Hallo ihr Lieben.
Eigentlich will ich ja noch die Füße still halten, bis ich bissl weiter bin. Aber man macht sich ja so seine Gedanken.
Alles was ich ergoogle verwirrt mich immer nur noch mehr. Also folgende Situation samt Frage:
Ich habe im März 2013 meine Tochter bekommen und habe mir das Elterngeld auf zwei Jahre auszahlen lassen. Auch auf der Arbeit bin ich zwei Jahre in Elternzeit.
Soooo und nun? :)
Jetzt kommt - wenn alles gut geht, bitte - im Dezember das Geschwisterchen. Da bin ich ja immer noch in Elternzeit und beziehe auch weiterhin Geld für meine Tochter.
Verfällt der Rest der Elternzeit und des Elterngeldes, wenn ich dann für Kind Nr. 2 wieder alles auf 'neu' stelle?
Oder wird Zeit und Geld hinten dran gehängt? Ich kann das aus dem Elterngeldantrag nicht so wirklich heraus lesen.
Ich weiß zumindest schon einmal, dass der jetzige Elterngeldbezug nicht als Einkommen angerechnet wird, sondern die Berechnung dann eigentlich so läuft wie für meine Tochter.
Wo könnte ich mich denn mal richtig schlau machen, so von Angesicht zu Angesicht vielleicht?
Direkt bei der Familienkasse? Oder gibt es da noch Beratungsstellen? Pro Familia vielleicht auch wenn ich jetzt nicht 'bedürftig' bin?
Vielleicht ist ja die ein oder andere von euch schon einmal in dieser Situation gewesen und kann mir weiter helfen. :)
Vielen Dank für's Lesen ihr Lieben.
Ramona
Elterngeld bei zweitem Kind während der Elternzeit
Also, wenn dein mausi im dezember aug die welt kommt und du bis März dein erstes Jahr elternzeit hattest, ist die berechnung so:
12Monate vor Entbindung
Dez 13'-März 14' -> dein Gehalt von vor der ersten Elternzeit
April - November 14' -> 0€
Das gehalt aus den 4 Monaten wird als Jahresgehalt gesehen.
Also wenn du nehmen wir an 1200€ berdient hast ist die berechnung folgende
1200x4 =4800€
4800€:12 =400€
Die 400€ sind dann im prinzip dein monatliches einkommen der letzten 12 Monate und davon die 64%
Dein altes elterngeld wird weiter bis zum schluss ausgezahlt zusätzlich zum neune EG.
Was die Jahre der Elternzeit angehen weiß ich das nicht. Aber im Prinzip stehen dir ja insgesamt 6 Jahr zu.
Hab mich mit dem EG aus ausrinander gesetzt, weil ich wieder frisch schwanger bin und mein Junior im Juli 13 zur welt kam.
Lg
Sorry, es sind 12 Monate vor dem Muschu, also ca 5 Monate das alte gehalt.
Ich hab zur neuberechnung geschaut welchen durchschnittswert bei meinem alten EG antrag zur Geltung kam.
Gib mal elterngeldrechner bei google ein. Da kommt ein sehr guter
Ahhja, danke sehr. Das ist schon einmal hilfreich.
Aber: Ach Du Schande! Dann wird das ja wohl dieses Mal nichts mit auf zwei Jahre aufteilen und nochmal zwei Jahre zuhause bleiben. Phu, das wird ja dann ganz schön wenig werden.
Hi,
meine Kinder werden 19 Monate auseinander sein und ich hatte die gleichen Bedingungen wie Du. Ich bin Beamtin und schreib mal wie wir das geregelt haben.
Die Elternzeit hab ich vorzeitig beendet (hätte auch nur unterbrechen können), damit ich im Mutterschutz mein normales Gehalt bekomme, was bei Geburtsmeldung nachträglich ausgezahlt wird. Nach der nächsten Geburt beantrage ich dann erneut 2 Jahre Elternzeit.
Das Splitten des Elterngeldes hab ich zurückgezogen und lasse mir den Rest in einer Summe auszahlen. Das Elterngeld fürs nächste Kind kann ich nach dessen Geburt ganz normal beantragen. Es wird aber nicht genau so berechnet wie beim letzten Kind, denn nur die ersten 12 Monate nach Geburt werden außer Acht gelassen. Ich bekomme also definitiv weniger Elterngeld.
Wegen der Elternzeit sprichst Du mit Deinem Sachbearbeiter, bzw vermutlich als Angestellte Deinem Personalbearbeiter? Deiner Arbeit.
Wegen des Elterngeldes meldest Du Dich am besten mit Deinem Zeichen beim entsprechenden Sachbearbeiter Deines Bundeslandes (steht auf der Bewilligung des Elterngeldes).
Ich hoffe, ich konnte helfen. Sicher weichen die Regelungen je nach Job und vlt auch Bundesland etwas ab.
Alles Gute!
Nordlicht84 mit Sohn (18,5 Monate) und Krümel (37+4)
Hatte irgendwo gelesen, dass man während der Elternzeit normal Mutterschaftsgeld bekommt.
Stimmt das so nicht?
Das hatte ich auch gelesen... Da muss ich mich doch nochmal irgendwo hinsetzen, wo sich die Leute konkret auskennen.
Also kurz zum Mutterschaftsgeld:
wenn du in Elternzeit bleibst und diese NICHT vorzeitig beendest bekommst du nur das mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. (13€/Tag)
Wenn du, wie es dein Recht ist, die laufende Eltenrzeit vorzeitig beendest (1 Tag vor Beginn des neuen Muttershcutzes), dann bekommst du zusätzlich zum Muterschaftsgeld der Krankenkasse AUCH den AG-Zuschuss. Somit würdest du in deiner Muttershcutzzeit (14 Wochen ) auf dein ganz normales Netto-gehalt von vor deinem ersten Kind kommen.
lg, verena
Ahh, so ist das also! Gut, da würde ich ja sonst Geld zum Fenster raus werfen.
Danke sehr!
Du solltest deine Elternzeit vom 1. Kind zum Beginn des Mutterschutzes vom 2. Kind beenden um sowohl den AG-Vollzeit-Zuschuss zu erhalten, als auch weniger 0-Monate fürs Elterngeld zu haben.
Wobei die 0-Monate auch so durch den Mutterschutz reduziert werden. (Es sei denn, du bist Beamtin)
Der Rest Elternzeit vom 1. Kind ist dann weg, dein Elterngeld kannst du dir auf einmal auszahlen lassen oder aber normal weiter auszahlen lassen.
Elterngeld wird dann eigentlich von den Monaten Oktober 2013 bis September 2014 berechnet.
Nun liegt aber Oktober 2013 bis März 2014 im Elterngeldbezug, somit werden diese 6 Monate ersetzt. Also 6 Monate von vor dem Mutterschutz vom 1. Kind werden addiert, 1000 Euro Werbungskostenpauschale abgezogen und dann durch 12 geteilt. Davon wird dann dein Elterngeld berechnet.
Das hört sich ja gar nicht sooo schlecht an. Okay, das mit dem Beenden der Elternzeit ist schonmal fest eingetragen.
Wahrscheinlich kann ich das so schriftlich mitteilen, wenn ich auch die neue Schwangerschaft ganz offiziell anmelde.
Danke!