Frage zum Mutterschaftsgeld und Bezugszeitraum

Hallo,

ich wollte mal wissen, wie das ist mit dem Mutterschaftsgeld.

Ich habe etwa in der 36. Woche vom FA eine Bescheinigung über den voraussichtlichen ET bekommen und der KK vorgelegt. Diese hat mir dann auch vom 14.10. - 25.11. (mein ET) Mutterschaftsgeld ausgezahlt.

Ab Geburt bekomme ich wohl eine Bescheinigung zur Vorlage bei der KK, damit diese das restlche Geld anrechnen können.

Aber wie ist das genau. Der 25.11. ist mittlerweile verstrichen. Wird ab Geburt nach 8 Wochen dann berechnet und ausgezahlt und wie ist das mit dem Arbeitgeber.

Wenn meine Maus pktl. gekommen wäre, hätte ich Mutterschutz bis zum 20.01.2014 gehabt. Diese Zeit verlängert sich doch aber nun, sehe ich das richtig ?? Und so lange bekomme ich doch auch mein Gehalt weiter, oder???

Also, sagen wir mal, ich geh 2 Wochen drüber. Dann hätte ich doch im Endeffekt 2 Wochen "geschenkt" dazu bekommen, oder versteh ich das irgendwie falsch??

Sorry, aber ausm I-net werde ich nicht so richtig schlau. Deswegen frage ich hier :-)

Danke u. LG

Tinage (40+1)

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Hallo,

ich arbeite bei einer Krankenkasse und ich kann dir daher sicher helfen...

Jede Mama die vorher arbeiten gegangen ist und bei der das Arbeitsverhälnis weiterhin besteht läuft es wie folgt ab.

Vor der Geburt erhält man eine Bescheinigung vom Frauenarzt die legt man der Krankenkasse vor und nach der Geburt erhält man eine Geburtsurkunde zur Vorlage für der Mutterschaftsgeld. DIese legt man auch wieder seiner Krankenkasse vor

Die Krankenkasse zahlt 6 Wochen vor der Geburt also für 42 Tage meistens 13 EUR pro Tag bis zum voraussichtlichen Entbindungstermin.

Dann für den Entbindungstermin und 8 Wochen also für ( 1 + 56 Tage = ) 57 Tage Mutterschaftsgeld.

So besteht insgesamt und normalerweise Mutterschaftsgeld für min. insgesamt 99 Tage.

Da aber meistens die Kinder nicht genau am vorraussichtlichen Entbindungstermin kommen gibt es 2 weitere Fälle:

1. Kind kommt vor dem vorraussichtlichen Termin.

Dann bekommt man auch 99 Tage Mutterschaftsgeld. Der 8 Wochenzeitraum beginnt halt früher und die 6 Wochen sind verkürzt, Man verrechnet das alles dann. Wenn man ein Frühchen bekommt dann hat man anstatt 8 Wochen - 12 Wochen nach der Geburt

2. Kind kommt später.

Dann bekommt man 99 Tage + x Tage...

Das bedeutet man guckt wie viel Tage man über den vorraussichtlichen Entbindungstermin liegt und diese Tage bekommt man oben drauf. Also 6 Wochen + x Tage die man drüber liegt + Entbindungstag + 8 Wochen....

Der Arbeitgeber zahlt auch für die selben Zeiträume wie die Krankenkasse. Er zahlt die Differenz zum normalen Gehalt,

Ich hoffe ich konnte helfen... Wenn weitere Fragen auftauchen diesbezüglich einfach anschreiben.

Liebe Grüße
Enja

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heißt das, dass wenn ich z.B. in der 34. Woche entbinde, danach dann 14 Wochen Geld bekomme, obwohl ich
a. voeher noch ganz normal am arbeiten war und einkommen hatte
oder

b. Krankengeld bezogen habe (z.B. vorzeitige Wehen)?

Weil ich möchte danach ja vielleicht trotzdem nur 8 Wochen zu Hause bleiben und dann arbeiten gehen, weil z.B. mein Mann Elternzeit macht. Oder verschiebt sich dann alles?

Ich habs noch nicht kapiert:-(

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hey enja,

danke erstmal für deine erklärung.

nur nochmal nachgefragt, vielleicht anhand eines beispiels in meinem fall, dann kapier ich das besser.

ich habe bereits die 6 wochen vorm ET von der kk ausgezahlt bekommen. wäre der ET also wirklich am 25.11. gewesen, hätte ich ja das geld auch "richtig" von der kk ausgezahlt bekommen.

sie haben mir vom 14.10. - 25.11. gezahlt.

wie ist das aber, wenn ich z. b. erst am 2.12. entbinde ?? bekomme ich dann die woche vom 25.11. - 2.12. noch nachgezahlt (von der kk u. vom arbeitgeber) und ab dem 2.12. an dann auch 8 wochen gerechnet?! ...

irgendwie find ich das kompliziert #schock

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Der eig. Termin ist egal. Du bekommst insg. 14 Wochen. Du erhältst vor ET das Geld für 6 wochen, und nach der Geburt das geld für 8 wochen...
So hat man mir das zumindest gsagt.....

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das versteh ich ja - was die KK betrifft. Da ist es ja egal, wann nun gezahlt wird.

Fakt ist aber ja auch, dass man in den 6 Wochen vor der Geburt u. 8 Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden darf. Somit würde sich ja meinem Arbeitgeber die Mutterschutzzeit um die Tage verlängern, um die die Geburt sich verzögert hat oder ??? #kratz

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Nein, weil du ja die fehlende Zeit von nach der Geburt schon vorher hattest. Theoretisch gesehen hättest du ja dann 1-2 wochen vorher länger arbeiten gehen müssen.

LG Martina

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ich würde bei deiner KK anrufen und genau das nachfragen. Immerhin hat man nach der Geburt 8 Wochen Schutz. Egal ob das Kind später gekommen ist.
Ich denke, der Zeitraum muss dann von der KK bezahlt werden. Mehr als tippen wann das Kind kommt kann man ja eh nicht.
Aber ich denek, dass ja viele diese Probleme haben.
Vielelicht sparen die auch an den Frauen, die zu früh entbinden (da sinds dann ja weniger als 6 Wochen vorher) und alles wird sozusagen aus einem Topf bezahlt.

Anmerkung der Verfasserin: ich spinne nur so rum und hab gar keine Ahnung :-p

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Ich stelle hier noch einmal den Gesetzestext rein.

Vielleicht wird es noch ein wenig deutlicher.

Ist nicht wirklich einfach auch nicht für mich ;-)

Mache eigentlich Krankengeld deswegen lese ich auch bei komplizierten Sachverhalten nochmal nach...

Das Mutterschaftsgeld wird für die letzten sechs Wochen vor dem mutmaßlichen Tag der Entbindung, den Entbindungstag und für die ersten acht Wochen, bei Mehrlings- und Frühgeburten für die ersten zwölf Wochen nach der Entbindung gezahlt. Wird bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen der Zeitraum von sechs Wochen vor dem mutmaßlichen Tag der Entbindung verkürzt, so verlängert sich die Bezugsdauer um den Zeitraum, der vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnte. Für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes vor der Entbindung ist das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme maßgebend, in dem der mutmaßliche Tag der Entbindung angegeben ist. Bei Geburten nach dem mutmaßlichen Tag der Entbindung verlängert sich die Bezugsdauer bis zum Tag der Entbindung entsprechend

Liebe Grüße