spezielle Spezialfrage wegen Elterngeld bei geringfügig Selbständigen

Hallo Ihr Lieben,
mal sehen, ob mir hier jemand weiterhelfen kann - - ich hatte neulich ein Gespräch mit der Elterngeldstelle (gibt s hier nicht am Ort d.h. das geht immer nur telefonisch und da auch nur über vorherige Anmeldung - die rufen dann zurück, wann s ihnen passt und wenn man einmal das Tel nicht hört, dann kann man sich wieder anmelden...) und nachdem ich ein paar Infos bekommen habe, fallen mir nun folgende Fragen ein:

ich bin angestellt und zugleich noch geringfügig selbständig mit nichtregelmäßigem Einkommen. Nun gilt da ja als Berechnungsgrundlage nicht die Zeit 12 Monate vor Geburt, sondern das letzte Kalenderjahr.

Der ET ist bei mir im April. Heißt das dann, dass der Zeitraum Januar 2014-Geburtstermin 2014 nirgendwo in die Berechnung miteinfließt?

Ich werde in der Elternzeit geringes Einkommen haben. Da gibt s ja dann die schlaue Formel, wonach ich das Monatseinkommen von meinem vor-Elternzeitsmonatseinkommen abziehe und 65 % dieses Betrags ist dann die Höhe meines monatlichen Elterngeldanspruches.

Werden da die Betriebsausgaben vorher abgezogen?

Letzte Frage, die ist vielleicht etwas blöd: mir bleiben dann also der Verdienst PLUS das Elterngeld (das sich aus der obigen Formel berechnet)?

Vielleicht kennt sich ja tatsächlich jemand von Euch so gut aus - - ansonsten muss ich die Mühle Telefonische-Anmeldung-und-Warten-auf-Rückruf halt nochmal starten bei der Elterngeldstelle...

DANKE und LG

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Kann dir von mir berichten im Beispiel, hab Teilzeijob - 800 € netto + Mache Nagel 180 €= Elterngeld 630 - 60( Zusatzeinkommenwird vom 2013 genommen und eingerechnet) ich bekomme 570 € Elterngeld und alles was ich dazu verdiene. Nächstes Jahr muss du Steuererklärung für 2014 nachreichen und das wird nochmal überprüft .Hoffe es ist verständlich.

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Hatte ET letztes Jahr im April , geswegen weiß ich das. Es wird Januar bis Dezember letzten Jahres zu Berechnung genommen.

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Darf ich da auch nochmal nachfragen, mich betrifft das nämlich auch.
Ich habe ET im September 2014.

Der Gewinn meines Nebengewerbes 2013 wird also von meinem Verdienst aus meinem Angestelltenverhältnis abgezogen und davon Kriege ich 65%?
Und wenn der Gewinn 2014/2015 ähnlich ist, hat das bei der Lohnsteuererklärung für 2014/15 wenig Auswirkungen. Wenn ich nun aber 2014/15 während ich Elterngeld beziehe sehr viel mehr Gewinn in meinem Nebengewerbe mache, dann muss ich möglicherweise Elterneld zurückzahlen bzw. Steuern nachzahlen?
Bin verwirrt, habe aber auch auf dem Plan, in den nächsten Wochen mal zur Elterngeldstelle zu gehen.

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"Der ET ist bei mir im April. Heißt das dann, dass der Zeitraum Januar 2014-Geburtstermin 2014 nirgendwo in die Berechnung miteinfließt?"
Ja, das heißt s. Mein Kind kommt z.B. im Juli, aber da ich auch ein Nebengewerbe habe zählt das Jahr 2013 komplett.

"Werden da die Betriebsausgaben vorher abgezogen?"
Ja, natürlich.

Bei dir lautet die Formel anders.
Einkommensdurchschnitt im Jahr 2013 abzüglich dem Gewinn im Lebensmonat und davon dann 65.

"Letzte Frage, die ist vielleicht etwas blöd: mir bleiben dann also der Verdienst PLUS das Elterngeld (das sich aus der obigen Formel berechnet)?"

Ja, natürlich. Nur ist das Elterngeld dann durch die Formel eben geringer als ohne Einkommen.

Du kannst gerne noch mehr fragen stellen, ich kann sie dir aber nur hie oder per Mail beantworten, leider nicht per PN.

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hej Du
vielen Dank, Du kennst Dich ja wirklich gut aus :-)
hab nur eine Sache nicht verstanden:
"Einkommensdurchschnitt im Jahr 2013 abzüglich dem Gewinn im Lebensmonat und davon dann 65."

was ist der Lebensmonat hier?

und es wird immer das Brutto, also unversteuerter Gewinn, zugrunde gelegt, oder?

LG lia

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Nein, es wird in jedem Lebensmonat nur der Gewinn genommen. Sprich Einnahmen, abzüglich Ausgaben, Steuern, Versicherungskosten (wenn welche anfallen).

Und das sowohl vor der Geburt (dann aber das komplette Jahr) als auch nach der Geburt.

Ein Lebensmonat beginnt immer mit dem Tag der Geburt des Kindes:

also z.B. 13.6. bis 12.7. wäre dann Lebensmonat 1 und 13.7. bis 12.8. z.B. Lebensmonat 2.

Da wird dann der Durchschnitt berechnet, wenn in beiden Lebensmonaten Einkünfte da waren.

Sind aber z.B. in einem Lebensmonat gar kein Einkünfte vorhanden, dann darf er nicht mit in die Durchschnittsberechnung eingehen, sondern dort gibt es dann Elterngeld ohne Einkommen nach der Geburt.

Hoffe, das ist einigermaßen verständlich.