Hilfe! Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft!

Ich brauch dringend Hilfe.
Die Krankenkasse hat mich ausgelacht als ich was davon erzählt habe und die Elterngeldstelle in Krefeld hat es bis jetzt auch nicht gehört.

Also deswegen brauche ich Hilfe!!!

Mein Sohn ist am 29.10.2012 geboren habe Elternzeit bis zum 28.10.2014 beantragt.

Meine anderer Sohn wird vorraussichtlich am 28.01.2014 geboren. Mutterschutz ab dem 17.12.2013.

Kann ich jetzt am 16.12.2013 vorzeitig meine Elternzeit beenden um den Arbeitgeber Zuschuss zum Mutterschutzgeld zu erhalten?

Wenn ja wie soll ich den Text schreiben und wann sollte ich dieses Schreiben abschicken. Möchte gerne auch reinschreiben, dass er den Anteil zum Mutterschaftsgeldes zahlen soll.

Mein Chef wird bestimmt die KK anrufen und wenn die ihm auch sagen, dass sowas nicht gibt? Ich finde es echt doof, dass die Mitarbeiter nicht genug geschult werden...

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Hallo,

du kannst die Elternzeit unterbrechen um erneut Mutterschaftsgeld beziehen zu können.
Es gibt ein Gesetz, dass das erlaubt.

Allerdings bist du schon etwas spät dran, denn man sollte es dem AG schriftlich etwa 7 Wochen vor dem beginnenden Mutterschutz mitteilen.

Ich habe ein formloses Schreiben aufgesetzt in Bezug auf den Gesetztestext (hab leider den Link nicht mehr, aber evtl findest du es unter BEEG oder jemand anders hat den Link). Die Krankenkasse hat noch die Bescheinigung über den ET bekommen (in der man Bankverbindung, letzten Arbeitstag usw. angeben muss) und ich hoffe, ich bekomme bald den Bescheid übe die Höhe der Zahlung.

Hoffe du hast noch Erfolg!

LG Domi (34+2)

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Hier steht nix von 7 Wochen Meldefrist ??? Diesen Text habe ich heute vom Bundesministerium erhalten.

Wenn während einer laufenden Elternzeit ein weiteres Kind geboren wird, führt dies nicht automatisch zu einer Beendigung der laufenden Elternzeit.

Mütter, die sich bereits in Elternzeit befinden und erneut schwanger sind, können aber die laufende Elternzeit aufgrund der neu einsetzenden Mutterschutzfristen (Beginn sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin) vorzeitig beenden, ohne dass der Arbeitgeber zustimmt. In diesem Fall ist es erforderlich, dass die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig schriftlich mitteilt (§ 16 Abs. 3 Satz 3 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG)).

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Sorry, dann habe ich das wohl verwechselt#hicks.
Allerdings weiß ich nicht, was laut dem Text als "rechtzeitig" gilt.

LG Domi

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die elternzeit KANN beendet werden, das geschieht dann aber aus kulanz des arbeitgebers. die übrigen monate können, sofern der AG dem zustimmt, hinten dran gehängt werden.
war bei mir so. hatte 3 jahre eingereicht und nach exakt 2 jahren kam kind nr. 2. das dritte jahr durfte ich zurückziehen und hinten dran hängen.
lg

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Mir gehts um den Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschutzgeldes. Werde sowieso 3 Jahre erneut Elternzeit nehmen und das reicht mir auch.

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guckst du hier: http://www.familienkasse-info.de/2010-05-05-geld-fuer-mutter-mutterschaftsgeld.php

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Huhu

Du hast recht, das Gesetz wurde 2012 geändert. Hier ist ein aktueller link:

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=16318.html?view=renderPrint

Du solltest schnellstmöglicher per Einschreiben die elternzeit vorzeitig beenden und dich auf das mutterschutzgesetz berufen. (s den link)

Vg jazzmin

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Klar geht das, so habe ich es auch vor. Hoffe, das gibt keine Prbleme, richtig drum gekümmert hab ich mich leider noch nicht.

#zitter