schwanger als bäckereifachverkäuferin

Hallo ihr ich hab mal paar fragen an euch ...

Ich bin jetzt in der 9ssw habe der bezirksleitung in der 8 ssw mit geteilt das ich schwanger bin , sie wollte es noch nicht weiterleiten ist das rechtens ? Und welche regelungen gibt es in diesem bereich bei uns ist es so das wir alleine arbeiten müssen ,meine angst ist jetzt das ich in eine andere filiale versetzt werde das heißt das dann zusatzlich fahrtweg mit bus oder bahn auf mich zukommt und es wesentlich stressiger in den anderen fillialen ist als bei uns .... ich hab jetzt schon probleme mit stehen, schwindel und übelkeit .
Gestern war die bezirksleitung da und ohne das ich irgendwas sagte kam nur von ihr ich will nächste woche keine krankschreibungen .... da ich näxhste woche mehr stunden machen muss weil meine kollegen im urlaub ist ...

Kann mir jemand helfen ?j

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Nein, das ist nicht rechtens. Sobald du die Arbeitsstelle über eine Schwangerschaft infomierst müssen die eine Meldung ans Gewerbeaufsichtsamt machen, dass eine Schwangere beschäftigt wird. Und sie müssen sich ans Mutterschutzgesetz halten.

Wie das jetzt in deinem Fall genau ist mit alleine sein und stehen usw. das weiß ich nicht.
Aber du darfst nicht mehr als 8 Stunden am Tag arbeiten! auch nicht wenn deine Kollegin im Urlaub ist.
Aber beim Gewerbeaufsichtsamt, die können dich da beraten und die sind auch sehr nett. Da hab ich mich auch hingewendet.

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Hmmm...schwierig....also in meiner 1.SS war ich in der Ausbildung zur Konditoreifachverkäuferin...bei mir hat sich gar nichts geändert..durfte mich zwischendurch mal setzen das wars...aber gut, musste auch keine Brötchen aufbacken usw.

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Wenn ich sowas lese platzt mir immer die hutschnur. Wenn ich krank bin, bin ich krank, da können die sagen was sie wollen. Wenn ich dort zusammenbreche und am Boden liege ist ja auch keinem geholfen.

Lass dich nicht ärgern. Ich arbeite auch bei einem Bäcker und mir gings anfangs sehr mies, Kreislauf war im Eimer und gespeiht hab ich auch wie ein Held. Und eben, du darfst nicht mehr als 8 Stunden arbeiten. Lass dich nicht ärgern . Sie müssen sich an die schutzlinien halten sobald sie von der Schwangerschaft wissen.

Alles Gute für dich!

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Danke ...

aber das problem ist ja das ich der bezirksleitung zwar mit geteilt habe das ich schwanger bin sie aber meinte wir sollen das noch für uns behalten also gelten für mich keine Mutterschutzregelung ... und ich weiß jetzt nicht was ich da machen soll ich finde es etwas unverschämt ich sage ihr das ja nicht umsonnst, die Filialleitung hat darauf gedräng das ich es weiter gebe und jetzt sowas ....

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Hallo,

das stimmt so nicht. Sobald du es einem Vorgesetzten erzählt hast, gilt für dich das Mutterschutzgesetz. Wenn dies nicht eingehalten wird und etwas passiert, dann ist deine BZ dafür verantwortlich.

Du musst dich jetzt aber mal versuchen für dichselbst stark zu machen und dich durchzusetzen. Denn leider klingt es nicht so, dass deine BZ sich dafür interessieren wird, was dir jetzt alles zusteht.

Zuerst darfst du sie gerne daran erinnern, dass du seit dem du dort arbeitest noch nie krank warst und du es als gemeine Unterstellung empfindest, dass sie dir das einfach so an den Kopf knallt.....und mach ihr auch klar, wenn du wirklich mal krank bist, dass es völlig legitim ist.

Ich weiß, dass das schwierig ist und du bist noch jung, da hat man sich im Normalfall mit solchen Vorgesetzten noch nicht so auseinander gesetzt. Aber das musst du jetzt lernen.

Sie muss dir übrigens eine Sitzmöglichkeit bieten. Ich habe bei uns an der Kasse einen Stuhl stehen, arbeite in einer Boutique und bin auch die meiste Zeit alleine.

Es ist zwar schwierig hinter dem Tresen iwo einen Stuhl hinzustellen, aber da muss eben eine Lösung gefunden werden.

Du solltest also auf jeden Fall noch mal das Gespräch mit deiner BZ suchen. Am besten nicht während du Kunden bedienen musst, sondern ihr euch in Ruhe mal zusammen setzen könnt.

Viel Erfolg dabei und einen schönen Tag noch.

Lg pj

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Hallo

ich hatte bis zum mutterschutz in der metzgerei gearbeitet... ich hab so weiter gearbeitet wie es ging... wenn es nicht mehr ging habe ich Pause gemacht.... wir hatten viel zu tun, mussten heben ect..

ich hatte zwar super liebe arbeitskollegen die mir alles abnehmen wollten... aber ich war schwanger und nicht krank..

dir steht es zu sich zu setzen.. und ab ich meine der 20ten woche nach 4 std eine pause zu.. mein fa sagte zu mir..arbeite so wie du es gewohnt bist... dein körper ist es auch gewohnt, eine gesunde schwangerschaft haut nichts um..

die übelkeit ist am anfang normal... wenn du nicht kannst setz dich kurz... ich denke wenn man jetzt schon zeigt.. hier und da... darf ich oder möchte ich nicht... dann wirst schnell unterdruck gesetzt...

LG

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re: Hast du keine kontaktmöglichkeit an die Bezirksleitung dran zu kommen?
das du es denen ggf selber noch mal sagst?

LG

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ist ja nich der fall nur ich bin nunmal alleine das heißt mir kann keiner was abnehmen pause machen kann ich auch nich ich kann die kunden nich mal eben ne virtelstunde vor der theke stehen lassen ...

außerdem war ich seit dem ich dort arbeite noch nie krank da finde ich es ein bisschen unverschämt von ihr, das wo sie mich das erste mal wieder sieht nach dem ich ihr das gesagt habe mit der schwangerschaft mir so ein spruch zu drücken .... ( aber keine krankmeldung) ...

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hi

arbeite selbst in einer Bäckerfiliale alleine und sowohl in der ersten bis zum Mutterschutz und auch in der jetzigen Ss bis jetzt ohne einschränkungen. Habe auch meine 160 Std im Monat gemacht und zum Schluss wurde es dann etwas schwieriger da hatte ich dann einen Stuhl da stehen und hab mich immer hingesetzt wenn ichs brauchte. Aktuell arbeite ich 5 Tage die Woche und das mit ner 3 jährigen zu Hause.

Da du bis zur 12 Woche nochnicht mal deinem AG bescheid sagen müsstest denke ich *weiß es jetzt aber auch nicht besser* das deine BL bis dahin warten möchte fals doch noch was schief geht.

Fühl dich bitte nicht angegriffen, denn ich weiß bei jedem ist es anders.

Alles Gute

Dani

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Wenn du eine Bestätigung vom Gyn vorweisen kannst, dann gelten für dich alle gesetzlichen Regelungen zum Mutterschutz. Dein Chef weiß bescheid und somit gelten diese Gesetzmäßigkeiten für euren Fall.

Ohne es böse zu meinen, aber auch wenn du schwanger bist, kannst du arbeiten. Setz dich, wenn es nicht geht und trink viel. Als Bäckereifachverkäuferin arbeitest du nicht mit gefährlichen Chemikalien oder machst Dinge, die das Baby in Gefahr bringen. Alles gut also.

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Hallo,
Auch ich bin Bäckereifachverkäuferin. Ich habe meiner Bezirkleitung in der 7.ssw gesagt das ich schwanger bin. Sie hat mit mir dann einen Schein für's Gewerbeaufsichtsamt ausgefüllt. Die Kopie vom Mutterpass von der Seite wo der Entbindungstermin steht sollte ich nachreichen.
Meine Arbeitszeit ging nur noch von 6-20 Uhr (also in der Zeit höchstens 8 Stunden) und nicht mehr als 40 Stunden pro Woche. du darfst nicht mehr alleine arbeiten. Ach und ab der 21.Woche darfst du nur noch vier Stunden arbeiten. Bekommst aber den vollen Arbeitstag bezahlt. So war es jedenfalls bei uns.

Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen!
Lg