Darf das Wort Beschäftigungsverbot auf der Lohnabrechnung vermerkt werden?

Hallöchen,

wie im Betreff bereits gefragt, darf das Wort "Beschäftigungsverbot" auf der Lohn- und Gehaltsabrechnung vermerkt werden?

Zudem kommt noch, wieviel Auskunft darf mein AG dritten gegenüber hinsichtlich meiner ss geben? Darf er überhaupt Auskunft darüber erteilen und wenn ja wem?

Ich brauche dahingehend gerade wirklich dringend Hilfe und hoffe es kennt sich jemand damit aus.

Danke euch schon mal und noch eine schöne Kugelzeit :)
Lg von Lirasu 34+1

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Hi,

Auskunft darf er keinesfalls erteilen ...wem sollte er eigentlich ? Und warum ? Und wer fragt schon den AG wg SS? Der Arzt wäre interessanter :-)

"BV " steht bei mir auch auf der Minijob Lohnabrechnung...auf der normalen steht es nicht.

LG Candygirl

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Nee Auskünfte darf er keine weiter geben, aber BV steht auf meiner Abrechnung von Anfang an drauf. Warum auch nicht?

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Hallo Lirasu,

also, bei mir auf er Abrechnung steht BVB! Denke, dies bedeutet Beschäftigungsverbot! Da es auf den anderen Abrechnungen nie stand!

Mit der Auskunft gehe ich auch davon aus, das der AG keinem Auskunft geben darf! Bei mir ist es so, das ich die Bescheinigung direkt an die Personalabteilung gesendet habe und nicht an die Niederlassung, wo ich arbeite und dort z.B. wird was ganz anderes rumerzählt, warum ich weg bin, als wirklich der Grund ist! Daher gibt wohl noch nicht einmal die Personalabteilung die Info an die Niederlassung raus! Bei mir hat es auch persönliche Gründe, warum ich es nicht an die NL gesendet habe, daher muss ich über den "Grund" den die erzählen echt lächeln!!!

Wünsche dir noch alles Liebe und Gute für die restlichen Wochen.
LG Tina 19+0

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Hallo,
Ja bv darf draufstehen, weil es egal ist. In der jahresabrechnung fürs Finanzamt stehst dann sicher nicht mehr drauf. Er darf deinen Kollegen sagen dass du wegen ss nicht arbeiten darfst, er darf aber keine Details erwähnen. Jetzt bist du ja eh schon im Mutterschutz... Jetzt müsste auf dem Lohnzettel mutterschaftsgeld vermerkt sein.

LG Enyonam

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Auf meiner steht "Beschäftigungsentgelt" drauf. Mein AG war wenigstens freundlich und hatte mich vorher gefragt wem er was erzählen darf. Meinte zu ihm, enge Stammkunden, die nach mir fragen, dürfen das wissen, der Rest muss nicht. :) lg ivory

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Hallo,
auf deiner Lohnabrechnung darf es natürlich erscheinen. Muss es auch. Deine Lohnabrechnung bekommst ja nicht nur du in die Hand, sondern der Arbeitgeber hat das ja auch in seinen Unterlagen. Für ihn ist das ja ein wichtiges Beweisstück bei den regelmäßig stattfindenden Kontrollen.
Wer genau sind denn deiner Meinung nach DRITTE? Also alle Personen, die im Unternehmen mit der Personalbuchhaltung beschäftigt sind, dürfen und müssen das sogar wissen - natürlich keine kleinen Details, sondern nur die für ihre Arbeit relevanten Details. Mehr hast du deinem Arbeitgeber sicher auch nicht mitgeteilt, oder? Falls du natürlich mit deinem Arbeitgeber ein Plauderstündchen gehalten hast, vielleicht weil ihr alle eh befreundet seid,... und ihm explizit nicht gesagt hast, dass das privat ist, dann wird er es wohl einfach weitergegeben haben als Freund und nicht als Arbeitgeber.

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Hallo,

steht bei mir auf der lohnabrechnung auch drauf....

Lg

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Ich danke euch schon mal für eure Antworten.

Als dritte bezeichne ich alle firmenexternen, sprich Kunden, andere Firmen, Banken, alle die nicht zum Personalstamm der Firma gehören.

Wenn ich zum Beispiel einen Kredit beantrage, darf der AG der Bank dann sagen das ich ss bin und auch wann ich in Muschu gehe?

Denn ich finde das dass Sachen sind, die ein AG nicht an Unbefugte weiter geben darf, es geht schließlich keinen etwas an. Es ist eine persönliche Sache, ist meine Meinung, doch wie ist die Rechtslage?

Lg Lirasu 34+1

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Was hat denn jetzt die Bank mit der Firma zu tun, wenn du einen Kredit beantragen möchtest #kratz?

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Es muss ja vermerkt werden, wofür du Geld erhälst. Ich selber bin Lohnbuchhalterin und kann dir nur sagen, dass es für jede Lohn- und Gehaltszahlung eine gewisse Lohnart gibt, mit der die Berechnung erfolgt. Bist du z.B. 2 Wochen krank, bekommst du im Prinzip anteilig Gehalt und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Bei uns wird dieses dann auf dem Lohnzettel als einzelne Position aufgeführt. Als AG bist du verpflichtet dieses in der Lohnabrechnung darzustellen, damit bei einer Prüfung glaubhaft gemacht werden kann, dass du als AN tatsächlich auch Geld für dein Beschäftigungsverbot erhalten hast, denn der AG bekommt dieses ja von der Krankenkasse erstattet.