Mutterschaftsgeld - ARGH, hab ich jetzt was versäumt zu beantragen???

Hallihallo,

ich bin mal wieder ratlos und hoffe auf Hilfe im Behördendschungel. Ich habe zwar schon ein Kind und erinnere mich auch noch an Kindergeld- und Elterngeldantrag, Elterzeit usw.

Aber eines weiß ich nicht mehr, bzw. die Situation ist jetzt eine andere:

Ich bin Lehrerin in Bayern (verbeamtet) und habe vor der Geburt meiner Tochter gearbeitet. Da habe ich ja im Mutterschutz mein ganz normales Gehalt vom Staat bekommen. Ich kann mich nicht entsinnen, dieses Geld "beantragt" zu haben!

Nun war ich seitdem in Elternzeit und erwarte im Mai unseren Sohn. Damit ich wieder das volle Gehalt während des Mutterschutzes bekomme, habe ich ein entsprechendes Schreiben an die Dienststelle geschickt, dass ich die erste Elternzeit vorzeitig beenden möchte, wenn der 2. Mutterschutz beginnt, so dass das mit dem Geld eben klappt.

Darauf habe ich keine Antwort oder Bestätigung erhalten - ich weiß, ich Vollhonk hätte einfach mal anrufen und nachfragen sollen!!! #klatsch Auch von der Schulleitung oder vom Ministerium kam noch keine Bestätigung o.ä. wegen des Elternzeitantrags. Das hab ich aber der Schulsekretärin schonmal am Telefon gesagt... #kratz

Tja, wer kennt sich aus? Hätte ich das Mutterschaftsgeld nochmal ausdrücklich beantragen müssen? Bin nun schon in der 36. Woche und hab Schiss, dass ich umsonst die restliche Elternzeit vom 1. Kind habe sausen lassen... #schwitz

Natürlich fällt mir das HEUTE ein, so dass ich jetzt niemanden mehr bei den Behörden erreiche und diese unangenehmen Telefonate aufschieben "muss". Typisch für mich! #hicks

Danke schonmal für jede Antwort!
LG die verwirrte Julia

1

Nein, eigentlich musst du das nicht beantragen, sondern der AG zahlt das automatisch. Hat er doch beim 1. Kind auch gemacht.
Ich würde allerdings nach Ostern trotzdem mal nachfragen, nicht dass die sich wegen der beendeten Elternzeit anstellen und sich doof stellen.

Übrigens würde ich das wohl gleich per Mail anfragen und dann später per Telefon nachhaken ;)

2

PUH, okay... Hab inzwischen im Netz weiter nachgeforscht, werde aber aus nix richtig schlau. Ich werd auf jeden Fall nachhaken, danke für deinen Rat!

3

Vor einem ähnlichen Problem stehe ich auch.
Meine Elternzeit geht bis zum 03.09.14 und Mutterschutz beginnt am 17.09.14
Bei der Besoldungsstelle wusste man nicht,ob ich ganz normal meine Besoldung bekomme,wenn ich nur 1,5 Wochen gearbeitet habe.
Habe jetzt aber der Bezirksregierung geschrieben und hoffe auf baldige Antwort.
Da geht ja nieeee jm ans Telefon:-(

4

Ja, bekommst du eigentlich.