Mutterschutzgesetz: Stehen nach dem 5.Monat

Hallo ihr lieben,
Vllt. Kann mir einer von euch weiter helfen.
Ich arbeite als Tierpflegerin. Ich stehe und laufe min. 90% meiner Arbeitszeit.
Ich arbeite 8 Stunden am Tag: 4 Stunden arbeiten, 2 Stunden Pause, 4 Stunden arbeiten.
Jetzt steht im MuSchugesetz ja das ich nach dem 5. Monat nicht länger als 4 Stunden am Stück täglich stehend arbeiten darf.
Ist damit 4 Stunden für den ganzen Tag gemeint? Also wenn ich z.B. vormittags stehe ich nachmittags nur eine sitzende Tätigkeit machen darf oder bezieht sich das eher auf die Länge am Stück? d.h. Wenn ich zwischen den jeweils 4 Stunden die 2 Stunden Pause habe ist es ok ?
Werde am Mittwoch auf jedenfall meinen Frauenarzt fragen, aber bis jetzt konnte mir noch keiner so richtig Auskunft darüber geben. Muss es aber 100% genau wissen, da ich mit Sicherheit Probleme mit meinem Chef deswegen bekommen werde. Bin jetzt Anfang 5. Monat.
Danke schonmal :)

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Das gleiche ist in der Gastronomie, da arbeiten ja die Frauen auch viel stehend/gehend bis zum Mutterschutz.
Die muss nach den 4. Stunden eine Pause gewährt werden, wie lange die sein muss, weiss ich leider nicht.
Aber bei deinen 2 Stunden Pause dazwischen dürfte das ja hinkommen :-)

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Deine Tätigkeit erfüllt genau das MuSchG, du hast 2 Stunden Pause zwischendurch, kannst dich also hinsetzen und dann noch mal 4 Stunden am Stück maximal stehen.
Das ist nach dem MuSchG ok, ob das für dich körperlich auch ok ist, muss dann dein FA entscheiden.

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Mh, sicher? Weil da steht arbeiten bei denen man mehr als 4 Stunden am Tag stehen muss. Da wird nix von Pausen dazwischen gesagt. Und die Arbeitszeit am Tag darf ja auch nit länger als 8,5 Std am Tag betragen. Mich interessiert das auch, weil ich Köchin bin und ich auch nur stehe.

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Ja, sicher, da hast du das nicht richtig gelesen, denn da steht:

"nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet,"
90% stehen ist nicht ständig stehen und nach 4 Stunden die Beschäftigung unterbrechen, ist auch nicht ständig stehen. ;)

Es muss ein Stuhl da sein, um sich z.B. zwischendurch mal hinzusetzen o.ä. das kann sie ja alles in den zwei Stunden machen und diese 2 Stunden zählen nicht zur Arbeitszeit!