Elternzeit, Elterngeld, VERWIRRT

Hey Ihr Lieben,

ich hab eine evtl doofe Frage, ich beschäftige mich seit ein paar Tagen mit dem Thema Elternzeit und checks einfach net =(

Ich möchte nach dem Mutterschutz ein Jahr zuhause bleiben. So. In dieser Zeit bekomme ich Elterngeld (65% vom Lohn). Richtig? Ist das Elterngeld auf 12 Monate begrenzt? Weil ich auch was von 14 Monate gelesen habe und "2 Partnermonate"? Heißt das:

1. -2. Monat nach Geburt = Mutterschutz
3.-14. Monat nach Geburt = Elterngeld (65%) vom Lohn
13.14. Monat nach Geburt (oder früher) = mein Mann bekommt ebenfalls Elterngeld?

Wenn ich länger zuhause bleiben möchten, kann ich das im Rahmen der Elternzeit tun, aber ich bekomme kein Elterngeld. Ist das auch richtig?

Sorry für den langen Text, bin mega überfragt #kratz

Hoffe jemand kann mir das ein bischen erklären #klee

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1.-2. Monat nach Geburt: Mutterschutz
3.-12. Monat nach Geburt: Elterngeld
ENDE

Ausnahme: du lässt das Elterngeld auf 2 Jahre splitten.

Dein Partner kann auch in Elternzeit gehen, bekommt auch Elterngeld, wenn er mind. 2 Monate daheim bleibt. Er kann direkt am Anfang 2 Monate bleiben, würde dann (wenn du im Mutterschutz bist) Elterngeld beziehen, er könnte sie aber z.B. auch am Ende nehmen, das wäre dann Monat 13 und 14. Kann er auch früher nehmen, aber dann endet euer Zeitraum natürlich wieder nach 12 Monaten (sprich zum ersten Geburtstag des Kindes).

Wenn du Elterngeld normal beziehst (1 Jahr), bekommst du genau genommen 10 Monate Elterngeld. Wie genau das beim splitten ist, weiß ich ehrlich gesagt (noch) nicht. Nur dass du monatlich den halben Betrag bekommst und dafür doppelt so lange, dafür aber auch entsprechend den Zeitraum steuerlich dem Progressionsvorbehalt unterliegst.

Ich hoffe das ist nun halbwegs verständlich?

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Danke dir schon mal #blume

Heißt das, man bekommt eigentlich nur 10 Monate Elterngeld bezahlt, bis zum 1. Geburtstag also?

Mein Mutterschutz endet am 31.12.14, wenn ich bis 31.12.15 zuhause bleiben möchte, bekomme ich vom Geburtstag (sagen wir mal baby ist pünktlich: 05.11) bis zum 31.12. kein Elterngeld mehr? Das wäre doof :-/

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So würde es aussehen, außer der Papa bleibt die Zeit noch zu Hause, dann würde er Elterngeld bekommen (wenn er die Zeit nicht schon vorher beansprucht hat).

Du müsstest quasi am ersten Geburtstag wieder arbeiten gehen, wenn du ein Jahr zu Hause bleiben würdest.

Wir schauen auch schon, wie wir das am besten machen, mir schmeckt das diesmal noch so gar nicht, wenn ich nach einem Jahr wieder los müsste...

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Nein, das hast du falsch verstanden, ihr beide gemeinsam bekommt nach der Geburt bis zu 14 Monaten Geld, Elterngeld oder Mutterschaftsgeld, davon jeder mindestens 2 Monate (wenn überhaupt, sonst gibt es nur 12 Monate Geld!) und höchstens 12 Monate!

Nehmt ihr die Zeiten gleichzeitig, dann enden die Monate mit Geld natürlich früher.

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Also der Mutterschutz nach der Geburt wird auf das Elterngeld angerechnet. D.h. diese zwei Monate zählen bereits zum Bezugszeitraum = 1. und 2. Lebensmonat des Kindes. Dir steht dann noch Elterngeld für 10 weitere Lebensmonate zur Verfügung. Der Vater muss mindestens zwei Monate Elternzeit nehmen, um Elterngeld zu erhalten. Diese können im Anschluss, d.h. Im 13. und 14. Lebensmonat des Kindes genommen werden oder parallel zu deinem Bezugszeitraum. Du kannst insgesamt drei Jahre Elternzeit beantragen, bekommst aber nur 12 Monate bezahlt oder du lässt dir das Geld auf 24 Monate ausbezahlen. Das bedeutet dann natürlich nur die Hälfte pro Monat.
Hoffe das hilft dir weiter. Besten Gruß

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"oder du lässt dir das Geld auf 24 Monate ausbezahlen. "

24 Monate kann man nicht Geld beziehen, wenn man Mutterschaftsgeld bekommt, denn das wird nicht gesplittet. Im besten Fall werden es 23 Monate, wobei dann ein Monat mit "sehr" wenig Geld dabei ist!

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Aaalso, wenn du nicht ganz sicher nach einem Jahr wieder Vollzeit arbeiten willst, solltest du auf jeden Fall zwei Jahre Elternzeit anmelden. Auf die ersten 24 Monate musst du dich nämlich sofort festlegen.

Elterngeld wird für 12 Monate bezahlt. Das Mutterschutzgeld wird angerechnet. Also du bekommst nicht 2 Monate Mutterschutzgeld+12 Monate Elterngeld, sondern insgesamt 12 Monaten Geld, obwohl du daheim bleibst.

Wenn dein Partner noch zwei Monate macht, werden es 14 Monate Elterngeld, weil er für die Zeit Geld bekommt. Er kann diese zwei Monate auch gleichzeitig mit dir nehmen, dann bekommt ihr eben zeitgleich Elterngeld.

War das verständlich oder noch nicht?

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Fast :-D Also bei mir ist nachm 1. Geburtstag schluss, wenn ich "normal" elterngeld beziehe und keine 24 Monate anmelde.

Des mit meinem Mann versteh ich nur noch nicht ganz. Er kann ebenfalls zwei monate lang Elterngeld beziehen und das auch gleichzeitig wie ich. richtig? Verkürzt sich dadurch mein Anspruch oder hab ich trotzdem 10 Monate Anspruch?#kratz

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Deine 10 Monate bleiben. Es ist halt individuell was besser ist.

Wenn erst du bis zum ersten Geburtstag Elterngeld beziehst und danach dein Mann für zwei Monate, habt ihr 14 Monate abgedeckt. Wenn ihr gleichzeitig Elterngeld bezieht, deckt ihr nur 12 Monate ab, die Summe bleibt letztlich aber die gleiche.

Mir hat sich das ganze System erschlossen als ich aufgehört habe in Kalendermonaten zu denken und mir klar gemacht habe, dass es immer um Lebensmonate des Kindes geht.

Und bitte Elternzeit und Elterngeld nicht mischen. Du kannst beim Arbeitgeber 24 Monate Elternzeit beantragen. Elterngeld beantragst du bei der zuständigen Stelle für 12 Monate oder gesplittet für 24 Monate. Gesamtsumme bleibt auch dann wie bei 12 Monaten und wird nur länger gezahlt.

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