Hallöchen!
Wir erwarten Ende April unser 2. Kind und machen nun schon mal langsam Pläne, wie wir die Zeit um/nach den ET regeln wollen. Unsere "Große" ist zum ET 18 Monate alt und es wäre schon gut, wenn ich meinen Mann als Hilfe für ein paar Wochen da hätte (zumal in die Zeit auch noch unser Umzug ins neue Haus ansteht..).
Ich hatte schon in der 1. SS wie auch jetzt in der 2. SS ein Beschäftigungsverbot und habe das große Glück, dass das BV auch in der Stillzeit fortbesteht. Ich gehe also weder in Elternzeit noch bekomme ich Elterngeld. Das scheint total selten der Fall zu sein, denn meine Krankenkassen kann mir nicht helfen bei der Frage, ob mein Mann nun gleichzeitig auch in Elternzeit gehen kann/Elterngeld bekommen kann. Auch die Familienkasse war etwas ratlos, zumindest der Mitarbeiter, den ich am Apparat hatte.. Der wollte sich zwar drum kümmern und sich melden, aber in der Zwischenzeit wollte ich euch doch mal befragen, ob dazu jemand etwas weiß!
Gibt es hier jemanden mit einer ähnlichen Konstellation?
Danke für eure Infos!
Kathy
BV in Stillzeit, kann der Papa trotzdem in Elternzeit gehen?
Hallo,
BV in Stillzeit ist echt sehr selten!
Aber zu deiner Frage: jedes Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit. Könntet ihr auch gleichzeitig nehmen. Natürlich hat auch dein Mann diesen Ansrpuch und natürlich hat er auch Anspruch auf 12 Monate Elterngeld (falls er mehr als seine Partnermonate nimmt). Seine Elternzeit und sein Elterngeld haben nichts mit dir zu tun.
lg, verena
Das hört sich ja gut an.
Er will bzw. kann eh nur max. 2 Monate nehmen, die volle Zeit wäre zwar schön, aber da würde uns auch zu viel Geld fehlen. Und er hat seinen Job erst seit 1 Jahr, da will und kann er nicht 1 Jahr lang fehlen. Und ich fände das außerdem auch irgendwie etwas "schmarotzerhaft", wenn ich ja eh zu Hause bin bei vollem Gehalt, wenn er dann auch noch so lange Elterngeld beziehen würde (auch, wenn es uns dann wohl rein rechtlich zustehen würde..).
Ich muss dann nur mal sehen, wie ich das bei der Familienkasse geklärt kriege, die scheinen echt davon keine Ahnung zu haben.. Sämtliche Anträge beziehen sich nicht auf unsere Konstellation!
Dann müssen die sich halt mal selbst informieren
Aber logisch ist es ja, im Mutterschutz nach der Geburt DARF Frau nicht arbeiten und der Partner darf währenddessen trotzdem seine Monate nehmen.
Ich habe noch nie gehört, dass es ein Beschäfftigungsverbot in der Stillzeit gibt! Wieso hast du es erhalten, in welchen Bereich bist du beruflich tätig?
Wie lange galt dieses BV und hast nicht schon da im Anschluss Elterngeld erhalten? Oder ist es auch das erste Mal, dass du es erhältst?
Warum hast du jetzt ein BV erhalten?
Sorry für die Fragerei
Ich habe eine Job, der sowohl in der Schwangerschaft als auch in der Stillzeit keine Beschäftigung möglich machen, daher hatte bzw. habe ich in beiden Schwangerschaften und auch in der Stillzeit BV. Ich habe aber im Anschluss an die Stillzeit kein Elterngeld bekommen, weil ich direkt wieder schwanger war, also wieder im BV war. Wäre ich nicht wieder schwanger gewesen, hätte ich bis zum max. 14. Lebensmonat unserer Motte Elterngeld bekommen können. So viel hab ich zumindest bislang rausfinden können, ist eben ein echt seltener Fall (ich hab allerdings 2 Freundinnen, die das auch hatten, eine war Zahnärztin).
Oh man, man sollte sich seinen Text noch mal durchlesen, bevor man ihn abschickt.. Sorry für das Kauderwelsch!
hallo
ich entbinde übrigens auch Ende April
ich könnte mir vorstellen, dass BV keine Auswirkung auf die Elternzeit deines Mannes hat. Denn BV hast du um deine Gesundheit bzw deines Kindes zu schützen.
Der Partner hat selbst dann einen Anspruch auf Elternzeit, wenn du selber in Elternzeit bist. Und zwar unabhängig von dir darf er 2 Monate nehmen, auch gleichzeitig.
mfg Katharina
Da du ja kein Elterngeld beantragst stehen deinem Mann alle Monate zu, die du nicht mit Mutterschaftsgeld belegst. Also höchstens 12 von den 14.
Elternzeit kann er von dir unabhängig immer bi zu 3 Jahren nehmen.