Hallo,
ich wollte mal wissen, wie das ist mit dem Mutterschaftsgeld.
Ich habe etwa in der 36. Woche vom FA eine Bescheinigung über den voraussichtlichen ET bekommen und der KK vorgelegt. Diese hat mir dann auch vom 14.10. - 25.11. (mein ET) Mutterschaftsgeld ausgezahlt.
Ab Geburt bekomme ich wohl eine Bescheinigung zur Vorlage bei der KK, damit diese das restlche Geld anrechnen können.
Aber wie ist das genau. Der 25.11. ist mittlerweile verstrichen. Wird ab Geburt nach 8 Wochen dann berechnet und ausgezahlt und wie ist das mit dem Arbeitgeber.
Wenn meine Maus pktl. gekommen wäre, hätte ich Mutterschutz bis zum 20.01.2014 gehabt. Diese Zeit verlängert sich doch aber nun, sehe ich das richtig ?? Und so lange bekomme ich doch auch mein Gehalt weiter, oder???
Also, sagen wir mal, ich geh 2 Wochen drüber. Dann hätte ich doch im Endeffekt 2 Wochen "geschenkt" dazu bekommen, oder versteh ich das irgendwie falsch??
Sorry, aber ausm I-net werde ich nicht so richtig schlau. Deswegen frage ich hier
Danke u. LG
Tinage (40+1)
Frage zum Mutterschaftsgeld und Bezugszeitraum
Der eig. Termin ist egal. Du bekommst insg. 14 Wochen. Du erhältst vor ET das Geld für 6 wochen, und nach der Geburt das geld für 8 wochen...
So hat man mir das zumindest gsagt.....
das versteh ich ja - was die KK betrifft. Da ist es ja egal, wann nun gezahlt wird.
Fakt ist aber ja auch, dass man in den 6 Wochen vor der Geburt u. 8 Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden darf. Somit würde sich ja meinem Arbeitgeber die Mutterschutzzeit um die Tage verlängern, um die die Geburt sich verzögert hat oder ???
Nein, weil du ja die fehlende Zeit von nach der Geburt schon vorher hattest. Theoretisch gesehen hättest du ja dann 1-2 wochen vorher länger arbeiten gehen müssen.
LG Martina
ich würde bei deiner KK anrufen und genau das nachfragen. Immerhin hat man nach der Geburt 8 Wochen Schutz. Egal ob das Kind später gekommen ist.
Ich denke, der Zeitraum muss dann von der KK bezahlt werden. Mehr als tippen wann das Kind kommt kann man ja eh nicht.
Aber ich denek, dass ja viele diese Probleme haben.
Vielelicht sparen die auch an den Frauen, die zu früh entbinden (da sinds dann ja weniger als 6 Wochen vorher) und alles wird sozusagen aus einem Topf bezahlt.
Anmerkung der Verfasserin: ich spinne nur so rum und hab gar keine Ahnung
Ich stelle hier noch einmal den Gesetzestext rein.
Vielleicht wird es noch ein wenig deutlicher.
Ist nicht wirklich einfach auch nicht für mich
Mache eigentlich Krankengeld deswegen lese ich auch bei komplizierten Sachverhalten nochmal nach...
Das Mutterschaftsgeld wird für die letzten sechs Wochen vor dem mutmaßlichen Tag der Entbindung, den Entbindungstag und für die ersten acht Wochen, bei Mehrlings- und Frühgeburten für die ersten zwölf Wochen nach der Entbindung gezahlt. Wird bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen der Zeitraum von sechs Wochen vor dem mutmaßlichen Tag der Entbindung verkürzt, so verlängert sich die Bezugsdauer um den Zeitraum, der vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnte. Für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes vor der Entbindung ist das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme maßgebend, in dem der mutmaßliche Tag der Entbindung angegeben ist. Bei Geburten nach dem mutmaßlichen Tag der Entbindung verlängert sich die Bezugsdauer bis zum Tag der Entbindung entsprechend
Liebe Grüße