Hallo ihr lieben,
nach dem ihr mir gestern so toll weitergeholfen habt, bin ich nun guter Hoffnung, dass mir vielleicht jemand bei meinem Antrag auf Elterngeld ein paar Fragen beantworten kann. Alleine ist das ganz schön schwierig durch alles durch zu steigen...
Kurz zur Info, falls das wichtig sein sollte: ich bin mit dem Vater meines Kindes nicht verheiratet, wir wohnen nicht zusammen und das wird sich auch nicht ändern! Die Vaterschaft werden wir anerkennen lassen, aber das Sorgerecht bleibt erstmal bei mir.
Ist es dann richtig, dass ich das Elterngeld für 14 Monate beantragen könnte?
Bisher habe ich vom Vater des Kindes noch nicht mal einen kleinen Teil für die Ausstattung unserer Bauchmaus bekommen und ich bin mir auch nicht sicher, ob er jemals für sein Wunschkind etwas zahlen will / wird...
Naja wie auch immer, nun stehe ich halt vor der Frage Elterngeld beantragen ja oder nein? Mein Chef würde mir fast alles zahlen, wenn ich nach der Mutterschutzfrist sofort wieder anfangen würde zu arbeiten. Aber ganz ehrlich, kurz drüber nachgedacht habe ich schon, aus dem reinen finanziellen Aspekt, aber das erste Jahr mit meiner Maus lasse ich mir nicht nehmen, für kein Geld der Welt .
Eigentlich möchte ich zwei Jahre Elternzeit beantragen, davon das erste Jahr komplett zu Hause bleiben und im zweiten Jahr max. 30 Std. die Woche wieder arbeiten gehen. Dann schnallen wir halt in der Zeit den Gürtel etwas enger, über die Runden kommen wir schon irgendwie.
Nun meine vielen Fragen:
Habe ich die Möglichkeit für 14 Monate Elterngeld zu beziehen? Wenn ja, wie funktioniert das, wenn ich im zweiten Jahr auf 30 Std. Basis wieder arbeiten gehen werde? Der 13. + 14. Monat sind dann ja schon die ersten zwei Monate des zweiten Elternjahres, richtig?
Und gibt es noch irgendeine andere Möglichkeit wo ich Geld beziehen könnte für meine kleine Maus?
Klar Kindergeld, damit werde ich mich nächste Woche mal befassen.
So nun noch ein paar Fragen zum Antrag:
Bei dem Antrag unter Punkt 5, Festlegung des Zeitraumes: - kreuze ich zunächst 1. bis 12. LM an und - in dem Teil drunter dann alles ankreuzen und Bescheinigungen einschicken? --> muss ich nach der Geburt dann die Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht beim Jugendamt beantragen?
Unter Punkt 12. Zeitraum vor der Geburt:
- da sind ja die 12 Monate vor Beginn Mutterschutz ausschlaggebend, oder? Wie ist das, ich habe 2 Tage im Dezember Krankengeld erhalten, muss ich das dann darunter ankreuzen bei Bezug von sonstigen Leistungen? Und wird dadurch der Zeitraum für die Berechnung dann vor dem Dezember genommen, oder wird der Dezember nur ausgeklammert oder kann ich das ganz normal bis April dann nehmen?
--> Oh je, ich habe echt keinen Plan! Blöd wäre es, wenn der Zeitraum zurück verlagert wird, da ich seit Januar diesen Jahres etwas mehr Geld monatlich erhalte. Wäre ja schon blöd, wenn das rausfällt...
- in dem Punkt darunter, Zeitraum nach der Geburt:
--> würde ich dann ja ankreuzen "keine Erwerbstätigkeit", richtig? und muss ich da angeben von wann bis wann ich Elternzeit nehme, wenn ich das Elterngeld für 14 Monate beantrage und im zweiten Elternjahr teilzeit wieder arbeiten gehe? Oder gehe ich dann erst nach den 14 Monaten wieder arbeiten?
Oh je...nun ist es aber ziemlich lang geworden, tut mir leid .
Aber ich wäre über Hilfe echt sehr dankbar!
Ganz liebe Grüße,
.butterfly. mit Bauchmaus 33.SSW
Elterngeld und co...Hilfe, ich bin überfordert!
Also so wie du die Situation beschreibst, hast du Anspruch auf 14 Monat Elterngeld:
"Bedingung für den Anspruch auf die zwei zusätzlichen Monate ist jedoch, dass das Kind allein bei dem Elternteil in einem Haushalt lebt, dem die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht.
Bei gemeinsamem Sorgerecht gilt das Gleiche, wenn der Elternteil mit Anspruch auf Elterngeld eine einstweilige Anordnung erwirkt hat, mit der ihm zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig zur alleinigen Ausübung übertragen worden ist."
Wenn du ab dem 13 Lebensmonat wieder arbeiten gehst, wird dein Einkommen aber angerechnet, ich weiß ja nicht wieviel es ist, vielleicht bekommst du dann kein Elterngeld mehr, weil du zu viel verdienst.
Du könntest ja aber auch 2 Jahre elternzeit beantragen und erst ab dem 15 Lebensmonat wieder arbeiten gehen.
Finanziell weiß ichniht wiviel ihr zur Verfügung habt und ob dir noch Wohngeld oder so zusteht.
Huhu,
echt? Wenn man alleinerziehend ist bekommt man 14 Monate Elterngeld? Ich dachte die 2 Extramonate gibt es nur für den Vater, wenn er auch mdst 2 Monate Elternzeit nimmt, und dass dieser dieses dann aber separat beantragen muss...
Wenn das wirklich so ist lass ich das Sorgerecht vielleicht erstmal bei mir allein Dann kann ich die Zeit bis zum Krippenjahresbeginn vielleicht noch überbrücken....
300 Euro bleiben einem immer an Elterngeld, wenn es nicht mehr als 30h/Arbeit pro Woche sind.
"Bei dem Antrag unter Punkt 5, Festlegung des Zeitraumes: - kreuze ich zunächst 1. bis 12. LM an und - in dem Teil drunter dann alles ankreuzen und Bescheinigungen einschicken? --> muss ich nach der Geburt dann die Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht beim Jugendamt beantragen?"
Ja, musst du und der Vater darf nicht bei dir einziehen in der Zeit.
"Unter Punkt 12. Zeitraum vor der Geburt:"
Hast du Krankengeld wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung erhalten? Dann Atteste beifügen und einen Monat davor mit einreichen. Und ja, dann musst du das ankreuzen (vermute ich, da du das Bundesland nicht genannt hat, weiß ja niemand, wie der Antrag aussieht!).
Wenn er nicht verlagert wird (darauf kannst du verzichten), dann wird das Krankengeld aber nicht mitgerechnet als Einkommen, ob du da dann wirklich besser mit kommst, ist fraglich!
" in dem Punkt darunter, Zeitraum nach der Geburt:"
Du kannst auch erst nach 14 Monaten wieder arbeiten gehen oder nach 12 und dann wird das Einkommen in den letzten zwei Monaten auf das Elterngeld angerechnet!
Hallo susannea,
vielen lieben Dank für deine Hilfe!
oh je, daran hab ich ünerhaupt nicht gedacht, dass es für jedes Bundesland verschiedene Anträge gibt
Ja, es war SS bedingt, war deswegen 6 1/2 Wochen krank geschrieben und bin damit genau 2 Tage ins Krankengeld gerutscht, was ich eigentlich nie wollte, aber arbeiten war einfach unmöglich zu der Zeit .
Dann gehe ich mir vom Arzt nochmal ein Attest dafür besorgen und reiche das dann mit ein.
Wenn er verlagert werden würde, dann müsste ich alle Abrechnungen bis Dezember einreichen (ET ist im Mai) oder nur den Monat Dezember ausklammern und daher einen Monat früher mit einreichen als sonst?
Oh je, ist das kompliziert...
Vielen lieben Dank und liebe Grüße,
.butterfly.
"Wenn er verlagert werden würde, dann müsste ich alle Abrechnungen bis Dezember einreichen (ET ist im Mai) oder nur den Monat Dezember ausklammern und daher einen Monat früher mit einreichen als sonst?"
Nur den Monat Dezember ausklammern und eine weiter vorne einreichen!