Frage Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld

Hallo ihr Lieben,

bei mir kam die Tage die Frage auf, ob ich Anspruch auf Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld überhaupt habe und da ich im Internet einfach nicht genau das finden konnte wie ich es gern wissen würdem dachte ich, ich frag euch mal :) Sicherlich haben einige Mamis schon Erfahrungen gemacht!

Also folgende Situation:

Mein letzter Arbeitstag ist der 8.7 vor dem Mutterschutz. Der ET ist der 20.8, demnach (wenn jetzt der Krümel auf den Tag genau käme) wäre der Mutterschutz am 20.10 zu Ende. Ich werde 1 Jahr Elternzeit nehmen.

Urlaubsgeld wird mit dem Juni-Gehalt überwiesen (also bin ich da noch im Büro) und Weihnachtsgeld mit dem November-Gehalt.

Jetzt das dicke Fragezeichen:

Gibt es Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld anteilig für die Zeit bis zum Beginn der Elternzeit (20.10)? Oder nur anteilig bis zum Beginn des Mutterschutzes?

Im Arbeitsvertrag steht:

"...wird das Urlaubsgeld für jeden Monat, in dem Urlaubsanspruch enstanden ist, zu je 1/12 gewährt; entsprechendes gilt bei ruhenden Arbeitsverhältnissen."

"...wird die Grundsonderzahlung (Weihnachtsgeld) für jeden Monat der beschäftigung zu je 1/12 gweährt. Entsprechendes gilt bei ruhenden Arbeitsverhältnissen."

Könnt ihr mir hier sagen, wie das zu verstehen ist? :)

Ich hoffe ich hab mit nicht zu sehr verzettelt und ihr versteht was ich da meine :)

Schonmal Danke :) #winke

1

#winke

Hallo

bei meinem Sohn war das so das der AG mir das Weihnachts / Urlaubsgeld anteilig bezahlt hat

-ich war ab 12.06.in Mutterschutz und Urlaubsgeld gabs mit Juni Gehalt
Weihnachtsgeld habe ich dann im Dezmeber anteilig auch bekommen obwohl ich ja schon in Elternzeit war.

Berechnet wurde die Zeit wo ich noch gearbeitet habe + Mutterschutz (also 6 Wochen vorher + 8 Wochen hinterher) bei mir also von 01.01.12 - 29.09.2012.

LG felicie

2

HI,
ich habe persönlich leider keine ERfahrungen damit, weil wir leider keine Sonderzahlungen bekommen.

Aber ich habe zwei Freundinnen - eine bei einem kath. Kiga und eine beim DRK beschäftigt, die haben selbst in der Elternzeit, also in dem Jahr, in dem sie gar nicht gearbeitet haben!! Beide Sonderzahlungen bekommen!! Waren beide verwundert und haben beim AG angerufen, ob das so richtig ist. Beide bekamen die Auskunft, dass es ihnen zusteht und dass das schon seine RIchtigkeit hat.

In dem VErtrag von meiem Mann steht bspw, dass beide Sonderzahlungen freiwillig sind und der AG nicht verpflichtet ist, diese zu leisten - in diesem Fall liegt es vermutlich einfach im Ermessen des AGs...?

Ich würde an deiner STelle mal deinen AG fragen, der wird am besten wissen, wie er es handhaben möchte.

lg, loobs

3

Ganz einfach. Die Sonderzahlungen werden genau so behandelt wie Dein Urlaubsanspruch, d. h. für volle Monate Elternzeit gibt es nix :), Du hast aber Anspruch bis Ende des Mutterschutzes.

LG

4

Wir haben denselben ET :-D und witziger Weise habe ich gerade letzte Woche meiner Personalabteilung genau die gleiche Frage gestellt. Ich bekomme beide Sonderzahlungen bis zum Beginn des Mutterschutzes anteilig. Bei dir verstehe ich es so, dass du nur für Nov und Dez keinen Anteil bekommst. Also jeweils 10/12 von dem, was du ohne Schwa ngerschaft bekommen hättest.

Wünsche dir alles Gute! :-)

5

"Ich bekomme beide Sonderzahlungen bis zum Beginn des Mutterschutzes anteilig."

Da würde ich nochmal nachhaken. Denn du hast ja auch Urlaubsanpruch bis ENDE des muttershcutzes, also 8 Wochen nach der Geburt!

7

Sorry, ich meinte auch bis zum ENDE des Mutterschutzes #klatsch

Diese Schwangerschaftsverwirrtheit... ;-)

weiteren Kommentar laden
6

Demnach stehen dir von beiden Geldern jeweils 10/12 zu.