Ich lese und höre immer wieder was anderes!
Von wem bekomm ich denn nun das Beschäftigungsverbot!
Bin zahnmedizinische Fachangestellte und sollte lt. FA nicht mehr arbeiten muss aber der Arbeitgeber BV aussprechen - der Chefin mitgeteilt (sie ist gerade im Urlaub-und hat noch nichts dazu verlauten lassen- also ließ ich mich krankschreiben)
Bin 8. Woche- morgen hab ich meinen ersten offiziellen Fa- Termin- musste mich zwischendurch immer mal wieder vorstellen- leichte SB und ne dicke Blasenentzündung!
Bekomme morgen dann hoffentlich meinen Mutterpass!
Gerade eben rief mich die Mutti von meiner Chefin an- und hat mit der Krankenkasse wohl von mir telefoniert und die meinten der Arzt müsste es ausstellen!
Ja und nu?!
Das regt mich voll auf!
Helft mir weiter!
BV- von wem denn nun ausgestellt bekommen!
Der FA oder ich glaube auch der Hausarzt stellen ein BV aus.
Also ich kenne nur eine Freundin, die ein BV hatte (ist Altenpflegerin für Demenzkranke) und das hat der Arzt gemacht. Der muss das ja auch medizinisch begründen, dann geht's zum Arbeitgeber und zur Krankenkasse.
Warum darf man denn als zahnmedizinische FA nicht mehr arbeiten? Hast du mit Röntgen o.ä. zu tun? Also ich kenne es so, dass man bestimmte Dinge vielleicht nicht mehr erledigen darf, aber ich verstehe nicht, warum du gar nicht mehr arbeiten solltest?
Das leidige Thema- denn keiner kennt den Job der Zahnarzthelferin!
Er ist sehr Risikobehaftet: ansteckende patienten(Hepatitis Patienten), OPs verrichten mit Blut, Implantate setzen, bin voll in der Prophylaxe drinnen- wo das Blut teilweiße raussubbt, vor lauter Entzündung, Rö Strahlen, Chemikalien ( Instrumentdesinfektion etc.)
Benutzers Besteck , skalpel, benutzte Nadel, es passiert immer mal das man sich mit einer benutzen Nadel piekst... Es kann so viel sein!
Selbst die KZV ( Kassenzahnärztliche Vereinigung) erlaubt keine Weiterbeschäftigung !!!!
Darum hab' ich ja gefragt. Ich bin halt wahrscheinlich ein langweiliger Zahnarztpatient, wenn's hoch kommt, darf unsere FA mal Zahnstein weg machen, ansonsten nur einen neuen Termin vereinbaren. Darum war mir das wirklich nicht so bewusst.
In diesem Fall würde ich sagen: Wende dich noch einmal an den Frauenarzt oder wahlweise an deinen Hausarzt. Einer muss die BV dann ja ausstellen. Und wenn du das geschafft hast: Genieß' deine Schwangerschaft.
Deine Chefin muss dich zum betreibsarzt schicken, der stellt es dir aus.
..also ich bin zmf und meine Chefin hat mir das Beschäftigungsverbot ausgesprochen, weil sie mir keinen passenden Arbeitsplatz anbieten konnte. Sie bekommt das Gehalt welches sie dir bezahlt später zurückgezahlt. Du hast dann nichts mehr damit zu tun
Es kann sowohl der FA als auch Dein AG ausstellen! Je nachdem wo die Begründung liegt! Gibt es medizinische Gründe dann ist der FA zuständig!
Kann Dein AG Dir keinen Mutterschutzrichtlinien entsprechenden Arbeitsplatz anbieten, dann muss er das BV aussprechen!
Warum meint denn der FA, dass Du nicht mehr arbeiten solltest? Wenn er das meint, dann soll er es begründen und das BV ausstellen!
LG
Das kommt immer drauf an:
Wenn es dir so mies geht, dass du nicht mehr arbeiten kannst, dann der FA. Wenn es an deiner Arbeit liegt und dir dein AG keinen MuSchu-gerechten Arbeitsplatz bieten kann, dann der AG!
Hi,
Wenn der FA der Meinung ist, Du darfst nicht mehr arbeiten, dann muss er Dir das BV ausstellen. Wenn die Chefin Dir keinen schwangerengerechten Arbeitsplatz geben kann muss Sie das machen.
Es ist aber generell so, dass bestätigt werden muss, dass für Leben von Mutter oder Kind eine Gefahr besteht! Glaube nicht dass das für ZMA generell so ist
LG
Tja- dann bin ich gespannt morgen!
Danke euch- aber genauso hat der FA es mir auch gesagt- Arbeitgeber muss es aussprechen!
Es sei denn es ist was mit mir oder dem Baby
Ok- alles klar
Bei mir kam das Bv von meiner FÄ, meine Chefin hat mich davor nur befreit von der Arbeit.
Bin Erzieherin in der Krippe.
Hallo,
der AG muss es dir ausstellen wenn er keine Möglichkeit hat dich so einzusetzen, dass es keine Gefährdung für dich und das Kind gibt. Ich bin mir jetzt aber nicht sicher ob man das als Zahnmedizinische Angestellte nicht in einer Praxis doch kann?!
Der FA stellt dir ein BV aus, wenn du körperlich eben nicht mehr in der Lage bist zu arbeiten.
LG