Arbeitgeberzuschuss in Elternzeit

Hallo ich wollt mal rumfragen wer den Arbeitgeberzuschuss beantragt hat ? Ist ja ein ganz neues Gesetz und ich habe vor 2 Wochen meinen Antrag raus geschickt und noch nicht gehört.

Muss man den eigentlich in der Elternzeit wider arbeiten gewesen sein um den Zuschuss zu erhalten? Bei meiner Krankenkasse sagte sie nein, nur halt noch in einem Arbeitsverhältnis stehen.

Wenn jemand nähere Infos dazu hat wäre ich sehr dankbar für diese....

Lg, kiddi mit Jolina 2 jahre und bauchmaus 25 ssw.

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du meinst den Arbeitgeberzuschuss zum Muttserschaftsgeld?
Nein, du muss nicht arbeiten gewesen sein, aber du musst die Elternzeit vorzeitig schriftl beenden und dann bekommst du den AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

§ 16 Abs. 3 BEEG - Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

>>>Mütter, die sich bereits in Elternzeit befinden und erneut schwanger sind, können die laufende Elternzeit wegen der neu einsetzenden Mutterschutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz (6 Wochen vor und mindestens 8 Wochen nach der Geburt) vorzeitig beenden, auch ohne dass der Arbeitgeber zustimmt (§ 16 Abs. 3 BEEG - Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz). In diesem Fall sollte die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig schriftlich mitteilen. Erfolgt die Mitteilung verspätet, das heißt während des neuen Mutterschutzes, gilt die Elternzeit für das erste Kind ab Eingang des Schreibens beim Arbeitgeber als beendet.

Würden Sie Ihre laufende Elternzeit also mit sofortiger Wirkung aufgrund der neuen Mutterschutzfrist beenden, hätten Sie ab Eingang des Schreibens beim Arbeitgeber Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss.

Die vorzeitige Beendigung der Elternzeit hat zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis in der Schutzfrist in vollem Umfang wieder auflebt, so dass der Arbeitgeber zur Zahlung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse verpflichtet ist. Die Höhe des Zuschusses richtet sich in diesem Fall nach der Höhe des Arbeitsentgeltes, das die Arbeitnehmerin nach Ende der Elternzeit wieder verdient hätte, wenn nicht die neue Mutterschutzfrist eingetreten wäre....<<<

http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html

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Welchen Arbeitgeberzuschuß willste denn? #kratz
Den zum Mutterschaftsgeld? Dann aber doch nicht in der 25 SSW!
Denn gibts eben erst zur Muttschutzzeit, 6 Woche vor Entbindung+8 Wochen nach Entbindung.
Du bekommst das Formular in der 34 SSW vom FA, das reichst du dann in der KK ein u der Rest nimmt seinen Lauf. Wenn du den AG-Zuschuss zu Mutterschutzgeld willst, dann musst wie oben beschrieben handeln. Schriftlich Elternzeit vorzeitig beenden!

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Hallo

bei mir war es genau wie bei dir! Allerdings sollte der Antrag 7 Wochen vor Antritt des Mutterschutzes bei deinem AG sein.

Warum schickst du den Antrag denn schon so bald raus?

Jedenfalls solltest du dich auf den § 16 Abs. 3 Satz 3 BEEG beziehen!

http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html

Ja die Umlage 2 zahlt der Arbeitgeber dir auf alle Fälle. Denn die bekommt er auch wieder von der KK erstattet! Du musst vorher nicht wieder gearbeitet haben um Anspruch auf den Zuschuss zu haben!
Mein AG hatte sich auch lange Zeit nicht gemeldet und auch nicht gezahlt. Aber nur weil er davon nix wusste! Habe dann mit denen gesprochen und denen von der Umlage 2 erzählt. Und siehe da, die haben brav gezahlt ;-)

Alles Gute
LG