wochenstart für alle!
Hallo
Man hat IMMER Anspruch auf mindestens 14 Wochen MuSchu. Heißt, kommt das Baby zu früh, auch wenn es nur ein Spar Tage sind, werden diese immer hinten den gehängt. Wer was anderes erlebt hat, bei dem war es entweder vor einigen Jahren oder hat sich veräppeln lassen, Sorry!
Hier z. B. ein Zitat der TK
"Wird Ihr Kind früher geboren als berechnet, verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt um die Tage, die Ihr Kind früher geboren wurde. Kommt Ihr Kind also zum Beispiel fünf Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin zur Welt, dauert Ihr Mutterschutz nach der Geburt nicht nur acht oder zwölf Wochen, sondern fünf Tage länger"
http://www.tk.de/tk/leistungen-der-tk/mutterschaftsgeld/schutzfrist-und-entbindungstermin/138658
Kommt das Baby nach den errechneten ET gilt ab dem Geburtstag die 8 Wochen. Wie gesagt, die 14 Wochen sind ein Minimum.
Lieben Gruß