Hallo ihr Lieben,
mein Arbeitgeber hat mir angeboten, den Firmenwagen während der Elternzeit zu ehalten. Nur konnte er mir nicht sagen, wie das mit der Bezahlung und den Abzügen funktioniert. Er will es erstmal "laufen" lassen und "sehen was passiert".
Darauf will ich mich nicht einlassen und prüf jetzt selber, welche Auswirkungen (Elterngeld und Co.) das für mich hat und ob es sich wirklich lohnt, den Wagen zu behalten.
Ich muss dazu sagen, dass ich noch einen Wagen in der Garage stehen hab, den ich nur anmelden müsste.
Von der Elterngeldstelle hab ich erfahren, dass der geldwerte Vorteil an das Elterngeld angerechnet wird ("Angerechnet werden ungefähr 65 bis 67 % der um die Werbungskostenpauschale (83,33 €) verminderte steuerpflichtige Betrag"). Würde das für mich bedeuten, dass ca. 120€ vom Elterngeld abgezogen werden, wenn 1% vom Auto ca. 260€ sind?
Wo muss ich das Auto noch angeben bzw. wo könnten noch Kostebn auf mich zukommen?
Ich seh da leider ünrhaupt nicht durch und weiß auch nicht, wenn ich da fragen kann.
Sorry für den langen Text.
LG
Firmenwagen während Elternzeit
Hallo,
ich hatte beruflich bedingt auch einen Firmenwagen in der 1. SS und den habe ich dann vor Mutterschutz abgegeben, da das sonst angerechnet wird.
Wenn du also nen privaten Wagen Ast, nimm den lieber und die Versteuerung vom Wagen fällt beim Gehalt dann ja weg und somit nicht mehr in die Berechnung des Elterngeldes mit rein. Je eher du tauschst, desto besser für dich
Das wird nix mehr, da ich in zwei Wochen im MuSchu bin.
Aber ich hab mit der Elterngeldstelle schon gesprochen, zwecks Einfluss auf das Elterngeld bis Ende MuSchu. Und da das Elterngeld ab diesem Jahr vom Brutto gerechnet wird, ist es nicht schlecht. Das Auto zählt ja als Lohnerhöhung.
Mir gehts jetzt was ich zahlen muss, wenn ich es während der Elternzeit behalte....
Der Firmenwagen fließt positiv mit in die Berechnung des Elterngeldes hinein - nicht negativ. Es ist ihr Recht, ihn bis zum Ende des Mutterschutzes zu behalten.
Hallo,
so richtig durchgestiegen bin ich auch noch nicht. Ich habe meinen DW nach dem Mutterschutz abgegeben, dafür habe ich ein Auto über meinen Mann bekommen, er muss das "nur" versteuern. Als er in Elternzeit ging, haben uns die Autos (sein Dienstwagen und sein praktisch 2. DW) ordentlich was gekostet. Wir mussten die private Nutzung versteuern (AG hat das eingefordert) und haben dem Betrag als geldwerten Vorteil auch noch vom Elterngeld abgezogen bekommen. Das war ein teurer Spaß Nun haben wir erfahren, dass es ein Urteil gibt:
http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Stuttgart_S-17-EG-673710_Privatnutzung-des-Dienstwagens-ist-nicht-auf-Elterngeldanspruch-anzurechnen.news14483.htm
http://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/dienstfahrten/dienstwagen-privat-waehrend-der-elternzeit-nutzen.html
Ich muss mich nochmal einlesen und prüfen, ob wir nun noch Geld zurück bekommen oder das nur für die Steuer relevant ist...
Kannst mich gern informieren, wenn Du was rausbekommst
Weiterhin alles Gute!
Das Urteil hab ich auch gefunden. Und hab das einfach mal an die Elterngedlstelle geschickt und gefrag was dies nun bedeutet.Mal schauen was noch zurückkommt:D
Also musstest du 1% bei AG versteuen + der Abzug beim Elterngeld? Noch mehr?
Ja, genau.
Die Steuererklärung für 2012 haben wir noch nicht gemacht, keine Ahnung, ob da noch was kommt...
Halt mich auf dem Laufenden, gern auch per PN. Ich werd mich nach unserem Urlaub auch mal darum kümmern (müssen).