HILFE - Schnell: Beschäftigungsverbot und Nebeneinkünfte?

Hallo Zusammen,

ich habe ein Beschäftigungsverbot erhalten vom Arzt. Dennoch habe ich immer nebenberuflich auf Rechnung hier und da mal als Beraterin gearbeitete (an freien Tagen/Urlauben und co).

Jetzt stellt sich mir die Frage, darf ich das weiterhin? Also kann ich weiterhin als Beraterin (das is maximal 1-2-3 mal im Jahr für 1-2 Tage) arbeiten und eine Rechnung schreiben? Das hat ja mit der Krankenkasse nix zu tun, sondern nur mit dem Finanzamt!

Wäre euch extrem dankbar wenn ihr mir schnell eine Antwort geben könntet :) Es steht nämlich ein nächster Auftrag an, und das is wirklich gutes Geld was ich gebrauchen kann!

Vielen Dank!
Natachocolat!

1

Ich würde es davon abhängig machen worauf das BV ausgestellt wurde.

Wenn es auf jegliche Tätigkeit ausgestellt wurde weiß ich nicht wie es dann rechtlich ist mit der Nebenarbeit.

2

Bei eine Beschäftigungsverbot hast du ein verbot für jede Beschäftigung, also auch dein Nebenjob... aber wenn du g.anz unsicher bist, frag deinen arzt

3

Der Arzt hat leider seit eben zu bis nach Karneval und der Auftrag is für nächste Woche Di und Mi ...

Ach man, das is echt doof. Es is ja kein nebenjob a la "ich steh in ner bäckerei" sondern ich schreibe ja wirklcih nur eine Rechnung, und zahle meine steuern dementsprechend beim Finanzamt (je nachdem ob ich auf einen gewissen betrag komme oder nicht). Mit der Krankenkasse hat das ja nix zu tun.

4

Also ich habe ein bv weil ich als zahnarzthelferin nicht am patienten arbeiten darf und habe eine nebenselbstständigkeit (nähel machen) die ich weiterhin ausübe. Sind ja 2 verschiedene dinge. Denke nicht dass bei rechnungen schreiben eine gefahr für dich oder kind besteht:-p

5

Ich habe ein BV weil ich auch beim Zahnarzt in der Prophylaxe arbeite, in meinem BV steht drin, jegliche Arbeit am Patienten. Das heißt, an der Anmeldung dürfte ich weiter arbeiten. Die Stellen, sind allerdings gut besetzt, so das ich zuhause bin.

Denke es kommt drauf an, auf was sich dein BV bezieht.

LG#winke#winke#winke

6

Ich würde sagen, wenn dein Frauenarzt dir das BV ausgestellt hat, gilt es für alle Tätigkeiten, da Gefahr für dich oder dein Kind besteht.
Wenn das BV von deinem Arbeitgeber bzw. vom Betriebsarzt ausgegangen ist, dann ist der Nebenjob kein Problem, da es ja nur heisst, dass dein Arbeitgeber dir keinen angemessenen Arbeitsplatz bieten kann.

So würde ich es jedenfalls handhaben.