huhu,
hab nochmal ne frage zum BV und resturlaub.
wenn ich jetzt ein BV bekäme und noch 25 tage resturlaub habe, die könnte ich ja im anschluss an das elternzeitjahr nehmen, oder?
genauer: ich habe am 25.11. ET und nehme 1 jahr elternzeit. dann müsste ich also, vorausgesetzt, der krümel kommt pktl. am 25.11.2014 wieder arbeiten gehen? kann ich dann meinen resturlaub gleich nehmen? wie ist es dann, bekomme ich für die zeit wieder normales gehalt? also ich bin derzeit vollzeit, aber ich möchte nur auf 15 oder 20 std. (weiß ich noch nicht genau) wieder anfangen.
wie läuft das dann genau?
lg
tinage (23+2)
BV, Resturlaub(svergütung)
Bin im Kiga im BV und mein Urlaub ist ganz normal zu den Schließzeiten des KIGA. Also ist nichts mit nach der Elternzeit nehmen. Meine ÜBerstunden und Urlaubstage die nicht in die Schließtage fallen ( Hab 30 Tage aBER Kiga schließt nur 26) kenn ich mit nehmen bis nach der Elternzeit. Die kann man soweit ich weiß auch gleich im Anschluss nehmen.
bist du dir da sicher? Nur weil deine Urlaubstage in die Schließtage fallen - ergo MUSST du ja immer in den Schließzeiten nehmen- heißt das noch lange nicht, dass sie deswegen verfallen. Gesetzlicher Urlaub hat nichts mit Schließzeiten eines Kindergartens zu tun!!! Ich habe auch BV und arbeite in einer Kita, mein Urlaub bleibt mit voll erhalten. Klär das doch nochmal ab, und wenn sie dir deinen Resturlaub nicht anrechnen dann kannst du ihn dir auch einklagen (einfach ists, wenn man in einer Gewerkschaft ist, die regeln sowas immer rucki-zucki)
liebe Grüße
Hallo Lockenstab,
Das glaube ich auch nicht, BV heißt, das du nicht arbeiten kannst. Also auch keinen Urlaub nimmst. Würde ja bedeuten, dass mein Urlaub, den ich am Anfang des Jahres eingereicht habe als genommen zählt, obwohl ich ihn wegen BV nicht antrete
Das würde ich so nicht hinnehmen!
LG
Der Urlaub steht Dir auf jeden Fall zu wenn du aus Deiner Elternzeit zurück kommst.
Ob Du ihn direkt im Anschluss nehmen kannst oder erst zum späteren Zeitpunkt musst du halt mit dem AG abklären.
Weiss ja nicht wie zu dem Zeitpunkt Eure Besetzung auf der Arbeit ist und ob er Dich direkt braucht.
Klär es zeitig ab - umso grösser ist denke ich die Chance ihn direkt im ANschluss zu nehmen,da er ja planen kann schonmal...
Liebe Grüsse
Also der Urlaub steht dir zu.
Und wenn dein AG damit einverstanden ist, kannst du ihn im Anschluss an die Elternzeit nehmen.
So werde ich es auch machen, wenn mein AG nichts dagegen hat.
und wie sieht es dann mit der Bezahlung des Resturlaubs aus?
Kriege ja derzeit Vollzeitgehalt. Also, wenn ich die 25 Tage jetzt nehmen würde, mein volles Gehalt.
Wenn ich danach aber in Teilzeit wiederkomme, bekomm ich den Urlaub dann auch nur teilzeitvergütet??
Das wäre ja gemein ...
So wäre es aber. Also der Urlaubsabspruch in Tagen bleibt, aber wenn du dann nur noch 50% arbeitest, ist es nur noch ein halber Tag Urlaub...
Urlaub hatte ich damals auch hinten ran gemacht und habe quasi erst ab den ersten Arbeitstag Teilzeit gearbeitet. D.h. Elternzeit bis zum 1. Geburtstag, dann haengst du deinen Urlaub ran und stellst zum ersten Arbeitstag den Teilzeitantrag. Somit hat du während des Urlaubs volles Gehalt.