Krankschreibung Elterngeld

Hallo an alle!

Ich habe eine Frage vielleicht wisst ihr Bescheid.

Ich bin nun in ssw 20. In ssw 15 hatte ich eine Sturzblutung durch ein Hämatom und einen vorzeitigen Blasensprung. Ich musste streng liegen und wie durch ein Wunder hat es mein Baby geschafft.

Die Ärzte im Kh sagten mir ich würde den Rest der Ss nicht mehr arbeiten gehen, soll mich schonen.

Ich bin nun seit 5 Wochen krank geschrieben rutsche ja nun bald ins Krankengeld.

Nun habe ich zwei verschiedene Versionen gehört, wir sich das auf das Elterngeld auswirkt.

Die einen sagen gar nicht. Die anderen sagen das mindert das Elterngeld. Vielleicht weiß jemand was tatsächlich stimmt?!

Vielen Dank für Eure Antworten

1

Wieso bekommst du kein Beschäftigungsverbot? Da hast du keine Auswirkungen auf dein monatliches Einkommen.

3

Das habe ich meine Ärztin auch gefragt und sie meint nur wenn mein Job die Ss gefährden würde. Meine Kk hat sie schon kontaktiert und gesagt das ich ja auch ins Bv kann wenn ich Schwangerschaftsvergiftung nicht mehr arbeiten kann, aber auf dem Ohr ist sie taub.

5

Geht gar nicht. Wenns deine KK nicht geklärt bekommt würde ich mich erkundigen und den Arzt wechseln. Wenn sie der Meinung ist dein Job die SS nicht gefährdet, warum schreibt sie dich krank? #kratz! Es hat einen guten Grund warum du krank geschrieben bist, da kann sie dich auch BV schreiben!

weitere Kommentare laden
2

Juhu,

Das Problem hatte ich auch. Krankengeld zählt nicht als Einkommen und wird im Elterngeld als Null gerechnet :(

Versuche ins bv zukommen. Denn ist es reguläres Einkommen und wird voll ins Elterngeld angerechnet. Meine kk hat mich damals kontaktiert und mir geraten ein bv zu besorgen weil es ja doch ne Menge Geld ist die am Ende fehlt. Sowohl jetzt als auch in der Elternzeit.

Lg Jenny

4

Will meine Ärztin mir partout nicht ausstellen.

7

Dann bist du falsch informiert bzw. nur teilweise.

Wenn das Krankengeld aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Krankheit gezahlt wird, dann wirkt sich das NICHT aufs Elterngeld aus. Diese Bezugsmonate werden durch frühere Zeiträume ersetzt. Es muss allerdings auf der Krankschreibung ersichtlich sein, dass diese schwangerschaftsbedingt erfolgt ist.

weitere Kommentare laden
8

Bei mir hat sich das Krankengeld definitiv negativ aus mein Elterngeld ausgewirkt. Ich habe dann ein BV (auf 4 Std reduziert arbeiten) erhalten, aber mein volles Gehalt behalten, was auch für den AG kein finanzieller Verlust war. Also solltest Du mit Deinem FA auch darüber reden bevor Du ins Krankengeld rutschst :)

Eine schöne Kugelzeit für Dich!!
LG

30

Wenn es eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung war, dann kann es sich nicht auf dein Elterngeld ausgewirkt haben!

9

Wenn das Krankengeld aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Krankheit gezahlt wird, dann wirkt sich das NICHT aufs Elterngeld aus. Diese Bezugsmonate werden durch frühere Zeiträume ersetzt. Es muss allerdings auf der Krankschreibung ersichtlich sein, dass diese schwangerschaftsbedingt erfolgt ist.

Diese Auskunft habe ich von meiner Krankenkasse, der Elterngeldstelle sowie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht bestätigt bekommen.

Liebe Grüße

11

Siehste das habe ich auch gelesen, aber hier hat es ja jemand wieder anders erlebt. Bei mir steht Rez. Vaginale Blutungen in der Ss. Zustand nach Vorz. Blasensprung.

Vielleicht muss ich selbst nochmal bei der Elterngeldstelle anrufen

12

Schwangerschaftsbedingte Erkrankung

Durch eine Schwangerschaft erhöht sich das Risiko einer Erkrankung. Wenn sich durch eine solche Erkrankung das Erwerbseinkommen vermindert oder ganz wegfällt, werden die betreffenden Kalendermonate bei der Einkommensermittlung nicht berücksichtigt. Gemeint sind hier Zeiten, in denen keine Lohnfortzahlung mehr greift und stattdessen Krankengelder von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse gezahlt werden.

Quelle: www.elterngeld.net

weitere Kommentare laden
16

Hallo!

Oh man, noch so ein toller Arzt! Ich hatte das selbe Problem wie du, mein Arzt hat mich auch nur krank geschrieben, hatte an der 22 ssw starke Blutungen, lag vier Wochen im Krankenhaus, musste dann zu Hause weitere 6 Wochen nur liegen und hatte inzwischen frühzeitige Wehen und verkürzten GMH! Auch das hat meinen Arzt nicht interessiert ich war insgesamt 12 Wochen krank geschrieben und bezog natürlich die letzten 6 Wochen davon Krankengeld! Der Arzt sagte immer, dass mein Arbeitsplatz keine Gefahr für mich und mein Baby sei, und er würde sich strafbar machen, wenn er mir ein BV ausstellt! ( bin Bauzeichnerin, nur zur Info ) Bei dem Antrag wegen EG, sagte man mir wenn das Krankengeld und die Krankschreibung schwangerschaftsbedingt sei, sollte ich mir das schriftlich vom Arzt geben lassen, auch das hat er nicht gemacht, da er von sowas noch nie gehört hätte! Habe es mir dann von der KK bestätigen lassen, und gut ist! Komischerweise hatte meine Arbeitskollegin ein wenig Wassereinlagerungen, und hat direkt bei ihrer Ärztin ein inviduelles BV erhalten! Müsste dann halt 4 von 8 Stunden arbeiten! Ich kann dir nur raten, wechsel den Arzt!!!

Ich habe die Welt damals bei den ganzen Sorgen und Problemen nicht mehr verstanden! Ich wünsche dir alles Gute!

LG Anna mit Max, der Gott sei Dank nur 6 Wochen zu früh auf die Welt kam und heute ein ganz schöner Räuber ist!! ;-)))

19

Danke. Scheinbar wissen einige Ärzte darüber nicht Bescheid. Werde gleich beim Arzt mal fragen ob ich denn so eine Bescheinigung bekomme.

18

Grundsätzlich würde ich mit dem Arzt über ein BV sprechen, wenn du ja laut Arzt nicht mehr arbeiten darfst.

Wenn du nun aber aufgrund der SS krankgeschrieben bist und Krankengeld erhälst, darf das bei der Berechnung vom Elterngeld nicht berücksichtigt werden.
Nur wenn man nicht SS-bedingt krankgeschrieben ist, darf es beim Elterngeld berücksichtigt werden.

28

Das wirkt sich gar nicht aus, weil die Monate durch Monate davor ersetzt werden müssen, da es eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung ist.