wie als Vater die Partnermonate beim Arbeitgeber bekannt geben?

Hallo,

ich habe offiziell ET am 01.06. Also muss mein Mann ja diese Woche seinem Arbeitgeber die Elternzeit/Partnermonate abmelden!?

Nun ist es so, dass wir mit Gegenwind rechnen. Ich tippe auf: "wenn du das machst, musst Du gar nicht mehr kommen" / "dafür hast du aber keinen Urlaubanspruch mehr!" / "Denk ja nicht, dass wir das bezahlen!"

Ist eine kleine Firma "auf dem Land", wo die neue "Führungsetage" leider keine Ahnung von tuten und blasen hat! Nun ist es so, dass wenn mein Mann 2x4 Wochen Elternzeit nimmt (dachten ab Geburt und dann ggf noch mal Januar oder so) da wirklich niemand mehr ist, der Ahnung hat! (ist ungelogen so!) können sie ihm da n strick draus drehen?

Außerdem: wie formuliert man am besten so ein Schreiben? Wenn er schreibt, dass er beabsichtigt ab Geburt (01.06.) Elternzeit zu nehmen, werden die auf die Barrikaden gehen, wenn Junior meint er müsse bereits Mitte Mai kommen und mein Mann fehlt ab da.

Wir waren bei der Elterngeldstelle und da sagte man uns auch, dass die uns gar nichts können, da es sein RECHT ist, aber wir tun uns mit der Formulierung so schwer! Ich weiß schon mal, dass es kein Antrag sondern eine Anmeldung der Elternzeit ist - und dann weiter?

LG
Lillebee

Ps: das mein Mann nach der Elternzeit was neues sucht, versteht sich von selbst! Die werden ihm dann eh das Arbeitsleben zur Hölle machen!

1

Hi,

7 wochen vor antritt mit einem Vormlosen schreiben einreichen
dann greift der Kündigungsschutz
LG

4

Aber nicht zwischen den Monaten!

8

nein leider nicht :-(

2

Google das doch mal - mittlerweile findet sich für fast jedes Anschreiben eine Vorlage. Ich würd halt auf die Formulierung achten, also nicht schreiben " ich bitte darum in Elternzeit gehen zu können" sondern "hiermit kündige ich Ihnen an, dass ...."
lg

3

Er hat leider zwischen den Partnermonaten (die übrigens Monate und nicht nur 4 Wochen sein dürfen! bzw. müssen) keinen Kündigungsschutz, also weiß ich nicht, ob das so schlau ist die nicht am Stück zu nehmen.

Vorteil, wenn er sie nicht zusammenhängend nimmt, ist natürlich, dass er seinen kompletten Jahresurlaubsanspruch behält.

Er schreibt aber auch einfach:

Hiermit melde ich Elternzeit für mein Kind VET 1.6.2014 für den 1. und den 7. Lebensmonat an.
Die genauen Daten reiche ich schnellstmöglich nach der Geburt nach.
Bitte bestätigen sie mir die Anmeldung schriftlich.

5

Du schreibst, dass dein Mann sich nach der Elternzeit einen neuen Job suchen möchte, Du schreibst aber auch, dass sein Arbeitgeber ihm sehr negativ gesonnen ist, wenn er EZ nimmt. Dann solltet ihr bedenken, dass dein Mann durchaus zwischen den beiden weit auseinander liegenden Partnermonaten gekündigt werden kann!

Seid ihr rechtschutzversichert? Falls ja, würde ich das Vorgehen und sämtliche Gespräche (Telefon und persönlich) als Gedächtnisprotokoll schriftlich festhalten oder besser noch, vom Arbeitgeber unterzeichnete Protokolle, festhalten. So könnt ihr im Falle einer Kündigung eventuell rechtlich dagegen vorgehen.

Fakt ist, dass das Einreichen der EZ das Recht deines Mannes ist und der AG entsprechend für eine Vertretung zu sorgen hat. Kann er das nicht leisten, ist das sein und nicht euer Problem.

Formlose Schreiben gibt es im Internet mehr als genug als Vorlagen.

6

Es gibt im Internet musteranträge für die Elternzeit. Musst du mal nach googeln.

Ich würde den dann einfach umformulieren. Und rein schreiben dass ich Elternezeit für den ersten Monat nach der Geburt anmelden möchte und halt wann der ET ist.

Dann würde ich rein schreiben dass nach der Geburt der Elternzeitangrag mit den genauen Daten folgt.

Z.b

Hiermit möchte ich Elternzeit anmelden.

Ich plane die Elternzeit den ersten Monat nach der Geburt zu nehmen. Der ET ist der .....
Nach der Geburt reiche ich den elternzeitantrag mit den genauen Daten ein.

7

Achso.

Hier ein Link für den Musterantrag

http://www.antrag-elternzeit.de/musterantrag-auf-elternzeit/

10

Genau das wäre dann aber falsch, dann würde er kein Elterngeld bekommen und keinen zweiten Monat Elternzeit!

Deshalb besser nicht nach Musteranträgen suchen im Netz, denn schon der Begriff ist ja falsch! Der Rest, so wie die unsinnigen Vorschläge von Stiftung Warentest auch oft!

weiteren Kommentar laden
9

Vielen dank für eure antworten!!! Wir werden uns dann heute Abend mal ans basteln wagen und dann schauen wir mal was passiert!