Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht

Guten Abend Mädels,

ich brauche bitte mal eure Hilfe, denn irgendwie stehe ich total auf dem Schlauch und komme einfach nicht weiter!

Also was ich schon verstanden habe ist, dass wenn man nicht verheiratet ist, man die Vaterschaftsanerkennung auch schon vor der Geburt machen lassen kann, das haben wir auf jeden Fall vor.

Wie sieht es denn dann mit dem Sorgerecht aus? Hätte ich das Sorgerecht dann alleine, oder hätten wir beide dann automatisch das geteilte Sorgerecht? Muss man das extra beantragen und was, wenn ich das Sorgerecht alleine haben möchte? Ist das überhaupt möglich und wenn ja unter welchen Umständen und wie?

Sind das zwei verschiedene Paar Schuhe oder hängt das eine mit dem anderen zusammen?

Nur zur Info: wir sind nicht verheiratet und wohnen auch nicht zusammen und das wird sich auch nicht ändern, falls das wichtig sein sollte.

Ich danke euch vielmals, wenn ihr mir helfen könnt Licht ins Dunkel zu bringen!

Liebe Grüße,
.butterfly. mit Bauchmaus 33.SSW #winke

1

Die Vaterschaftsanerkennung sollte man so früh wie möglich machen ;-)
Sollte dem Kindsvater was passieren ohne die, in der Schwangerschaft, bekämste nihcts. Was man ja keinem wünscht.
Das Sorgerecht hast du ohne Erklärung nach der Geburt alleine. Auch das kannst du, musst du aber nicht, vor der Geburt machen.
Du kannst auch beides gleich beim Jugenamt machen. Die Vaterschaftanerkennung, geht auch auf dem Standesamt.
Du braucht, wenn es nicht das Standesamt ist wo eure Geburt beurkundet wurde, von euch beiden eine Geburtsurkunde. Die brauchste auch fürs Jugendamt.

Noch Fragen? #winke

5

Vielen lieben Dank! Das hilft mir sehr weiter!

Liebe Grüße #winke

2

Vaterschaft haben wir vorher auf der gemeinde (Standesamt) angegeben.

Ab geburt hast du automatisch erstmal das alleinige sorgerecht (wenn ihr vorher es nicht schon teilt) wir haben es erst ein dreiviertel jahr später geteilt (das am zuständigen jugendamt) war alles ganz Problemlos.

6

Vielen lieben Dank #winke

3

Hallo !

Ja die vaterschaftsanerkennung kannst du vorher schon Machen dadurch verlierst du aber nicht das halbe Sorgerecht. Wenn du möchtest kannst du das dann auch beantragen. Wenn du aber das alleinige Sorgerecht haben möchtest rede mit dem Kindesvater !

Wenn er es aber allerdings einklagt oder es sich fordert würde ich dir raten ihm es zu geben denn da bekommen die Väter ihr recht durch!
Sollte es im schlimmsten Fall dann vor Gericht gehen wirst du die Kosten tragen müssen. Dem Vater steht aber auch nur das halbe Sorgerecht zu wenn er das Kind nicht misshandelt, missbraucht ect.

Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen

Lg zwergsche20 mit Krümel 14+2

7

Hallo Zwergsche20,
danke für die tolle Auskunft!

Na klar rede ich nochmal mit dem Kindsvater, allerdings hat er sich bisher nicht ein bisschen für sein Wunschkind interessiert. Ich habe die komplette SS alleine verbracht und auch alle Besorgungen für meine Bauchmaus und so weiter alleine gemacht. Das heißt, er hat noch nicht einen Cent für sein Wunschkind investiert und von daher weiß ich ehrlicherweise nicht mehr, ob er das jemals vor hat...!
Das ist für mich der Punkt, wieso ich einem geteilten Sorgerecht derzeit nicht so positiv gegenüber stehe!

Nochmals danke und liebe Grüße,
.butterfly. mit Bauchmaus 33.SSW #winke

16

So geht es mir auch habe allerdings noch einiges vor mir!

Er hat mich schon 2 mal versetzt wo er mir finanziell unter die arme Greifen wollte und macht nur leere versprechen!

Ich weiß das daher so genau mit dem ganzen quatsch da er bereits schon einen Sohn von 1 1/2 Jahren hat und er sich beim Anwalt ect informiert hatte bzgl seines ersten Kindes. Aber wenn du magst kann ich dir ja mal meine nr geben und kann dir das alles mal so erklären. Man versucht sich ja doch in na Antwort kurz zu halten :-) ich wünsche dir trotzdem noch schöne letzten Wochen mit deinem Bäuchlein und eine super schöne Geburt :-) wird es ein Mädchen ?

Lg Zwergsche20 +Krümel 14+3

weitere Kommentare laden
4

Huhu,

2012 stand ich auch vor der Frage.

Bei uns war es so, dass wir zwei verschiedene Dokumente unterschreiben mussten um die Vaterschaftsanerkennung und das Sorgerecht geregelt zu haben. Das wurde aber beides in einem Schub beim selben Amtstermin gemacht.

Da es für uns klar war, dass der Papa auch das Sorgerecht bekommt hat es keine Rolle gespielt ob es geht oder nicht. Ich kann mir aber nicht wirklich vorstellen, dass du gezwungen bist die Sorgerechtserklärung zu unterschreiben wenn du das nicht möchtest. Der Papa wird aber mit der Vaterschaftsanerkennung ein Besuchsrecht haben, denke ich.

Alles Gute #blume

8

Hallo :-)

Hast du denn beides auf dem Jugendamt machen können? Braucht man dazu nur die Geburtsurkunde von beiden, also von mir und vom werdenden papa? Liebe grüße

9

Huhu,
ich danke dir!

Besuchsrecht wäre für mich kein Problem, nur dem geteilten Sorgerecht stehe ich derzeit nicht so positiv gegenüber, da der Kindsvater sich bisher null für sein Wunschkind interessiert hat.

Ich habe die komplette SS alleine verbracht und auch alle Besorgungen für meine Bauchmaus und so weiter alleine gemacht. Das heißt, er hat noch nicht einen Cent für sein Wunschkind investiert und von daher weiß ich ehrlicherweise nicht mehr, ob er das jemals vor hat...!

Das ist für mich der Punkt, wieso ich einem geteilten Sorgerecht derzeit nicht so positiv gegenüber stehe!

Danke für deine Hilfe!

LG .butterfly. mit Bauchmaus 33.SSW #winke

weitere Kommentare laden
10

Hallo,

hier in Düsseldorf war es so, dass ich wegen der Unterhaltsfrage zum Jugendamt eingeladen wurde und dort zum Sorgerecht befragt wurde. Obwohl der Vater meines Sohnes dabei war, haben sie ihn kurz herausgeschickt und mir indirekt dazu geraten, das nicht leichtfertig zu entscheiden, ggf. ein paar Monate damit zu warten, weil es nicht wegliefe, das Sorgerecht zu teilen. (Der Vater hatte auch die Vaterschaft anerkannt, aber wir haben damals noch nicht zusammengelebt, weil er in einer anderen Stadt studierte.)

Ich war damals auch erst sauer und habe mich angegriffen gefühlt, nur weil unser Kind unehelich kam... ;-)
Inzwischen hat sich aber herausgestellt, dass es ganz gut war, das Sorgerecht nicht zu teilen - denn wir sind getrennt, seit mein Sohn 4 war und ich hätte heute keine Lust, ihn „um Erlaubnis“ zu fragen, was die Schulwahl oder Urlaube mit meinem Sohn angeht. Zudem kümmert er sich auch seit drei Jahren nicht mehr um das Kind und Unterhalt war auch nicht immer selbstverständlich.

Wenn Ihr zusammen lebt und/oder verlobt seid, werden die da wahrscheinlich gar nichts Weiteres zu sagen, aber in manchen Fällen haken die nach und so verkehrt ist das gar nicht ;-)
Also: Nicht falsch verstehen, falls das Jugendamt Dir davon abraten oder Dir zu Aufschub raten sollte. Machen müsst Ihr das ja noch lange nicht...
Und wenn keiner auf Euch zukommt, könnt Ihr das von selbst beantragen, ist ja kein großer Akt.

11

Ich danke dir für den Tipp. Das ist super zu wissen!

Danke und LG #winke

12

Sorry, hab überlesen, dass Ihr nicht zusammen lebt und es auch nicht vorhabt demnächst. Zur Sicherheit (egal, wie gut Ihr Euch versteht), würde ich das Sorgerecht dann erst mal so lassen, wie es ist (automatisch bei Dir) und ggf. testamentarisch regeln lassen, dass das Kind - wenn es Dein Wunsch ist - zu ihm käme, wenn Dir etwas passiert.

Für alles andere macht das geteilte Sorgerecht bei getrennten Wohnorten irgendwie keinen Sinn, es erschwert Dir nur manches (Du brauchst seine Zustimmung/Unterschrift bei Stadtverwaltungsdokumenten wie Ausweiserstellungen/Verlängerungen, Anmeldungen in Kitas etc.). Vorteile hat es für Euch beide nicht.

Er ist ja der Vater, es gibt eine Anerkennung und Väter haben ja auch im Falle von Trennungen so oder so ihre Rechte - und das ist ja auch gut so. Bei einem gemeinsamen Sorgerecht kann dann aber im Falle einer Trennung erstritten werden, dass das Kind im Wechsel eine Woche beim Vater und eine Woche bei der Mutter lebt o.ä., da gibt’s ganz bekloppte Sachen ;-)

14

Das geteilte Sorgerecht muss man extra beantragen. Geht auch schon vor der Geburt.
Du kannst auch das alleinige Sorgerecht haben bzw. hast automatisch das alleinige Sorgerecht, wenn das geteilte nicht beantragt wird. Die Vaterschaftsanerkennung ist unabhängig davon.

19

Ganz lieben Dank für die Info! Das ist gut zu wissen!

LG #winke

17

Also sorgerecht liegt automatisch bei dir wie die Mädels schon sagten. Sobald du ihn jedoch als Vater eintragen lässt hat er win Umgangsrecht. Weiß nicht ob das für dich wichtig ist.

lg

21

Huhu, danke für die Info! Das ist sehr gut zu wissen!

Tausend Dank und liebe Grüße #winke

22

Guten morgen...
Vor der Frage stand ich auch.
Vaterschaftsanerkennung kein Problem aber das Sorgerecht hab derzeit noch ich alleine.
Ich lebe zwar mit dem Vater zusammen allerdings kümmert er sich nicht sonderlich viel um sein Kind und ist eher ein Egoist.

Tja, leider sieht man meist erst in solchen Momenten wie die Menschen richtig ticken.

LG

25

oh ja, leider ist das so.

Ich danke dir für die Info, das hilft mir sehr weiter!

Ganz liebe Grüße und euch alles Gute #winke

23

Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht sind zwei verschiedene paar Schuhe, die man aber ohne Probleme bei einem Termin klären kann ;-)

Du schnappst dir einfach den Vater und ihr geht entweder zum Jugendamt, Standesamt oder ins Rathaus (das ist von Stadt zu Stadt und Gemeinde zu Gemeinde anders organisiert), sagt dann dort, ihr wollt die Vaterschaftsanerkennung machen und gut ist. So erhälst du automatisch das volle Sorgerecht bei der Geburt. Wenn ihr es euch noch anders überlegt, dann könnt ihr das gemeinsame Sorgerecht an derselben Stelle beantragen.

Dann müsst ihr euren Personalausweis vorlegen, Schriebs durchlesen, unterschreiben und der/die Beamte beurkundet das Ganze auch gleich und ihr habt alles in weniger als ner halben Stunde geschafft.

Alles ganz einfach :-)

26

Klasse, ganz lieben Dank! #winke