Hallo zusammen,
ich habe eben mit meiner Elterngeldstelle telefoniert und eine interessante Info erhalten, von der ich mich frage, wie ich sie übersehen konnte bzw. ob sie überhaupt stimmt
Es geht um die Verschiebung des Bemessungszeitraumes. Bekanntlich werden ja die Einkünfte des letzten Jahres vor der Geburt für die Berechnung des Elterngeldes zugrunde gelegt.
Bei mir ist es so, dass ich jetzt seit 11 Monaten in Teilzeit arbeite und im 12. Monat vor der bald anstehenden Geburt von Nr. 2 noch Elterngeld wegen von Nr. 1 bezogen habe. Ich dachte bislang, dass allein dieser Monat nicht herangezogen werden würde, sondern durch den letzten Monat vor der Geburt des ersten Kindes ersetzt werden würde, anteilig eben.
So, jetzt erklärte mir eine Mitarbeiterin aber eben, dass es um ganze (Kalender?)Jahre ginge, dass also auch bereits die wenigen Tage oder Wochen, die bei mir in die Zeit des ersten Elterngeldbezuges fallen, dafür ausreichen, um die letzten 12 Monate VOR DER GEBURT DES ERSTEN KINDES als Berechnungsgrundlage zu verwenden!! Hä? Stimmt das?
Sie hat es definitiv so gemeint, ich habe nämlich mehrfach nachgefragt und auch geschildert, dass das für mich durchaus wichtig wäre, weil ich vor der ersten Geburt in Vollzeit, in den letzten 11 Monaten aber nur in Teilzeit gearbeitet habe. Mein zweites Elterngeld würde sich also deutlich erhöhen. Sie meinte, dann hätte ich quasi "Glück gehabt".
Mir kommt das aber dermaßen merkwürdig vor... So wie ich die Erläuterungen zum Antrag verstehe, stimmt es auch einfach nicht, vermute ich. Aber wieso dann diese wirklich unmissverständliche Aussage?
Kann jemand die Info oder meine Zweifel bestätigen?
Vielen Dank!
Christiane
Elterngeld: Verschiebung des Bemessungszeitraums - merkwürdige Info erhalten...
Also ich bin selbstständig. Baby kommt die tage.dachte erst 2013 wird dann zur Berechnung herangezogen, aber da ich seit november 2013 mutterschaftsgeld beziehe gilt das jahr als verfälscht und es wird 2012 herangezogen.also immer ganz kalenderjahre. Für mich wäre das sehr von vorteil weil ich 2013 investiert habe. So habe ichbes verstanden und werde den Antrag so einreichen.
Danke dir!
Ich habe selbst noch mal etwas gegoogelt, und es ist wohl tatsächlich so, dass man mit Mischeinkünfte (egal wie gering der Anteil ist) so wie Selbständige behandelt wird. Das heißt konkret, dass auch bei mir nicht die letzten 12 Monate, sondern das letzte Kalenderjahr, also zunächst mal 2013, zugrundegelegt werden.
2013 ist bei mir doppelt verfälscht, weil ich im Januar 2013 noch Elterngeld bekam und seit 15. Dezember erneut im Mutterschutz bin.
Die Zurückverlagerung geschieht jetzt aber auf 2011, oder? Nicht etwa grundsätzlich nur um ein Jahr? Denn in 2012 habe ich ja fast nur Elterngeld bekommen. Ich schätze mal, das ist dann eine sog. Mehrfachverschiebung.
LG
Christiane
Ja, so habe ichs auch verstanden. Wenn mehrere Tatbestände vorliegen kann es auch zwei jahre zurück gehen. Letztlich beantrage ich das jetzt so wie ich es verstanden habe. Die werden sich schon beschweren. Aber man würde halt gerne wissen was man kriegt...klar.
Ich habe noch etwas vergessen: Ich falle unter die "Mischeinkünfte", weil wir eine kleine Photovoltaikanlage auf dem Dach betreiben, die aufgrund ihres jungen Alters aber noch nicht mal Gewinn abwirft
Ich hatte die Dame gefragt, ob die Bemessungszeiträume für die nichtselbständige Tätigkeit zum einen und die Gewerbe"einnahmen" zum anderen nicht identisch sein müssten. Das hatte sie verneint, meinen Infos nach wird aber bei Mischeinkünften tatsächlich das letzte KALENDERjahr zur Berechnung herangezogen. Vielleicht stimmt es dann doch...?
Puh...
Ja, neuerdings wird dann um komplette Jahre zurück verschoben (bi selbstständiger Tätigkeit), also stimmt es.
DAs stimmt nur ei selbstständiger Tätigkeit, sonst ist das purer Unsinn!