Kita-Platz in der Elternzeit?

Hallo Zusammen,

ich würde gern wissen ob mit während der Elternzeit ein halbtags Kita-Platz zusteht?

Muss er von mir getragen werden oder bezahlt das Amt die Gebühren.

Vielleicht kann mir das jemand beantworten?!

LG

1

Benötigst du denn während der Elternzeit einen Kita-Platz? Inwieweit du darfür selbst aufkommen musst oder dieser ganz bzw. teilweise öffentlich übernommen wird, hängt von deinem/eurem finanziellen Möglichkeiten ab.

Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ohne ersichtlichen Grund (berufliche Tätigkeit, Studium, Fortbildung oder einfach weil eine Entlastung im Alltag notwendig ist) dafür die Gebühren übernommen werden, da würde ich einfach mal direkt bei einer örtlichen Kita anrufen und nachfragen, die geben normalerweise immer Auskunft darüber.

Ich habe bei uns die Erfahrung gemacht, dass wir (als Selbstzahler) und obwohl ich in Elternzeit halbtags mich via Fernstudium fortbilde es hier (Großstadt) gar nicht so einfach ist, einen bzw. zwei Plätze (11 Monate altes Baby und weiteres Kind im Juli) zu erhalten. An meinem alten Wohnort (tiefstes Land) hingegen schafften sie es sogar nicht mal alle Plätze in der örtlichen zu belegen, da zu wenige Eltern einen Platz wollten.

2

Danke für deine Antwort,

ich wollte gern einen Kita-Platz ab den 6 Monat in Anspruch nehmen, da ich nach der Elterzeit arbeitslos (nur befristete Arbeitsstelle) bin und mich so das verbleibende Halbe Jahr auf die Arbeitsuche konzentrien möchte und da wäre es schon nicht schlecht wenn man mal ein paar Stunden "frei" hat und Bewerbungen / -Gespräche wahrzunehmen.

Leider habe ich nicht die Möglichkeit die Oma oder andere Verwandschaft in Anspruch zu nehmen, da die selbst alle Vollzeit beschäftigt sind.

Also was die Anmeldung in der Kita betrifft, habe ich schon nachgefragt, die sollte so zeitig wie möglich erfolgen.

Wießt Du ob es irgend eine Beratungstelle diesbezüglich gibt?
Jugendamt oder vllt. das Arbeitsamt (da ich ja danach alo bin)

4

Ich würde mich direkt an die Stelle wenden, die für die Vergabe der KiTa Plätze verantwortlich ist... die können dir sicher weiterhelfen

weitere Kommentare laden
3

Das kommt vermutlich auf deinen Wohnort an.

Rechtlich steht einem ein Kitaplatz ab dem vollendeten ersten lebensjahr zu; aber ich glaube auch nur. wenn du berufstätig oder arbeitssuchend bist.

Warum sollte das Amt die Gebühren zahlen? Die Gebühren ermittlen sich in der Regel nach der Gebührenordnung. Oftmals staffeln sich die Gebühren nach der Höhe eures Haushaltseinkommens.

9

"Rechtlich steht einem ein Kitaplatz ab dem vollendeten ersten lebensjahr zu; aber ich glaube auch nur. wenn du berufstätig oder arbeitssuchend bist."

Da glaubst du falsch, da gibt es keinen Unterschied!

5

Hallo,

Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Geb besteht laut Gesetz unabhängig davon, ob beide Eltern arbeiten. Daher hast du den Anspruch auch wenn du Elternzeit hast- nur eventuell bekommst du keinen Platz weil aufgrund der Sozialkriterien berufstätige Eltern bevorzugt werden.

Wir haben für die Große (2) einen Platz bei der Tagesmutter. Wenn jetzt das Geschwisterchen kommt, nehme ich die Große selbstverständlich NICHT aus der Betreuung um sie dann 10 Monate später nach meiner Elternzeit wieder eingewöhnen zu müssen. Das Jugendamt zahlt auch ganz normal weiter obwohl ich in Elternzeit bin...

Solltest du keinen halbtags KiTa Platz erhalten, hättest du Anspruch auf Beteiligung an den Kosten der TaMu. (Je nach Stadt verschieden).

Viele Grüße

Lore

6

Also ich muss von meinem Elterngeld die KiTa gebühren bezahlen.

Unsere große geht ab August in die Kita. Da kommt dann aber auch das Brüderchen zur Welt. Trotzdem muss ich von meinem Elterngeld die KiTa gebühren bezahlen. Das geht hier immer gestaffelt nach Jahreseinkommen.

Geht denn der Papa vom Baby arbeiten?

7

Hallo, der rechtliche Anspruch besteht ja wie gesagt erst ab einemJahr. Ich hoffe mal man bekommt für ein 6 Monate altes Kind keinen kitaplatz nur um Bewerbungen schreiben zu können. Da nimmst du den Eltern die schon wieder Arbeiten gehen wollen den Platz weg.

8

Ab einem Jahr steht dir der Platz zu, ja. Egal ob Elternzeit oder nicht.

Kosten wirst du evtl. selber tragen müssen, dass kommt eh darauf an, wie das bei euch geregelt ist.