Kennt sich wer richtig gut mit Elterngeld und Lohnsteuerklasse aus?

Hallo Mädels,

kaum frisch schwanger mache ich mir schon Gedanken ums Elterngeld und die Lohnsteuerklasse.

Seit Anfang Juni diesen Jahres arbeite ich nun wieder in TZ (20 Std.) und habe die Lohnsteuerklasse 5. Davor war ich 14 Monate in Elternzeit, Elterngeld wurde bis Anfang April 2013 gezahlt, danach fast zwei Monate ohne Geld. Nun möchte ich wieder in die 4 wechseln, damit das Elterngeld etwas höher ist. Da ich erst gestern erfahren habe, dass es scheinbar geschnaggelt hat, bin ich natürlich nicht gleich zum Finanzamt gerannt. Heute ist nun der 1.10. und somit ist ein Wechsel frühestens zu November möglich. Reicht das denn noch aus? Es gibt doch seit 2013 eine neue Regelung, wonach das Elterngeld nach der Klasse gezahlt wird, in der man im Bemessungszeitraum überwiegend war. Zählt da die Zeit bis zur Geburt oder nur bis zum Beginn des Mutterschutzes? ET wäre am 13.6.2014, Beginn Mutterschutz am 2.5.2014.

Hat schon mal wer davon gehört, dass man einen Antrag stellen kann, damit die Mutterschutzzeit, die ja bei der Berechnung außen vor gelassen wird, da man ja vom AG weniger bekommt, weil den Rest die KK zahlt, doch in die Berechnung miteinfliesst? Hab ich gestern gelesen, dass es wohl eine solche Möglichkeit gibt. Wäre in meinem Fall ggf. super, da normal zur Berechnung die Zeit von Mai 2013 bis April 2014 herangezogen wird, ich jedoch im Mai kein Entgelt hatte, da ich noch zu Hause war. So wie ich das gelesen habe, könnte ich beantragen, dass die Zeit von Juni 2013 bis Mai 2014 berücksichtigt wird. Somit wäre der 0-Monat Mai weg und müsste eigentlich etwas mehr dabei rauskommen.

Sorry, für das ganze #bla. Ich will das halt immer rechtzeitig genau wissen. Bitte nicht falsch verstehen, auf ein paar Kröten hin oder her kommt es mit Sicherheit nicht an und wir können uns unser zweites Kind auch so leisten.

Werde natürlich auch noch ne Mail an die Elterngeldstelle schicken, aber denen traue ich auch nicht in allem über den Weg ;-).

VG und Danke für die Antworten #winke

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Ich dachte das Elterngeld wird neuerdings vom Bruttolohn (abzgl. eines pauschalen SV Satzes) gerechnet und somit ist die Lohnsteuerklasse wurscht....

Beim Rest kenn ich mich gar nicht aus...

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Steuerklasse spielt eine Rolle, da bin ich sicher. Habe nur vergessen, welche Begründung (hatte ich mal über die Hotline geklärt)

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Nicht ganz. Auch die Klasse wird da irgendwie berücksichtigt.

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Hallo,

zur Steuerklasse, les dochmal diesen Artikel, wird dort recht gut erklärt.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/falsche-steuerklasse-beim-elterngeld-drohen-2013-deutliche-einbussen-a-873407.html

Hier kannst du mit der jeweiligen Steuerklasse berechnen, da siehts du dann direkt den Unterschied :

http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner

LG Sarah #winke

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Eigentlich müsste es noch knapp reichen, dann hättest du bis zur Geburt 7 Monate in 4, aber ich könnte mir vorstellen, dass sie nur bis zum Mutterschutz zählen und dann sind es nur 6, das wäre einer zu wenig.

Nimmt dein Mann keine Elternzeit? Wenn doch, würde sein Elterngeld ja geringer, wenn ihr jetzt wechselt.

Bei dir werden ja eigentlich die Monate Mai 2013 bis April 2014 genommen, denn der Mai darf nicht mehr berücksichtigt werden, weil es dort Mutterschaftsgeld gibt!

Elterngeld gabs keines in den Monaten, also kann nichts anderes beantragt werden!
Würde dir auch nichts bringen, weil das Geld von der KK und dem AG im Mutterschutz Lohnersatzleistungen sind und dann auch mit 0 Euro gerechnet werden!
Also egal wo, einen Monat ohne Einkommen hast du dabei.

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Hallo Susannea,

danke für deine Antwort. Mein Mann wird wahrscheinlich, bzw. hoffe ich, schon zwei Monate Elternzeit nehmen, allerdings dürfte es egal sein, in welcher lohnsteuerklasse er vorher war. Er wird eh den Höchstsatz bekommen.

Ich hab jetzt schon mal die elterngeldstelle angeschrieben, allerdings noch keine Antwort.

Hast du von dem Verzicht der Ausklammerung der mutterschutzzeit noch nie was gehört? Mir war das auch völlig neu, aber so wie ich es gelesen habe, würde dann da Zuschuss zum Mutterschaftsgeld des AG in die Berechnung miteinfliessen. Das ist zwar weniger, als das reguläre Entgelt, könnte sich aber im ganzen für den ein oder anderen positiv auswirken. Es wurde auch in dem Zusammenhang genannt, wenn wer zu wenig Monate in der besseren lohnsteuerklasse hat.

Na ja, ich warte jetzt einfach die Antwort der elterngeldstelle ab. Ändern kann ich eh nichts dran und das ist okay. Bin nur gerne gut informiert.

LG, Herbstblume

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Wo hast du das denn her? In den Richtlinien steht davon nämlich nichts.

http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-familie/finanzielle_hilfen/elterngeld/130722__rl_beeg_ab_2013.pdf?start&ts=1378453953&file=130722__rl_beeg_ab_2013.pdf

Und im Gesetzestext auch nicht!

Und wie gesagt, es steht unter einer Lohnersatzleistung in der Auflistung und deshalb wären es 0 Euro, die als Einkommen berücksichtigt werden. Also hast du damit nichts gewonnen!

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