Studenten-Mamas, was steht uns zu?

Ich hoffe ihr könnt ein bisschen Licht ins Dunkel bringen...
Habe bisher rausgefunden, dass man 300 Euro Elterngeld die ersten 12 Monate bekommt. Dazu kommt dann ja noch das Kindergeld i.H.v. 184 Euro. Soweit so gut...nun habe ich aber letztens irgendwas von Mutterschaftsgeld gelesen? 13 Euro pro Tag waren das glaube ich. Wohl nur für die ersten 8 Wochen nach der Geburt? Oder gilt das nur für Arbeitnehmerinnen?

Was ich noch beantragen werde ist das Geld für die Erstausstattung. Meine Eltern würden mir das zwar alles bezahlen und durch sparen könnte ich mir das alles auch alleine leisten...aber wenn man nun schon den Anspruch darauf hat, dann werde ich das auch nutzen.

Habe ich noch irgendwas vergessen?

Ach ja, es gab da noch diesen Mehrbedarf den man ab der 13. Woche beantragen konnte. Habe ich jetzt nicht gemacht, weil wir auch so gut über die Runden kommen. Oder sollte ich das besser doch noch machen?
Mein Freund ist auch Student.

So, ich glaube das war jetzt ein wenig verwirrend und ohne roten Fäden geschrieben, aber ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Die erste Hälfte meiner Schwangerschaft habe ich nun schon hinter mir und so langsam sollte ich mal diese ganzen finanziellen Dinge in Angriff nehmen.

Liebste Grüße
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Mutterschaftsgeld steht dir nur zu, wenn du arbeitest. Als Student (ohne Beschäftigung) steht dir übrigens auch kein Mutterschutz zu.
Du könntest noch Wohngeld beantragen.

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Das stimmt so nicht, ein recht auf Mutterschutz hat man auch als Studentin, habe mich bei uns an der fh schon informiert.

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Mir wurd was anderes gesagt. Außer, dass ich z.B. nicht ins Fotolabor etc. darf/durfte.

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mutterschaftsgeld kannste knicken, es sei denn, du hast nebenher gearbeitet.

erkundige dich mal bei deiner uni - bei meiner ist es zumindest so - da gibt es ein willkommenspaket für das würmchen mit allem möglichen und geld, sowie werden betreuung z. B. tagesmütter und babysitter bezuschusst bzw. voll übernommen. (wenn man nachweisen kann, dass es wegen einer veranstaltung, prüfung ähnlichem ist).

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Danke für den Tipp, werde ich machen.

Gearbeitet habe ich, habe den Job aber vor 2 Monaten gekündigt. Ist ja auch völlig egal wegen dem Mutterschaftsgeld, hab mir schon gedacht, dass es nur für Arbeitnehmerinnen ist. :))

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Ich bin mal so frei und poste diesen Link:

https://www.blogs.uni-mainz.de/personal-familienservice/finanzen-fuer-studierende/

Meine Uni hat das ziemlich übersichtlich dargestellt :-) Kannst dich ja durchklicken :-D

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uh, vielleicht auch nicht ganz unwesentlich - falls du dann weiterstudierst: für eltern mit kind gibt es tw. geänderte prüfungsbedingungen. z.b. mehr zeit für ne hausarbeit, oder leichtere/geänderte klausuren/prüfungsleistungen etc. ganze aufschiebungen von prüfungen wegen mutterschutz oder ähnlichem.

da wendest du dich am besten an den asta, studentenreferat oder familienstelle, falls ihr sowas habt.

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Mutterschaftsgeld steht dir doch zu, einmalig 210€ vom bundesversicherungsamt. Ansonsten bekommt ihr sicherlich Kinderzuschlag zum Kindergeld, bis 140€ zusätzlich. Damit gibt es auch vieles günstiger, z.b. pekip Kurse etc. Auf jeden Fall beantragen und ggf. Zuwendungen von Eltern zukünftig cash annehmen, damit das vom Amt nicht als regelmäßiges Einkommen gerechnet wird. Deine Eltern könnten das ja jederzeit einstellen. Und Bundesstiftung Mutter und Kind gibt Studenten auch gerne 850€ für die Erstausstattung, weil sonst BAföG Amt oder Jobcenter nicht zuständig sind. Das stiftungsgeld ist reichlich vorhanden, keine falsche scheu. Einfach beim SKF, pro familia oder AWO etc anrufen und Termin ausmachen. Alles gute!

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Ist das dann auch so, wenn ich einen normalverdienenden Partner habe und ich Bafög beziehe? Hätte ich dann auch die Möglichkeit diese Erstausstattung zu beantragen?

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Probieren kann man es, da ja auch eure regulären Ausgaben gegen die gemeinsamen Einnahmen gerechnet werden ;)

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"Was ich noch beantragen werde ist das Geld für die Erstausstattung. Meine Eltern würden mir das zwar alles bezahlen und durch sparen könnte ich mir das alles auch alleine leisten...aber wenn man nun schon den Anspruch darauf hat, dann werde ich das auch nutzen."

Finde ich befremdlich.

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Wow, vielen Dank ihr Lieben! Dann hab ich ja noch ordentlich viel Rennerei vor mir. Aber gut zu wissen. :)

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Wenn du dich Beurlauben lässt hast du wie jeder andere auch Anspruch auf SGB 2.

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Okay, gut zu wissen...
Aber das wollte ich um ehrlich zu sein nicht. Wollte mein Studium direkt weiterführen, auch wenn es bestimmt sehr schwierig wird mit Baby. Mein Baby kommt in den Semesterferien, sodass wir ein bisschen Zeit haben uns aufeinander einzustellen und ich mein Wochenbett in Ruhe genießen kann. Wenn es nicht klappt, dann werde ich mich wohl beurlauben lassen müssen. Danke für den Tipp. :)

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Ich weiß jetzt nicht wie es an eurer Uni ist, aber wir können uns Beurlauben lassen und trortdem aktiv weiter studieren und Prüfungen ablegen.

Allgemein finde ich unterschätzt man studieren mit Kind....es ist natürlich Kindabhängig...
Meiner wollte z..B. kaum schlafen, das macht natürlich das Lernen etwas schwieriger.
Aber durch die Regelungen an der Uni bin ich immer noch in der Regelstudienzeit.
Geh mal zum Asta die helfen rundum INofs zu bekommen welche Möglichkeiten du hast. ( auch Finanziell ;-) )

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Hi,
wir waren in der selben Position wie ihr-beide Studenten.
Ich weiß nicht, wie es bei Euch ist, aber wir hatten beide kein Bafög.
Jetzt steht Dir ein Mehrbedarf für Schwangere (60€ monatlich) und die Erstausstattung zu.
Ich denke mal soviel Geld habt ihr auch nicht um über die Grenzen des ALG II zu kommen. Zusätzlich kann man bei der Stiftung Mutter und Kind für Schwangere (macht bei uns die Konflikt-und Sozialberatung) einen weiteren Zuschuss beantragen.
Wenn das Kind dann da ist, kann man ALGII beantragen-sofern man sich beurlauben lässt, ansonsen steht es dem Kind zu (1/3 Miete plus Regelbedarf minus Kindergeld)
Was auch nicht schlecht ist, ist dass man das Elterngeld von 12 Monaten/300 € auch auf 24 Monate/150 € strecken und gleichzeitig zum Bezug weiterstudieren kann.

Das kann ganz förderlich sein, wenn man z.B. Wohngeld beantragt. Das steht Studenten, wenn sie vom Grunde nach Bafög-abgelehnt sind, zu. Auch der Kinderzuschlag zum Kindergeld ist möglich-nur wir haben nie die Mindesteinkommensgrenze erreicht.
Was auch noch neu ist und ich jetzt erst erfahren habe. Dir steht auch ALG II zu, wenn du Dich für ein Teilzeitstudium entscheidest. Das habe ich nämlich gemacht, da Kind, Job, Haushalt und Uni doch nicht so einfach miteinander zu vereinbaren sind- v.a. wenn keine Großeltern in der Nähe sind.
Meine Erfahrung ist vor allem, dass nicht jeder Professor gerne Kinder in den Vorlesungen hat und die Vorlesungszeiten sich leider häufig nicht mit den Kindergartenöffnungszeiten vereinbaren lassen. Mit Teilzeitstudium habe ich einen Zeitpuffer nach hinten, kann aber auch in der Regelstudienzeit beenden.

Vielleicht hilft das weiter.