Elterngeldbezugszeitraum für ne gaaaannnzz Doofe :-)

Also...ich möchte mir gerne mein Elterngeld halbieren lassen für eine längere Auszahlung.

ET wäre der 20.04.14 (den nehmen wir jetzt einfach mal zum berechnen)
- dann bekomme ich 8 Wochen Mutterschaftsgeld (das wäre bis zum 15.06.2014)
- dann bekomme ich ja noch anstelle von 10 Monaten MUtterschaftsgeld halbiert 20 Monate

hieße das, das mein Bezug, dann am 15 Februar 2016 endet? oder am 20. Februar?
Wann ist dann die letzte Auszahlung?

Darf ich dann am 16. oder 21 Februar wieder arbeiten gehen und erhalte dann lückenlos Gehalt?

Was ist wenn ich bis zum 22.04.2016 zu Hause bleibe? Geht das auch? Wie lange habe ich denn dann kein Bezug?

Finde das alles fürchterlich kompliziert...Vielleicht kann mir hier eine liebe Mami meine doofen Fragen beantworten, gerne auch per pn

Dankeschön
Gruß
Heike

1

Du bist nicht doof, ich verstehe es auch nicht alles :-) irgendwie ein wenig kompliziert #schein

2

danke :-)

3

Hallo.

Also ;)

Die 8 Wochen Mutterschutz sind in der Regel keine 2 Lebensmonate , von daher ist es so das du

im 1 Lebensmonat komplett Mutterschutzgeld hast
im 2- Lebensmonat anteilig Mutterschutzgeld und den Rest dann anteilig Elterngeld = 1. Monate Elterngeld
Lebensmonat 3-12 dann Elterngeld

wenn du es nun teilt hast du im 13. Lebensmonat nur die Hälfte von dem anteiligen Elterngeld (das können ja nach Elterngeld auch unter 100 Euro sein!)
und dann hast du nochmal 10 Monate wieder das halbe Elterngeld (bis Mitte Februar)

Arbeiten gehen ohne das es angerechnet wird kannst du ab dem 1. Geburtstag, da dann der Bezugszeitraum (ist nicht gleich der Auszahlungszeitraum) beendet ist.

Das letzte Mal das halbe Elterngeld ausgezahlt wird dann ungefähr 1 Monat vorher.

Wenn du also Lückenlos Geld bekommen möchtest solltest du so arbeiten das du spätestes am 15.2 wieder Geld bekommst (wenn du immer zum Ende des Monats das Geld bekommst solltest du im Januar wieder arbeiten so das du am 31.1. Gehalt bekommst.)

Ich hoffe ich konnte dir helfen. Bedenke vor allem mitten drin den einen Monat indem es kaum etwas gibt.

LG littlequeen

4

Sehr gut erklärt! :-)

5

Du erhaltst 16.6 bis 19.6. noch Elterngeld und somit werden 11 Monate halbiert.
Der Bezug endet am 19.4.2015, die Auszahlung am 19.3.2016.
Wenn du mehr als 2 Jahre zu Hause bleibst, dann hast du ab Ende des 23. Lebensmonates kein Geld mehr vom Staat erhalten (Betreuungsgeld müsste dir aber zustehen!)

6

So zwei Aussagen und beide unterschiedlich. Was stimmt denn nun? Es geht mir darum nicht eine Monat weniger geld zu haben sondern das ich nicht zu früh wieder arbeiten gehe und damit Monate in der mir noch das halbierte elterngeld zusteht nicht verstreichen lasse. Es steht mir nach dem mutterschaftsgeld doch nur 10 Monate zu. Und diese halbiert sind 20 Monate plus 2 monate mutterschaftsgeld ergibt doch einen bezug von 22 monaten oder mache ich einen fehler?

7

Hey,

Ich habe mir das EG auch halbieren lassen und bekomme seit November bis einschl. Juni 2015 EG. Unser Kleiner kam Ende August zur Welt.
Ich bekomme also 20 Monate Elterngeld ab Ende Muschu.

Vielleicht hilft dir das weiter.

Lg

8

Im Grunde sind beide Aussagen gleich,

1. Lebensmonat Mutterschutzgeld
2. Lebensmonat Mutterschutzgeld und anteilig Elterngeld
3-12. Lebensmonat halbiertes Elterngeld

danach kannst du arbeiten soviel du willst weil NICHTS angerechnet wird, da du nicht mehr im Bezug bist sondern nur noch ausgezahlt bekommst.

13. Lebensmonat sehr wenig Elterngeld da nur die Hälfte von dem anteiligen Elterngeld vom 2. Lebensmonat
DANACH noch 10 Monate halbiertes Elterngeld (letzte Auszahlung ist etwa 1 Monate VOR Ende)

Nach meiner Rechnung ist es so

1. LM 15.4-14.5 Mutterschutzgeld
2. LM 15.5-14.6. Mutterschutzgeld und anteilig Elterngeld für die Zeit nach dem Mutterschutz bis Ende 2. LM
3-12. Lebensmonat (bis 14.4.2015) Elterngeld
13. LM (15.4-14.5.2015) das gleiche an Elterngeld wie im 2. Lebensmonat nur OHNE Mutterschutzgeld
14. LM EG (ab 15.5.)
15. LM EG (ab 15.6)
16 LM EG (ab 15.7)
17. LM EG (ab15.8)
18. LM EG (ab15.9)
19.LM EG (ab 15.10)
20.LM EG (ab 15.11)
21.LM EG (ab15.12)
22.LM EG (ab 15.1)
23. LM EG (ab 15.2 bis 14.3)) Auszahlung am 15.2.

wenn du nun Lückenlos Geld beziehen möchtest und ich davon ausgehe das zum Ende des Monats gezahlt wird dann müsstest du so arbeiten das du am 31.1. Gehalt ausgezahlt bekommst, oder du überbrückst die Zeit bis zum 28.2. dann kannst du erst am 1.2 anfangen zu arbeiten.

Also im Grunde sind die Aussagen die gleichen was die Monate betrifft, nur im Datum unterscheiden wir uns, das magst du nachsehen und ggf noch einmal selber im Kalender zählen ;)

Zumal es sich auch nochmal verändert wenn der Geburtstermin sich verändert.

littlequeen

weitere Kommentare laden