(oh nein!!! text ist so lang geworden, aber ich kann die Vorgänge nicht zusammenkürzen )
Hallo liebe Mitschwangere,
ich habe ein Problem mit dem Arbeitgeber, vielleicht hat jemand einen Tipp für mich.
1. ich arbeite in einem hochriskanten psychiatrischen Bereich (gefährliche straffällige Patienten, stationär)
2. heute hab ich mit dem Chefarzt und der Personalabteilung gesprochen, dass ich schwanger bin.
3. Keiner hat wirklich reagiert ("SIe dürfen hier ab sofort nicht mehr arbeiten!" habe ich erwartet - es kam nur Wischiwaschi, "ja mal abwarten... ppphhh, was machen wir denn da....")
4. Die Personalabteilung versucht mich zu überreden, vom meiner FÄ das Berufsverbot zu erbringen (Die hat mir jedoch schon gesagt, dass dafür der Betriebsarzt zuständig ist - nur er kann einschätzen, ob mein Job gefährlich ist und ob es eine andere Stelle für mich gibt, sie ist nur für das Medizinische da)
5. der Chefarzt versucht mich zu instrumentalisieren ("Lassen Sie sich auf eine andere Stelle setzen, lassen Sie sich nicht zum Frauenarzt schicken! Der Arbeitgeber muss wissen, was jetzt zu tun ist. --> grundsätzlich seh ich das auch so, aber aufgrund der Erfahrung anderer Schwangerer weiß ich, dass die versuchen, die Entscheidung auf die Frauenärzte abzuwälzen und lassen die schwangeren Frauen teilweise wochenlang in der Schwebe) --> während sie weiterhin im Hochrisikobereich eingesetzt werden!!!
6. ich habe erst für Mittwoch einen Termin beim Betriebsarzt bekommen
7. Was also tun bis Mittwoch (aktuell zusätzlich auf meiner Station: erhöhte Infektionsgefahr Magen-Darm, einige Pat. bereits betroffen).
--> ich habe für morgen Urlaub eingereicht und gehe dann Mittwoch zum Betriebsarzt, danach dann wieder zur Personalabteilung und versuche wieder von denen eine Entscheidung zu bekommen, wie es aus ARBEITGEBERSICHT mit mir weitergeht (Umsetzen oder Beschäftigungsverbot) (muss ich dafür meinen Urlaub einsetzen?!?!?!)
Ich weiß mittlerweile, welche Paragraphen in meinem Fall greifen und dass der Betriebsarzt sie kennt und mir wohl am Mittwoch auch sagen wird und mich für Allgemeinpsychiatrie und alle anderen stationären Bereiche streichen wird.
meine Frage nun:
1)
Hat jemand Erfahrung mit störrischen Arbeitgebern, die sich "blöd stellen" in puncto Entscheidung treffen und es immer wieder auf die Frauenärzte versuchen abzuwälzen? Dürfen die von mir fordern, dass meine FÄ entscheidet? Was kann ICH fordern? Mein Wunsch wäre es, dass der Arbeitgeber mir das Beschäftigungsverbot seinerseits ausstellt und fertig. Oder ist es wurscht, wenn meine FÄ das am Ende täte? Ich hab das Gefühl, der Arbeitgeber hätte einen Vorteil davon (welchen?).
2)
Wenn meine FÄ mich "krank" schreiben würde, hätte ich dann finanzelle Einbußen (nach 6 Wochen fällt doch das Krankengeld weg oder so ähnlich? und dann verringerte Bezüge?)
3) Kann auch mein Hausarzt das Beschäftigungsverbot ausstellen
ich fühl mich in der Klinik total allein gelassen und rumgeschubst, keiner schützt mich. es ist für mich eine schwierige Situation. Der Betriebsrat hat genauso unkonkret reagiert und mir keine Hinweise gegeben.
ratlose und hilflose Grüße
Beschäftigungsverbot (sorry, lang!)
Hallo,
erst einmal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft.
1. Wenn du dich krankschreiben lässt, bekommst du nach 6 Wochen kein Geld mehr
2. Berufsverbot ist die Beste Lösung. Da bekommst du das volle Gehalt weitergezahlt. Ein Teil vom Arbeitgeber und den Rest von der Krankenkasse (Gesetzliche! mit Privaten kenne ich mich nicht aus). Dein Arbeitgeber bekommt das Geld wieder und hat somit keine Nachteile dadurch.
Berufsverbot erteilt dir der Frauenarzt. Ihm erzählen, dass Infektionsgefahr besteht.
Habe in 2012 Berufsverbot wg. Blutungen in der Schwangerschaft bekommen. War wg. dem Geld echt eine super Sache gewesen.
Hoffe es hilft dir ein kleines bißchen weiter!
LG
Danke schon mal, habe weiter unten noch mal ein ähnliches Thema gefunden, auch ganz viele kluge Hinweise. Ich werd am beim Betriebsarzt auf den Tisch hauen, und wenn der nix macht, dann geh ich doch zur FÄ. Ohne Berufsverbot komm ich aus der Nummer nicht raus. Auf jeden Fall muss ich die Krankschreibung umgehen, das weiß ich jetzt!
Bitte schön!
Hallo,
Erstmal muss entschieden werden ob die Gesundheit des kindes oder der mutter gefährdet ist das wäre ja ein Grund für ein bv.
Letztendlich kann das bv jeder Arzt oder der AG ausstellen. Meins hatte damals mein Hausarzt ausgestellt. Ein AG hat dadurch keine Nachteile und du bekommst volles Gehalt.
Zum Punkt Krankengeld...
Du bekommst 6 Wochen KG, die werden von der KK gezahlt, danach bekommst du ein verringertes Gehalt von deinem Arbeitgeber gezahlt. Dies beläuft sich auch 60% deines letzten Gehaltes. Das wird dir so lange gezahlt, wie du krank geschrieben bist.
Wie das mit dem Beschäftigungsverbot ist, kann ich dir nicht genau sagen. Ich meine aber, das auch deine FÄ ein Beschäftigungsverbot aussprechen kann...
Ob es dein HA kann... Glaub ich ehr nicht... Denn er ist nicht für deine Schwangerschaftsuntersuchung verantwortlich...
...leider hat man beim Krankengeld eben nur die gezahlten 60 %. Beim Beschäftigungsverbot hat man das Glück, dass man das gesamte Gehalt bis zum vollendeten Mutterschutz ausgezahlt bekommt. Und der Arbeitgeber hat ja auch keine Nachteile, weil er es sich wiederholen kann.
Hätte jetzt auch gesagt, dass da der Frauenarzt eher der Ansprechpartner ist.....
Ich kenn mich auch nur mit dem KG aus... wie das mit dem Beschäftigungsverbot läuft und wer da was warum zahlen muss, kein Plan...
Aber mich hat die Aussage verdattert, dass man nach den 6 Wochen KG nichts mehr bekommt. Dem ist ja nicht so!
Ich hoffe aber, es klappt mit dem BV... Der FA soll es ausstellen...
Hallo,
wenn dein Arbeitgeber dir keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann, der den Mutterschutzrichtlinien entspricht,muss der Arbeitgeber bzw. der Betriebsarzt ein generelles Beschäftigungverbot ausstellen.
Wenn für das Kind oder die Mutter Gefahr besteht zwecks drohende Frühgeburt bzw. Fehlgeburt dann stellt der FA ein individuelles Beschäftigungsverbot aus.
Viel Erfolg
Generell kannst du dich auch ans Gewerbeaufsichtsamt wenden, wenn sich einfach alle quer stellen. Die machen dann Druck und sagen schon was zu tun ist.
Hallo!
Erstmal alles liebe zur ss
Also ich persönlich bin nicht betroffen, aber meine Schwägerin arbeitet in der forensischen Psychiatrie und hat sofort mit Feststellung der ss nicht mehr arbeiten dürfen, weil in dieser Abteilung halt die Gewaltverbrecher sitzen!
Ihr Arbeitgeber konnte ihr kein anderen Platz in der abteilung anbieten dementsprechend hatte sie sehr lange urlaub
Falls du noch fragen hast, frage ich sie gerne mal ob sie es mir nochmal genauer erklären kann welche Gesetze dort greifen und wer das Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat.
LG
Katrin
Hallo
Ich habe selbst auf einer geschützt geführten Allgemeinpsychiatrischen Station gearbeitet und meine Freundin ebenso.
Ab Bekanntgabe der SS muß man auf eine andere (offene, Privat, Depression) versetzt werden. Zur Not muß man mit Kollegen tauschen...
Sollte dein AG dies nicht ermöglichen, muß ER dir ein BV ausstellen, da er nicht für einen sicheren Arbeitsplatz lt MuschG sorgen kann.
Der Gyn kann dir ein BV ausstellen, wenn Leib und Leben von Mutter und Kind gefährdet sind. Was ja in deinem Fall auch so wäre.
Ich würde mich krank schreiben lassen, bis die Situation geklärt ist. nd wenn sich dein AG recht blöd stellt, kannst du ja mal einbringen, daß du dich dann an höhere Stellen wenden wirst, die dir bestimmt Auskunft geben...
LG!
Danke für die vielen Wortmeldungen, ich erkundige mich heute noch beim Amt für Arbeitsschutz und dann mach ich da morgen so lange Druck, bis der AG mit ein BV ausstellt oder eine andere Stelle anbietet.
Bin etwas enttäuscht, dass es schon zu Beginn der Schwangerschaft als Mama ganz schön schwer wird ... und das bei einem großen Arbeitgeber (40.000 Beschäftige deutschlandweit!)
Aus meiner Erfahrung muss ich sagen, dass die FAs sehr ungern die Beschäftigungsverbote aussprechen, nach dem Motto "dann würde jede Schwangere gleich nach einem verlangen".
Theoretisch kann dir aber jeder Arzt, auch der Hausarzt ein Verbot erteilen. Muss aber ein gesundheitlicher Grund vorliegen. Wobei es sich nicht direkt um eine Krankheit handeln darf, denn dann wirst du krankgeschrieben. MÜssen also schwangerschaftbedingte Beschwerden vorliegen, die eine Verschlimmerung deines gesundheitlichen Zustandes auslösen können bzw Gefahr für Mutter und Kind darstellen. Zum Beispiel 6 Fehlgeburten in der Vorgeschichte und verkürzter Muttermund.
Das Problem ist, dass jeder Arzt das nach seinem subjektiven Urteil entscheidet, und wenn er nicht will, hat er immer Gründe gegen ein Beschäftigungsverbot, denn man viele Symptome, auch vorzeitige Wehen als Krankheit sehen kann. den meisten ist es einfacher die Schwangere krankzuschreiben, die dann nach 6 Wochen die Wahl hat, 60% von ihrem Geld zu kriegen oder arbeiten zu gehen.
In deinem Fall muss aber dein Arbeitgeber dir eine Stelle anbieten, wo du nicht gefährdet bist. Da kann der Arzt eigentlich nicht eingreifen, denn es geht ja um betriebliche Gegebenheiten und nicht um deine Gesundheit. Was in der Praxis sich auch als eher schwer darstellen kann. Infektionsgefahr ist auch so eine Sache, solange du infektiöse Zimmer nicht betrittst und diese Patienten nicht betreust, ist rein rechtlich der Schutz bereits gewährleistet.
Katharina, die mit vorzeitigen Wehen und instabilen Kreislauf seit Wochen um ein Beschäftigungsverbot kämpft :D