Hallo!
Ich hoffe es gibt eventuell Leute hier, die ein bißchen weiterhelfen können.... Vielen Dank schon im Vorraus!
Ich schreibe in einer neutralen Form, ich hoffe das ist recht so.
Es geht um 3D-Ultraschallbilder einer nicht ausgetragenen Schwangerschaft (med. Indikation, sehr seltener und aus ärztlicher Sicht sehr interessanter Fall.)
Die Ärztin sagte beim Erstellen der Bilder (es war zu dem Zeitpunkt schon klar, daß die Schwangerschaft abgebrochen werden muß), daß die Patientin sie anschließend zur Erinnerung behalten darf.
Nun versucht die Patientin seit Monaten diese Bilder zu bekommen. Mal sind sie gerade irgendwohin "eingeschickt", mal gibt es gar keine Patientenakte, Rückrufe der Praxis gibt es auch nicht.
Hat die Patientin ein Recht auf die Bilder??? Sie hat ja die mündliche Zusage der Ärztin, daß niemand außer ihr selbst diese Bilder letztendlich bekommen wird. Die Bilder mußten aber vorher angeblich noch irgendwo gemeldet und ausgewertet werden (???), aber danach sollten sie zur Abgabe an die Patientin bereitstehen.
Kann jemand von Euch etwas dazu sagen, wie es mit dem Recht auf die US-Bilder aussieht?
Wenn die Ärztin nicht von sich aus gesagt hätte, daß die Bilder selbstverständlich der Patientin ausgehändigt werden, würde sich die Patientin auch gar nicht so einen Kopf darum machen. Aber nachdem ihr gesagt wurde, daß sie die Bilder noch erhalten wird (und sie damit vielleicht auch noch ein bißchen aufarbeiten kann, was ihr passiert ist), möchte sie jetzt wirklich auf Herausgabe der Bilder bestehen.
Die Patientin hat so ein bißchen den Eindruck als könnten die Bilder für die Ärztin karrierefördernd sein (weil halt sehr ungewöhnlich), und sie auf irgendeinem Weg (z.B. Veröffentlichung) damit Geld machen will. Wobei sie sich dann wundert, daß ihr die Mitnahme der Bilder überhaupt angeboten wurde, wenn sich die Ärztin nun anscheinend rauswinden will....
Was meint Ihr, würdet Ihr auf die Herausgabe der Bilder bestehen??
Gibt es vielleicht irgendwelche Stellen, wo man mal anfragen kann?
Ich freue mich über Meinungen und Ratschläge zur Vorgehensweise!!!!!!!!
Hatte schon mal eine von Euch Streit bezüglich der Rechte an Ultraschallfotos??
Vielen lieben Dank!!!!
Jenni
Wem gehören Ultraschallbilder???
Soweit ich das sehe, ist ein Bild Eigentum von demjenigen, der drauf ist. Zumindest ist es bei Fotos und Negativen so. Wenn die Ärztin ohne Zustimmung der Patientin diese Bilder veröffentlich oder publiziert, macht sie sich strafbar!!!
Das Grundgesetz stellt die Wahrung der Persönlichkeitsrechte über alles!!
Auskunft dazu müßte ggf. die Krankenkasse oder die kassenärztliche Vereinigung geben können. Wenn sie ein gutes Verhältnis zu ihrem Hausarzt hat, kann der ihr sicher auch einen Rat geben.
Ich weiß, dass es an Amtsgerichten eine sog. Rechtsauskunftsstelle gibt. Dazu braucht man aber etliche Unterlagen. Leider weiß ich nicht, was es so kostet oder ob es umsonst ist. Meist verbinden die das dort aber mit dem Einreichen einer entsprechenden Klage.
Gruß Silly
Hallo!
Danke für Deine Antwort!!
Es geht vor allem darum, daß die Bilder (oder zumindest Kopien der Bilder) herausgegeben werden. Die Erlaubnis zur Verwendung für Veröffentlichung / Ausbildung gibt die Mutter gerne sofort.
Bei dieser Ärztin bekommt man aber den Eindruck, daß die Bilder längst verschollen sind. Bei jeder Nachfrage der Mutter kommt eine andere Antwort...
Der Tipp mit Krankenkasse bzw. Kassenärztlichen Vereinigung ist gut!! Ich könnte mir vorstellen daß man als Arzt gar nicht so schlunzig mit dem Inhalt der Patientenakte umgehen darf.
Danke und liebe Grüße
Jenni
hallo
kenn mich zwar juristisch nicht so wirklich aus denke aber die stehen in jedem fall der mutter zu.
würde rechtberatung in anspruch nehmen. Gibt es kostenlos- probiers mal am Bezirksamt!!
LG susi
Hallo und auch Dir Danke für Deine Antwort!
Wirklich, Rechtsberatung gibts auch am Bezirksamt?? Das wußte ich noch nicht, da werden wir uns melden wenn die Sache nicht langsam mal ins Rollen kommt...
Danke und liebe Grüße
Jenni
Hallo Jenni,
als Arzthelferin versuche ich mich gerade an meine Ausbildung zurückzuerinnern. Ich meine, die Bilder sind Eigentum des Arztes, der sie erstellt hat. Wenn allerdings der Patient die Bilder für medizinische Zwecke benötigt, dann muss der Arzt diese Bilder herausgeben.
Wie es jetzt genau in dem Fall aussieht, den Du geschildert hast, weiss ich nicht. Fakt ist aber, der Arzt bleibt Eigentümer. Das gilt sowohl für Röntgenaufnahmen, Ultraschallbilder und andere medizinische Untersuchungen.
Ich hoffe, ich konnte Dir damit weiterhelfen.
Lg, Manu mit Krümel inside, 9. SSW
Danke für Deine Antwort!!
Ich hätte jetzt eigentlich auch vermutet daß solche Aufnahmen offziell dem Arzt gehören, der sie gemacht hat. Aber die Ärztin bot das ja wie selbstverständlich an, daß die Bilder dann geholt werden können. Umso ärgerlicher, daß sich nun niemand mehr daran erinnern will.....
Vielleicht sollte die Mutter zu ihrem "richtigen" Gyn gehen (sie wurde zu der Ärztin überwiesen wegen Spezial-Ultraschall), eventuell kann der die Akte von der anderen Ärztin einfordern?
Liebe Grüße
Jenni
Hallo Jenni,
dass könnte sie natürlich machen, wenn ihr "richtiger" Gyn, so wie Du ihn nennst, die Bilder anfordert, muss die Ärztin, die die Aufnahmen gemacht hat, die Bilder rausgeben.
Da hat sie dann kein Recht darauf, die Bilder zu behalten.
Ich wünsche der Mutter auf jeden Fall viel Erfolg und das die Gerechtigkeit siegt. Denn menschlich gesehen, hat sie alles Recht der Welt auf ihre Bilder vom Kind. Gesetze sind nicht immer menschlich, leider.
Lg, Manu
Ich bin kein Experte, was Ultraschallbilder und die dazugehörige rechtliche Lage angeht, aber folgende Dinge lassen sich generell Zu Rechten im Zusammenhang mit Bildmaterial sagen:
- Du hast immer das Recht, eine Kopie Deiner kompletten Patientenakte einzufordern, gegen Erstattung der Kopierkosten. Das müssen die machen und dazu gehören m.E. auch die Bilder,
- Das Urheberrecht an Fotos und Bildern liegen immer bei dem, der sie gemacht hat (Der Ärztin, also), das Urheberrecht ist nicht übertragbar, nich vererbbar und nicht veräußerbar. Allein die Nutzungsrechte kann man (auch zeitlich begrenzt) verkaufen, vererben, etc.
- Es gibt aber auf der anderen Seite ein "Recht am eigenen Bild" wobei ich nicht weiß, in wie weit das für Ungeborene gilt. Aber im Grunde genommen würde das bedeuten, daß Deine Äztin die Bilder möglicherweise nicht ohne Deine Zustimmung veröffentlichen darf. (Es sei denn, es wäre möglich, dei Bilder zu verfremden, aber wenn das Ganze sooo selten ist? Wie gesagt, ich bin kein Anwalt)
Abschließend: Ja, ich würde darauf bestehen, daß sie mir die Bilder aushändigt. Im Prinzip wäre doch auch ein Kompromiss denkbar: Sie kann die Bilder verwenden, aber die Patientin bekommt eine Kopie der Bilder? Wenn es nur um die Erinnerung an das Kind geht und nicht um einen Streit um die Veröffentlichung? Im Übrigen: so eine Veröffentlichung bringt ja nicht nur Geld für die Ärztin, sondern auch einen Forschungsnutzen für weitere Patientinnen, oder? Ich glaube, amn darf da nicht nur Geldschneiderei sehen...
Ich hoffe, daß die betreffende Patientin das Geschehene schnell verarbeitet und irgendwann ein gesundes Kind in den Armen halten darf...
Lieben Gruß, Kali.
Auch Dir vielen Dank für Deine ausführliche Antwort!
Man hat ein Recht auf eine Kopie der Patientenakte? Der Patient selbst oder muß diese Kopie durch einen anderen Arzt angefordert werden?
Eine Veröffentlichung aller Bilder und (anonymisierter) Daten ist kein Problem für die Mutter. Es geht wirklich nur darum, daß sich die Ärztin irgendwie quer stellt und einfach keine Bilder rausgegeben werden. Dabei ist das ja irgendwie nicht nachvollziehbar, denn die Ärztin hätte ja keinen Nachteil durch die Herausgabe von zumindest Kopien.
Die Ärztin muß auch keine Angst haben daß man irgendwelche Aufnahmen gegen sie verwendet (z.B. weil sie irgendwas nicht erkannt hätte). Niemand konnte vorher etwas erkennen, und niemand ist Schuld daran.
Danke nochmal, ganz besonders auch für die guten Wünsche!
Jenni
Der Patient kann das selber verlangen und die Daten müssen dann ausgehändigt werden (wie gesagt, gegen eine Aufwandsentschädigung). Ich würde in Ruhe noch einmal mit der Ärztin reden und ihr erklären, warum die Bilder so wichtig sind. Und daß auch ein Scan, eine Kopie oder was auch immer genügt, daß sie die Originale gerne nach ihrer Auffassung verwenden kann. Und daß nichts gegen sie verwendet werden soll. Wenn sie darauf nicht eingeht: Kopie der vollständigen Krankenakte, inclusive Bilder verlangen. Als letzte Instanz erst würde ich sehen, was sich auf dem Rechtsweg machen lässt.
Vielleicht kann auch die Kammer helfen? Schwer zu sagen.
Alles liebe,
Kali.
Ultraschallbilder sind medizinische Dokumente, genauso wie Röntgenbilder etc und Eigentum des Arztes. Er darf sie auch gar nicht so ohne weiteres heraus rücken.
Dass die werdende Mama ein Bild von ihrem Spross bekommt ist allerdings weithin eine "Ausnahmeregelung".
Allerdings weiß ich nicht inwiefern dies bei medizinischen Indikationen gilt...
Hallo!
Danke für Deine Antwort!
Ja, an sich hätte ich auch erst mal vermutet daß solche Unterlagen nicht ohne weiteres rausgegeben werden müssen.
Aber die Ärztin hatte es gleich beim Erstellen der Bilder gesagt. Vielleicht hatte sie auch gedacht die Mutter kriegt das in ihrem Schock sowieso nicht mit...?
Möglicherweise ist die med. Indikation wirklich ein Sonderfall. In manchen Fällen könnten ein paar ausgehändigte Bilder vielleicht bei den Eltern ein bißchen Trost spenden....
Danke nochmal und liebe Grüße
Jenni
auch wenn sie eigentum des arztes sind,
könnte man ihn doch bitten, kopien machen zu dürfen.
ich kenne eine frau, deren handtasche gekalut wurde, da war ihr muterpaß und bilder drin.
sie hatte sie dann aus der akte kopieren können.
lg
ayshe
Danke für Deine Antwort!
Ja, Kopien wären super, aber irgendwie redet sich die Praxis ja ständig raus, warum die Bilder gerade nicht da sind (im Archiv, weggeschickt zur Erfassung, im Keller, in der anderen Praxis....). Sieht halt wirklich so aus als wären die Bilder entweder verbrasselt oder die Ärztin WILL sie einfach nicht rausgeben.
Was uns sehr aufregt ist, daß sie das ja sagen könnte!!
Die Situation im Augenblick ist nicht schön für die Mutter. Sie hätte nun doch gerne die versprochenen Bilder, erklärt dreimal pro Woche einer Arzthelferin wann, wieso und was passiert ist, bekommt einen Rückruf versprochen und das wars....
Den Streß könnte sie sich gerne sparen. Aber wenn die Möglichkeit besteht, daß sie die Fotos bekommt, wäre das sehr wertvoll für sie.
Danke und liebe Grüße
Jenni
...... die angelegte patientenakte ist nicht in allen bestandteilen eigentum des arztes oder der klinik, in der sie gemacht wurde. selbstverständlich heben wir diese aber lebenslang auf. fordert der patient seine akte an, hat er ein recht auf eine vollständige kopie zu seinen kosten. eigentum des arztes sind aber nur persönliche notizen, keine röntgenaufnahmen, fotos oder fremdbefundungen, fremdarztbriefe usw. diese müssen im ORIGINAL herausgegeben werden, wenn der pat. das wünscht. deshalb bekommt der patient auch seine röntgenaufnahmen aus der klinik mit, wenn er zur nachbehandlung zum fa geht. der erstellende arzt/klinik kann aber aufwandsentschädigung verlangen. grundsätzlich unterschreibt ein patient zur behandlung nur, dass lediglich notitzen, welche zur abrechnung und behandlung notwendig sind, gespeichert werden dürfen (vom fa oder klinik) dazu gehören die erwähnten us bilder eindeutig nicht. sie stehen nicht im zusammenhang mit dem medizinischen eingriff, sondern dokumentieren eine offensichtliche anomalie. diese dokumentation schon alleine darf nicht gegen den willen der patientin gemacht werden und muss im original herausgegeben werden. der arzt darf sich nur dann eine kopie fertigen, wenn die pat. dem ausdrücklich!!!!! zustimmt. ich würde mit dieser angelegenheit (herausgabe bilder/akte) einen rechtsanwalt beauftragen. l.g.c.
Vielen Dank für Deine umfassende Antwort!
Du hast mir schon mal sehr viele Detailinformationen gegeben. Bist Du selbst im Medizinischen Bereich tätig? Weißt Du die Quellen Deiner Infos?
Es scheut die Mutter ein bißchen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Irgendwie ist das ganze für sie ja eine sehr emotionale Sache, es geht um ihre Schwangerschaft. Und Rechtsanwalt / Gericht bringt das alles auf eine Ebene, die man sich nicht unbedingt wünscht....
Aber eventuell ist das der letzte Ausweg.
Ich denke aber vielleicht kann man der Ärztin einfach mal Deine Infos (halt am besten mit Quellen) zukommen lassen und um eine eindeutige Aussage bitten. Danach wäre vielleicht wirklich ein RA angebracht, obwohl das echt nicht toll ist....
Danke und liebe Grüße
Jenni
Ich kenne es von Röntgenbildern so: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Bilder eine gewisse Zeit (5 Jahre?! zehn Jahre?!) aufbewahrt werden müssen und eine Herausgabe nicht erlaubt ist. Hatte das kürzlich. Da habe ich um die Röntgenbilder meiner Meerschweinchen gebeten. Beide sind längst tot und die Tierärztin wäre froh und dankbar gewesen, wenn sie sie mir hätte geben können. Da staut sich ja mit der Zeit viel an... Aber sie durfte nicht, weil die Aufbewahrungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Vielleicht ist es bei Ultraschallbildern ähnlich? Keine Ahnung, aber könnte ich mir vorstellen. Anders ist es bei Erinnerungsaufnahmen, die als solche gemacht und von der Schwangeren selbst gezahlt wurden.
Worauf aber meines Wissens immer ein Recht besteht ist, sich die eigene Krankenakte anzusehen und auch Kopien davon anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen.
Liebe Grüße
Sabine
Hallo und danke für die Antwort!!!
Du bist also auch der Meinung, daß zumindest ein Anspruch auf Kopien bestehen müßte....
Im Allgemeinen verstehe ich ja daß man nicht alles komplett dem Patienten übergeben kann. Eventuell spielt vor allem in diesem Fall auch mit, daß die Gründe für den Abbruch belegbar sein müssen, damit der Arzt auf der sicheren Seite ist.
Aber zumindest Kopien sollte es ja geben....
Danke und liebe Grüße
Jenni