Beschäftigungsverbot und Arbeitslosengeld

Hallo Ihr Lieben,

ich habe ein Problem. Vielleicht ist ja jemand von euch dabei, der mir ein paar Tipps geben kann.

Also ich war gestern bei Pro Familia, um mich beraten zu lassen und bin aus allen Latschen gefallen.

Kurz zu meiner Geschichte.

Ich war letztes Jahr schon einmal schwanger und habe mein Baby in der 21 SSW still geboren.

Nun bin ich wieder schwanger (was für uns ein Wunder ist auf Grund der Vorgeschichte).

Also:

Ich bin in einem befristeten Arbeitsverhältnis tätig. Mein Arbeitsvertrag läuft jetzt Ende September aus. Ich habe mich auch fristgerecht arbeitslos gemeldet. Aufgrund der Schwangerschaft und meiner Vorgeschichte wird mein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht verlängern. Von unserer Kinderwunschklinik habe ich auch gleich ein Beschäftigungsverbot erhalten. Ich bin auch sehr froh, dass ich das bekommen habe. Bei der Angst, die mich immer wieder überkommt, hätte ich auch nicht konzentriert arbeiten können, und das wäre mit Ärger verbunden gewesen.

Nun hatte ich Probleme beim Ausfüllen des Antrages auf Arbeitslosengeld. Ich bin ja im Beschäftigungsverbot und da war eine doofe Frage, ob ich krankgeschrieben bin, die man mit ja oder nein beantworten sollte, danach kam eine Frage, ob man dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung steht. Um hier nichts falsches anzukreuzen habe ich mir Hilfe bei Pro Familia geholt. (Ich bin nicht krank, stehe aber auch dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung auf Grund des Beschäftigungsverbotes).

Die nette Dame meinte ich hätte jetzt echt ein Problem: da ich dem Arbeitsmarkt ja nicht zu Verfügung stehe, könnte es sein, dass ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I habe und ich würde kein Geld bekommen. Auch die Krankenkasse müsste nichts zahlen, da ich ja kein Anspruch auf Arbeitslosengeld habe. (Nicht jetzt und auch nicht im Mutterschutz).

Ich muss jetzt nächste Wochen meinen Antrag abgeben und könnte nur noch heulen. Und wenn ich auch kein Arbeitslosengeld erhalte, bin ich auch nicht krankenversichert.

Ich war immer arbeiten und jetzt soll ich auf einmal kein Geld mehr bekommen. Die Dame von pro Familia meinte ich könnte ja für die Zeit (also bis zum ET in 5 Monaten) Hartz IV beantragen. Aber leider würden wir das nicht bekommen, da wir einiges angespart haben (das Geld sollte in ein paar Jahren als Sondertilgung in den Hauskredit gezahlt werden und es liegt weit über der Grenze, die man haben darf). Das müsste ja vorher verbraucht werden.

Habt ihr eine Lösung?
Ist das richtig, dass ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe auf Grund des Beschäftigungsverbotes? (Ich denke, ob ich jetzt fünf Monate Arbeitslosengeld bekomme und nach der Elternzeit den Rest oder ob ich alles nach der Elternzeit bekomme, ist doch eigentlich egal, weil ich doch einen Anspruch habe).
Muss die Krankenkasse wirklich nichts zahlen?
Nach dem ET kann ich ganz normal Elterngeld beantragen und wir würden dann auch wieder mit dem Geld hinkommen, aber nur von dem Gehalt von meinem Mann wird das mal nichts.

Es ist echt alles zum heulen.

Kann man ein Beschäftigungsverbot wieder aufheben?

Es ist vielleicht alles etwas wirr geschrieben, aber vielleicht habt ihr ja ein paar Tipps.

Vielen lieben Dank und liebe Grüße Marion

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Lass doch das BV aufheben?! Du bist ja eh nicht arbeiten....

Dann stehst du dem Arbeitsmarkt theoretisch zur Verfügung. Das du jetzt vor der Entbindung einen neuen Job bekommst, ist nun nicht sehr wahrscheinlich und wenn doch, dann bekommst du ein neues BV....

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Hallo du :-) also erst mal tief luft holen...

Ich war ende juli in der selben Situation. Die dame von profamilia hat leider recht.

Kurz bevor ich ein Berufsverbot bekommen hätte ist mir gesagt worden von bekannten das ich dann das recht auf das alg1 verliere.
Geh zum arzt und lass dein berufsverbot wieder umkehren. Dann stehst du offiziell zur Verfügung. Beim termin auf dem arbeitsamt wird KEINER dich ernsthaft darum bitten dass du dich irgendwie bewirbst. Und falls doch schreibst du proforma die Bewerbung und schreibst rein dass du bald in Mutterschutz gehst (dann legt jeder arbeitgeber deine bewerbung zur seite). Denn nur dann hast du weiterhin deine Krankenversicherung und bekommst alg1. Und ab beginn des Mutterschutz wird das geld nicht mehr von arbeitsamt sondern von der kk bezahlt. Und du bekommst mutterschaftsgeld. Also bitte tu dir den gefallen und lass dich wieder berufsfähig schreiben. Arbeiten musst du trotzdem nicht. Und falls alles schief geht dann ist ein gelber schein auch völlig ok. Denn den bekommst du immer vom arzt und stehst trotzdem offiziell dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Bei mir hat alles geklappt...
Viel Glück. Und sorry für die Rechtschreibung...bin mit dem handy on.

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Hallo!

Laut Gesetz darf ich in einem BV keine finanziellen Nachteile entstehen. Das würde geschehen, wenn man dir das Arbeitslosengeld nicht zahlt.

Ruf doch mal deine KK an. Wie sieht s mit deinem Mann aus? Seit ihr verheiratet? Dann dürftest du bei ihm in die KK mit rein. Ansonsten muss der Vater des Kindes seine Vaterschaft bestätigen und alle Kosten (Vorsorgeuntersuchungen, sowie Hebamme, Krankenhausaufenthalt, Geburt) die im Zusammenhang mit der ss stehen, deckt die KK des Kindsvaters ab.
Davon abgesehen wäre es natürlich trotzdem unbedingt sinnvoll eine Krakenversicherung zu haben.

Hast du direkt mit der Arbeitsagentur gesprochen? Würde ich mal machen. Ansonsten such dir eine Rechtsberatung/Rechtsanwalt. Du hast Anspruch drauf und manchmal muss man nur ein paar §§ zitieren um zu seinem Recht zu kommen.
Vermutlich war die Auskunft nicht einmal böswillig, sondern einfach mangelndes Wissens seitens der guten Frau von Pro Familia.

lg und alles Gute,
mondlicht

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"Ansonsten muss der Vater des Kindes seine Vaterschaft bestätigen und alle Kosten (Vorsorgeuntersuchungen, sowie Hebamme, Krankenhausaufenthalt, Geburt) die im Zusammenhang mit der ss stehen, deckt die KK des Kindsvaters ab."

Hast Du dazu mal einen Link?

LG

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Nein leider nicht. Aber es gibt dazu einen Gesetzestext. Bin mir ganz sicher. Wir haben das in der Ausbildung gelernt.
Auch wenn die Mutter keine deutsche Staatsbürgerin ist, kein Aufenthaltsrecht hat, stehen ihr alle Leistungen der Kindsvaters der deutschen KK zu.

lg mondlicht

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Hallo Marion,

Ich war in der gleichen Situation wie du jetzt.

Mein AG hat auf Grund meiner SS meinen Vertrag auslaufen lassen.

Bin nun seit dem 01.09 arbeitslos und beziehe ALG1!

Ich hatte auch ein Beschäftigungsverbot. Dieses hat mein Fa auf meinen Wunsch hin aufgehoben weil ich ansonsten keinen Anspruch auf ALG gehabt hätte (man steht dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung).

Die Krankenkasse hätte auch nicht für mich gezahlt von denen kam nur die Aussage "Tja dann müssen sie sich wohl selber versichern (von dem Geld was ich ja nicht bekomme) oder sie heiraten ihren Freund dann sind sie über ihn Familienversichert"

War auch bei ProFamilia und die meinten dort, ich würde halt durch ne Gesetzeslücke fallen ( und das obwohl ich seit dem 16. Lebensjahr durchgehend gearbeitet hab).

Musste nun zwar bei der Agentur für Arbeit zu nem Beratunggespräch/ Vermittlungsgespräch aber ich hatte dort echt eine sehr nette Beraterin!

Sie meinte ich stehe nun zwar als vermittelbar bei denen im PC, aber es würde sowieso kein Arbeitgeber eine schwangere einstellen!

Lg
Steffi

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Huhu,
mir geht/ging es genau so...ich habe auch immer geareitet, mein Vertrag ist regulär ausgelaufen und ich bekam ALGI, jetzt soll ich definitiv nicht mehr arbeiten und würde aber den Anspruch auf ALG I verlieren(das kann man aber vor Gericht wieder durchboxen, dauert aber ewig) also hab ich mich beim Areitsamt gemeldet, die wissen von der SS, ich habe allerdings kein BV oder Krankschreibung abgegeben, da mir schon von der Sachbearbeiterin prophezeit wurde, ich würde jetzt eh keine Stelle mehr bekommen für die paar Wochen bis zum Mutterschutz...ich finde es zwar eine bodenlose Frechheit, den Anspruch auf Gelder zu verlieren, nur weil man sonst sein Kind gefährden würde beim Arbeiten, aber so ist das nunmal.

Ich werde mich, sollte ein Stellenangebot kommen, auch ganz normal bewerben, wer weiß, vielleicht brauchen die ja jemanden nach dem Mutterschutz, denn so rund stellt mich jetzt für 6 Wochen eh kein Arbeitgeber mehr ein...das ist echt unglaublich, dass man sich als Schwangere mit Risiko sein Geld fast "erschleichen" muss, ansonsten bleibt halt ALGII...super Option....
LG

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Hallo

Ich hatte vor kurzem das gleiche Problem.

Du kannst dies doch umgehen indem dein Arzt das Berufsverbot auf dein momentanen Beruf eigrenzt somit stehst du einigen Berufen auf dem Arbeitsmarkt zu Verfügung und dir steht das Arbeitslosengeld 1 zu.

Nur die Frage ist wer stellt ne schwangere ein????? Je nach dem Wie weit du bist kann es sein das du Bewerbungen Schreiben musst aber du kannst ja in die Bewerbung reinschreiben das du aufgrund der Schwangerschaft nicht schwer tragen kannst nicht lange stehen und nicht lange sitzen kannst usw. Somit wird dich keiner einstellen und du bekommst danach auch noch das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bezahlt in höhe des Arbeitslosengeldes.

Bei mir war es auch so mein Vertrag ist zum 1. September ausgelaufen und ab 7 Oktober bin ich dann im Mutterschutz. Meine Beraterin Vom Arbeitsamt hat dan gemeint das sie da nichts mehr mit mir Plant so kurz vorm Mutterschutz ich solle mich auf die Schwangerschaft konzentrieren.

Habe dan in den Antrag angekreuzt das ich nicht krankgeschrieben bin und bei der Frage ob ich dem Arbeitsmarkt zu verfügung stehe habe ich hingeschrieben das ich ein Beschäftigungsverbot in meinem Beruf habe und dies dem Arbeitsamt vorliegt somit war das alles kein Problem mehr.

Is bissle lange geworden aber hoffe ich konnte dir helfen mir war damals auch nur zum heulen zu mute;-)

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Hallo,

ich kann dein Problem verstehen, ich beziehe auch ALG1 und nachdem das AA immer mehr stress wegen Bewerbungen machte in Kombination mit Projekten an denen ich teilnehmen muss, wollte mein FA mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen weil ich mich schonen und nicht stressen soll... . Da ich unsicher war hat er mich erst einmal krank geschrieben und ich hab in der Zeit recherchiert und mich informiert ob ich dann finanzielle nachteile hätte.

Leider muss das AA dir kein Geld bezahlen wenn du ein BV hast, weil du (wie die Dame bei pro familia schon sagte) dem Arbeitsmarkt dann nicht zur Verfügung stehst und dann fühlen die sich nicht zuständig. Deshalb hab ich das BV abgelehnt und bin zeitweise Krankgeschrieben, meine Vermittlerin würde nämlich trotz ss auf nen Haufen Bewerbungen bestehen und ich soll dann halt Lügen. Bei Vorstellungsgesprächen in denen ich schon von der ss wusste hab ich dann auch gesagt das ich schwanger bin.
Also ich würd dir auch raten das BV rückgängig zu machen und dann dich Arbeitslos zu melden und anfangs machen die auch noch wenig Druck, und in Bewerbungen dann halt schon reinzuschreiben das du schwanger bist, dann hast du Geld und einstellen tut dich auch niemand. Leider ist das irgendwie eine Gesetzeslücke in der jeder die Verantwortung auf den anderen schiebt sich aber keiner Zuständig fühlt!

Alles gute!

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Hallo,

jetzt haben dir ja schon einige ihre Meinungen und Geschichten erzählt. Und sie haben Recht.
Mein Vertrag lief auch zum 31.08. aus, ich hatte eigentlich eine mündliche Zusage auf Übernahme, aber das ist eine andere Geschichte.
Mein Fa hat mir gleich gesagt sobald er mir ein BV ausspricht verliere ich den ALG 1 Anspruch, er hätte mich nur immer kurzzeitig krank schreiben können. Nach 6 Wochen müsste dann die KK Krankengeld zahlen.
Aber meine Bearbeiterin auf dem AA war total nett und meinte nur

"Sollten Sie doch mal einen Vermittlungsvorschlag bekommen, dann rufen Sie dort an und sagen das Sie schwanger sind. Da stellt sie sowieso niemand ein"

Ich hab meine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben und bin wieder abgewackelt.

Kreuze an das du nicht krank geschrieben bist und das du dem Markt zur Verfügung stehst. Du hast dann sowieso erst mal einen Termin zum Gespräch. Da klärt sich das dann eigentlich.

Wenn der Bearbeiter dich trotzdem krampfhaft zu Firmen schicken will, lass dich krank schreiben.

LG

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Beschäftigungsverbot aufheben lassen, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und wenn du ein Einstellunggespräch hast gleich sagen das du schwanger bist, dann nimmt dich eh sicherlich niemand. Dann beziehst du zumindest ALG bis zur Entbindung.

Aber es ist schon echt schwierig manchmal und vor allem, wer soll das alles wissen?!?
Viel Glück.

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Und wenn sie jemand nimmt, ist es doch gut, dann kann sie gleich wieder ein BV ausstellen lassen! Mehr Geld gibt es dann auch noch!