kein Immunschutz gegen Zytomegalie - Beschäftigungsverbot?

Hallo ihr lieben,

ich hoffe ihr könnt mir helfen, denn ich bin echt verzweifelt.

Zunächst einmal meine Situation. Ich arbeite derzeit als Sozialpädagogische Familienhilfe. Nun bin ich in der 11. SSW und meine Frauenärztin stellte fest, dass ich keinen Immunschutz gegen Zytomegalie habe.

Da ich ausschließlich Familien betreue, deren Kinder 0 -3 Jahre sind (höchste Ansteckungsgefahr soweit ich informiert bin), stellt sich mir nun die Frage, ob ich ein Beschäftigungsverbot bekommen sollte. Und falls ja, ob dieses vom Arbeitgeber oder von meinem Frauenarzt ausgestellt wird.

Meine Frauenärztin meinte ich solle mit meinem Arbeitgeber reden, ob er das verantworten kann. Und mein Arbeitgeber sagte, entweder ich kündige oder ich gehe weiter in die Familien. Sie stellt mir kein Beschäftigungsverbot aus.
Mittlerweile bin ich echt verzweifelt und habe total Angst die Kids zu betreuen und mich anzustecken.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Liebe Grüße

fodo.

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Kannst du auch von Erwachsenen bekommen. Habe das 2008 durch den Epsteinbarvirus bzw. Pfeifferischedrüsenfieber bekommen. Ich arbeite mit kranken Patienten und meine FA meinte man soll öfters die Hände desinfizieren. Du kannst es dir auch im Bus holen durch niesen oder Husten!

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Wende dich an das Amt für Arbeitsschutz oder wer das bei euch macht, denn natürlich muss dein AG dir entweder andere Familien geben, dafür sorgen, dass du diese Kinder weder wickeln noch sonst wie sauber machen musst oder dir ein BV ausstellen.

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Hallo Fodo,

meiner Meinung nach müsste Deine Frauenärztin das Beschäftigungsverbot ausstellen.

Bei mir ist der Fall so, dass ich gegen Ringelröteln keinen Immunschutz habe und als Grundschullehrerin arbeite.

Da hat mein Frauenarzt am Tag der Schwangerschaftsfeststellung sofort ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. So war ich vom einen auf den anderen Tag raus aus der Schule, welche sich dann um eine Vertretungskraft kümmern musste.

Deine Ärztin handelt grob fahrlässig, wenn sie Dir das BV nicht ausstellt! Da ist auch die Frage, ob Dein Arbeitgeber sich das vorstellen kann, völlig irrelevant. Kein Arbeitgeber möchte, dass seine Mitarbeiter ein BV bekommen, aber die Sicherheit von Mutter und Kind geht nunmal vor!

Du kündigst auf keinen Fall und gehst bitte auch nicht mehr in die Familien.

Ich hoffe sehr, dass Du das so durchsetzt!

Alles Gute für Dich!#klee

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"Deine Ärztin handelt grob fahrlässig, wenn sie Dir das BV nicht ausstellt! Da ist auch die Frage, ob Dein Arbeitgeber sich das vorstellen kann, völlig irrelevant. Kein Arbeitgeber möchte, dass seine Mitarbeiter ein BV bekommen, aber die Sicherheit von Mutter und Kind geht nunmal vor!"

Das ist absoluter Unsinn. Die Schwangerschaft scheint ja kein Grund für eine BV zu sein, sondern die Arbeitsstelle, also muss der AG das BV ausstellen. Das hätte bei dir auch der AG machen müssen, so ist es jedenfalls in allen anderen Bundesländern ;)

Deshalb muss man in Berlin z.B. zum Arbeitsmedizinischen Dienst, die testens das alles und stellen dann gegebenenfalls das BV aus. Erst wenn die die Freigabe erteilen darf man wieder in die Schule.

Kein Immunschutz gegen Ringelröteln heißt meine ich nur bis zum Ende der 20.Woche BV.

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Nein, so ist es nicht in allen anderen Bundesländern...

Ich bin auch Grundschullehrerin und das BV während meiner SS hat mir meine Frauenärztin ausgestellt. Das musste auch nicht mein Arbeitgeber bzw Schule oder Senatorin für Bildung oder sonst wer machen.

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Also, ich bin auch der Meinung, dass dir deine Frauenärzti das Beschäftigungsverbot ausstellen müsste! Ich habe auch eins aufgrund fehlender Immunität gegen Zytomegalie in der Schwangerschaft von meiner bekommen.
Und der Ansteckungsweg erfolgt ja eben nicht nur über Windelwechseln bzw. Urin, sondern auch über Speichel. Leider habe ich im engeren Bekanntenkreis eine Mama, die sich in ihrer Schwangerschaft damit angesteckt hat und damit ist absolut nicht zu spaßen.
Sprich deine Frauenärztin doch lieber nochmal nachdrücklich drauf an.
Und nebenbei: Dein Arbeitgeber hat doch echt eine Meise. Es ist schade, dass so viele Arbeitgeber beim Thema Schwangerschaft und Beschäftgungsverbot immer gleich so blöde reagieren! Das Wohle der Mama und des kleinen Krümels sollte einem doch nicht scheißegal sein.

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Wie gesagt, klarer Fall für ein BV vom AG und nicht vom FA, denn ihre Schwangerschaft lässt sie ja arbeiten und da besteht keine Gefahr für das Kind, sondern nur die Tätigkeiten sind gefährlich und die muss der AG laut MuSchG verhindern.

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Dohoch, es besteht durch eine mögliche Infektion mit Zytomegalie sogar eine sehr große Gefahr für das Kind!

Es ist nicht gefärhlich für die Schwangere, grundsätzlich ein Kind zu heben oder zu wickeln (da geht es also nicht um die Tätigkeit), sondern die Gefahr hat eine medizinische Komponente, nämlich die einer Infektion.

Glaub doch einfach denen, die das schon durchhaben mit dem BV durch ein ärztliches Attest ;-).

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Hi!

Dein FA hat Recht. In deinem Fall ist der Arbeitgeber zuständig. Es geht um eine Gefährdung, die durch deine Arbeit entsteht, daher ist es Sache des Arbeitgebers.

Dein Arbeitgeber ist laut Gesetz dazu verpflichtet, die Mutterschutzrichtlinien einzuhalten. Tut er das nicht, verstößt er gegen das Gesetz und macht sich strafbar!

Es gibt eine sog. Gefährdungsbeurteilung, die dein Arbeitgeber ausfüllen muss und je nachdem deinen Arbeitsplatz so abändert, dass du nicht mehr gefährdet bist, oder er muss dich ins BV schicken.

Du kannst dich (meinetwegen zunächst anonym) bei der Bezirksregierung deiner Stadt erkundigen. Dort gibt es ein Amt für Arbeitsschutz, die sich um solche Dinge kümmern. Erkundige dich dort mal. Sollte sich dein Arbeitgeber weiter sträuben, klopen die ihm auch auf die Finger.

Bis das geklärt ist, würde ich mich an deiner Stelle erst einmal vorübergehend krankschreiben lassen.

Alles Gute!

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Habt ihr einen Betriebsarzt? Wenn ja, dahin gehen und die Mutterschaftsrichtlinien für deinen Berufszweig besprechen.

Wenn dein AG dir keinen Schonplatz zuordnen kann muss er dir ein BV aussprechen.

Wenn es um Probleme bei dir und deinem KInd geht ist der FA zuständig.

Ansonsten beim Amt für Arbeitsschutz anrufen und da nach den Richtlinien fragen.

Musst du im Rahmen deines Jobs wickeln oder nasse Münder und Nasen abputzen?
Darüber läuft die Ansteckungsgefahr von CM.

LG

Gabi

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Echt traurig manche Arbeitgeber! Wie schon viele gesagt haben, macht das der AG und helfen kann dir die zuständige Arbeitsschutzverwaltung.

Wenn du mir sagst aus welchem Bundesland du kommst, kann ich dir einen Kontakt geben.

Die kommen dann raus und "kümmern" sich um deinen Arbeitgeber.
Bis dahin würde ich mich wegen deiner "Angstzustände und Schlaflosigkeit" wegen dieser Sorgen arbeitsunfähig schreiben lassen! Der Stress kann weder dir noch deinem Baby gut tun ;-)

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Hallo!
Ich habe auch keinen Immunschutz gegen Zytomegalie und arbeite als Erzieherin.
An dem Tag, an dem ich die Schwangerschaft bekannt gegeben habe (4+3) habe ich ein sofortiges BV bekommen und musste zum Arbeitsmedizinische Dienst.
Dort wurde mein Immunschutz auf wirklich alles kontrolliert.
Der Arbeitsmedizinische Dienst hat dann eine EMPFEHLUNG an den AG geschickt: "Keine Arbeit mit U3 und behinderten Kindern"
Seit dem (3 Wochen) hocke ich zu Hause und weiß nicht, wie es weiter geht.

Fest steht, ich darf so lange nicht arbeiten, bis mir mein AG andere Arbeit zuteilt (Kinder ab 3, Jugendarbeit, Büroarbeit,...).
Möglich ist auch, dass ich ganz freigestellt werde. (Das gibt es häufiger bei der Stadt.)
Das entscheidet aber ganz allein der AG.
Ich bin gespannt.
Alles Gute!
LG

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Ich danke euch für die Antworten.

Habe nochmal mit meinem Arbeitgeber gesprochen und er hat eigentlich gar keine Ahnung von den ganzen Mutterschutzrichtlinien. Wir haben in unserer Einrichtung wederHabe am Mittwoch nochmal ein Termin bei meinem Frauenarzt und vielleicht kann der mir irgendwas ausstellen, dass ich nicht mit Kindern unter 3 Jahren arbeiten sollte.

Drückt mir die Daumen

Liebe Grüße

fodo.

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Hattest du schon mit dem Amt für Arbeitsschutz telefoniert? Denn die sind auch dazu da deinen AG über das MuSchG aufzuklären, dann kann er danach auch handeln.

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