Hallo,
ich habe neben meiner Hauptbeschäftigung auch eine Nebenbeschäftigung (Minijob). Beide Arbeitgeber zahlen ja anteilig den Arbeitgeberzuschuss - das habe ich soweit erfahren. Nun, meine Frage:
Ich bin gesetzlich bei der Barmer GEK versichert. Im Normalfall würde sie ja kalendertäglich 13 Euro an mich auszahlen. Nun, habe ich daneben einen Minijob (angemeldet bei der Bundesknappschaft). Bezahlt die Barmer komplett die 13 € oder müsste sich die Bundesknappschaft daran beteiligen (in diesem Fall müsste ich ja auch einen Antrag stellen)? Hat jemand von Euch da Erfahrung?
Vielen Dank!
Liebe Grüße
neapel2010
Frage zum Mutterschaftsgeld bei Mehrfachbeschäftigung
Hallo,
bei mir sieht es genauso aus, sodass ich sehr an der Beantwortung der Frage interessiert bin.. Also wenn irgendwer sich damit auskennt, gebt uns mal nen Hinweis
Vielen Dank...
LG Skadi und die Twins
Die 13 € zahlt die Barmer. Die Knappschaft hat mit dieser nix zu tun. Den AG-Anteil bekommt er aber über die Umlage 2 wieder.
Hallo,
ich habe gestern meinen MuSch-Antrag zur KK geschickt und vorab telefonisch nachgefragt, wie das mit dem Minijob bei mir ist. Die KK und die Bundesknappschaft werden das unter sich ausmachen, aber die 13€/Tag MuSch-Geld bekommst du von deiner KK, bei der du regulär versichert bist. Beim Minijob zahlt dein AG ja nicht direkt an deine KK, sondern nur pauschal.
LG, Raupen
Hallo!
Die 13 Euro Mutterschaftsgeld zahlt die BARMER GEK, weil du da ja auch versichert bist. Bei der Knappschaft hast du ja keinen Leistungsanspruch, die sind ja nur für die Beitragszahlungen bei Minijobs zuständig.
Liebe Grüße
kontrollmaus
Die Barmer zahlt die kompletten 13 Euro, die Knappschaft würde diese ja gar nicht zahlen!
Vielen Dank für Eure Antworten!