8 Wochen vor Mutterschutz arbeitslos

Ganz blöd! Aber es ist wie es ist. Wisst ihr wie das mit der Krankenkasse aussieht? Die zahlen ja meistens einen Satz von 13 € pro Tag und die differenziert zum normalen Gehalt zahlt im Mutterschutz ja der Arbeitgeber. Den habe ich ab dem 1.4.ja leider nicht mehr. Wisst ihr wie sich das verhält?

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#winke

was sagt denn das Arbeitsamt?

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Hallo, doofe Situation!
Hatte mich wegen einer ähnlichen Problematik darüber informiert.
Also, wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, erhälst du bis zum des Mutterschutzes Arbeitslosengeld und dann Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes von der Krankenkasse.
Wenn du keinen Anspruch hast - z.B. weil du nicht lange genug vorher gearbeitet hast- erhältst du kein Mutterschatsgeld, da es sich um eine Lohnersatzzahlung handelt. Da müsstest du dich wegen evtl. Ansprüche auf ALG II informieren.

Leider gibt es noch einen Nachteil: bei der Berechnung des Elterngeldes werden die zwei Monat in denen du Arbeistlosengeld beziehst nicht mit eingerechnet.

Ich hoffe du hast dich rechtzeitig arbeitsuchend gemeldet und verpass auch nicht dich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos zu melden.

Alles Gute für dich

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Danke für deine Antwort. Ich habe die letzten 6 Jahre da gearbeitet. Habe mich auch schon persönlich beim Amt vorgestellt. Die war sehr nett und sagte das die eine Ausnahme machen können und ich mich in den 8 Wochenaauch nicht bewerben muss. Muss jetzt nur noch einen Termin machen um den Antrag für das Arbeitslosengeld abzugeben. Dafür wäre wieder ein anderer zuständig.

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Huhuuu,

habe deinen Beitrag gerade entdeckt. Vielleicht kannst du mir ja auch helfen?

So langsam muss ich mich ebenfalls mit dem Thema befassen.

Mein Vertrag läuft zum 31. Juli aus. ET habe ich am 13. September. Somit verpasse ich gerade den Einstieg in den Mutterschutz, zwischen Beschäftigung und MuSchu liegen etwa 1 bis 2 Wochen. Blöd!

Ich wollte mich nun im April arbeitssuchend melden und kurz vor dem 01. August arbeitslos. Habe ich dann kurzzeitig Anspruch auf ALG 1 und würde dann auch Mutterschaftsgeld erhalten? Oder kann mir das Arbeitsamt damit kommen, ich hätte keinen Anspruch mehr, weil ich nicht mehr vermittelbar wäre?

LG Vidow

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Hi!

Dich kann man doch garnicht kündigen. Du bist doch im Mutterschutz. Oder versteh ich da jetzt was falsch?

Lg July1981

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Wenn der Vertrag eh befristet war, endet er.

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Hast du Anspruch auf ALGI? Dann bekommst du danach Mutterschaftsgeld in Höhe des ALGI von der KK!

Sonst gehst du komplett leer aus!