Hallo Mädels
Wünsche erstmal allen ein paar besinnliche Festtage und den Zwergen nen fleißigen Weihnachtsmann.
Jetzt zu meiner Frage:
Wie verhält es sich mit dem Mutterschaftsgeld, wenn man nicht arbeitet. Bekommt man das dennoch und muss das beantragen oder wie läuft das da?
Konnte nach unserem Großen noch nicht wieder arbeiten gehen, weil er noch nicht in die Kita darf.
Ab März haben wir jetzt die Zustimmung der KiÄrztin und ich freu mich total für ihn, denn er möchte so gerne mit den anderen Kindern spielen (Kita ist gleich nebenan und wir kommen da immer dran vorbei und dann stehen die Zwerge am Zaun...
Danke euch im Voraus für eure Hilfe.
Liebe Grüße
Franzi mit Louis(2) an der Hand und Mini (14+2) unterm Herzl
Mutterschaftsgeld auch wenn man nicht arbeitet???
Guten morgen
Bist du in elternzeit ? Wenn ja kannst du diese kurz bevor dein Mutterschutz anfängt beende so das du dein mutterschutzgeld bekommst in voller höhe.
Wenn du aber garnicht arbeiten bist/warst steht dir kein mutterschutzgeld zu.
Den mutterschutzgeld ist für die,die auch arbeiten waren wärend der schwangerschaft.
Liebe grüße
Wenn du keine Arbeit zuvor hast, also du persönlich nur das Kindergeld bekommst, bekommst du von der Krankenkasse 13 Euro Pro Tag.
LG tina
das stimmt so nur bei arbeitslosigkeit. ist die TE hausfrau und familienversichert, stehen ihr nur einmalig 77 euro "geburtsgeld" zu - auf antrag, nicht automatisch.
lg
Falsch, die bekommt sie nicht ohne Arbeit. Die gibt es nur mit Arbeitsvertrag oder ALGI-Bezug oder wenn der Vertrag im Mutterschutz ausläuft.
hallo!
das mutterschaftsgeld errechnet sich aus dem gehalt und x % von 0 bleibt 0.
vg
baby.2013 (heute ET )
Falsch, denn auch wenn sie z.B. bis jetzt in Elternzeit war berechnet sich dann der Ag-Zuschuss (Mutterschaftsgeld sind eigentlich immer 13 Euro von der KK, wenn man nicht weniger verdient hat) vom Einkommen nach dem Vertrag!
ich rede ja nicht von elternzeit (in der sie ja angestellte und in einem beschäftigungsverhältnis ist!), sondern von hausfrauentätigkeit, in der sie gar nichts bekommt.
Wenn du in Elternzeit bist dann gibt es Mutterschaftsgeld (dann solltest du die Elternzeit übrigens zum Mutterschutz beenden, dann gibt es auch den AG-Zuschuss).
Bist du "nur" Hausfrau, dann gibt es leider gar nichts!
Da klinke ich mich mal mit ein: Wenn man in Elternzeit ist, jedoch wieder arbeitet und schwanger ist, sollte man auch da die EZ vor dem Mutterschutz beenden?
Ich habe kein Interesse die restliche EZ aufzusparen, da ich nicht wieder in der Firma arbeiten möchte.
Vielen Dank,
marmot
Ja, sollte man, damit man den AG-Zuschuss zu dem Vollzeitgehalt erhält und nicht nur zu dem Teilzeitgehalt, wie man das in Elternzeit hatte.