Wann beginnt die Elternzeit vom Vater? (1.+2.Lebensmonat)

Hallo ihr Lieben!

Mein Freund und ich haben beide EZ bei unseren AG beantragt.
Ich die ersten 24Lebensmonate und mein Freund die ersten beiden Lebensmonate.

Nun kam heut endlich die Bestätigung für meinen Freund von seinem AG.
Allerdings haben die sich etwas komisch ausgedrückt.

Ich bin davon ausgegangen, dass seine EZ an dem Tag startet, wo unsere Kleine zur Welt kommt. In dem Schreiben von seinem AG steht:
"Ihre EZ beträgt zwei Monate beginnend mit dem voraussichtlichen Geburtstermin Ihres Kindes".

Wie ist das denn nun?

Ich gehe von dem Richtigen und nicht von dem errechneten Geburtstag aus, oder?
Wenn die Kleine da ist informieren wir unsere AG telefonisch und dann startet die EZ?

Vielen Dank für eure Antworten.

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Hallo! Also bei uns begann sie am tatsächlichen Geburtstermin. ET wäre drei Wochen später gewesen. Das ist, soweit ich weiß, die normale gesetzliche Regelung.
Ansonsten bei der zuständigen Behörde anrufen und nochmal genau nachfragen.

#winke

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Was genau hat er denn in die Anmeldung geschrieben. Bei meinem Mann stand “...ab der Geburt des Kindes, vorraussichtlicher ET ist der xy.z.“.
Hat dein Mann geschrieben “ab dem vorraussichtlichen ET“?
Ich würde einfach beim AG noch mal anfragen und das richtig stellen. Sollte sich nämlich z.B. die Elternzeit nicht mit dem Elterngeld decken, gibt es Probleme.
Es kann natürlich auch sein, dass der AG sich nur blöd ausgedrückt hat und selbst auch vom wirklichen Geburtstermin ausgeht. Also am besten nachfragen und gegebenenfalls noch mal erklären, worum es geht.

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"Hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes, in deren ersten beiden Lebensmonaten (voraussichtliches Geburtsdatum 12.05.2014).

Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit voraussichtlich am 12.05.2014 beginnen.

Nach einer 2-monatigen Auszeit stehe ich Ihnen ab dem 12.07.2014 wieder voll zur Verfügung..."

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Der letzte Satz ist nicht so günstig, aber trotzdem sollte klar sein, dass er die ersten zwei Lebensmonate zu Hause bleibt und damit ist Beginn und Ende festgelegt.

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Die Elternzeit deines Freunde beginnt mit dem tatsächlichen Entbindungstermin.

Früher kann sie nicht beginnen, da hat er keinen Anspruch (weil das Kind ja nicht da ist) und kommt das Kind früher, dann ist dies ein wichtiger Grund nach dem BEEG.

Also ja, nach der Geburt AG informieren und damit startet die Elternzeit.