hallo
bekomme morgen mein erstes baby und wollte fragen, wie das ist mit der eigenheimzulage
muss ich nach der geburt eine geburtsurkunde( original abzug)
zum finanzamt mit einem schriftlichen brief schicken???
wer kennt sich aus???
danke und lg jen
frage zum baby/schwangerschaft und eigenheimzulage
Hallo Jen,
Du kannst einfach mit der Geburtsurkunde zum Finanzamt hingehen. Geht wohl am schnellsten, wenn Du keine weiten Weg hast.
Schicken geht natürlich auch: Steuernummer mit angeben, Kopie der Urkunde dazu
LG
Tanja
supi ich danke dir...
lg jen
Hi,
muss mal kurz eine Zwischenfrage stellen, da mich das gerade verwirrt.
Es gibt doch gar keine Eigenheimzulage mehr, oder sehe ich das falsch?
Wir haben uns letztens nämlich auch mal erkundigt, da wir evt. ein Häuschen kaufen wollen, und da hieß es, dass es die Eigenheimzulage nicht mehr geben würde.
LG Susan (18.SSW)
stimmt aber wir haben die eigentumswohnung seit 2003 und dann bekommt man die eigenheimzulage noch
Hallo Susan,
stimmt, die gibt's nicht mehr seit 2006. Aber für diejenigen, die sie bereits bekommen (d.H. Kauf bis 31.12.2005), gibt es natürlich auch die Kinderzulage.
Alles klar?
LG
Tanja
Die Zeiten der Eigenheimzulage sind leider vorbei . Wir haben noch ganz kanpp Glück gehabt, aber jetzt gibt´s nix mehr .
LG, Caro
Hi,
du meinst doch sicher kindergeld oder erziehungsgeld. Die Eigenheimzulage gibt es seit diesem Jahr nicht mehr, vorher gab es sie aber auch nur wenn man ein Haus/ Wohnung gekauft oder gebaut hat.
Fürs Erziehungsgeld gibt es bestimmte Einkommensgrenzen. Hier ist ein Link wo alles dazu steht und auch wie es beantragt wird:
http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/erziehungsgeld.htm
Das Kindergeld musst du dann auch wieder wo anders beantragen, wäre sonst ja auch zu leicht
Schau doch mal hier:
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/info-service,thema=40932.html
Ich wünsche dir alles Gute für die Geburt und dein Baby!
Ganz liebe Grüße!
Hallo Jen,
bin Steuerfachangestellte und wir bekommen dann ab Oktober auch Kinderzulage.
Du machst eine Kopie der Geburtsurkunde schreibst eure Steuernummer drauf und sendest das zum Finanzamt. Das gilt nur für Eigenheimzulagenanträge die bereits gewährt worden sind.
LG Katja + 17+0