Hallo,
vielleicht kann hier jemand grob was dazu sagen.
Mein Mann und ich sind selbstständig und haben Angestellte.
Derzeit arbeiten wir überwiegend von zu Hause und unsere Mitarbeiter im Büro.
Das "Tagesgeschäft" wird von den MA erledigt und wir kümmern uns um die Rahmenbedingungen und bereiten weiter Projekte vor usw.
Heißt also ich werde, wenn unser Spatz im Oktober da ist nicht sofort wieder arbeiten müssen, wobei es auch nicht gehen wird, daß ich mich komplett rausziehe...
Ich werde aber sicherlich weniger als 30h die Woche arbeiten, zumindest ganz am Anfang...
Wie ist das jetzt mit dem Elterngeld. Bei Selbstständigen wird ja das Kalenderjahr vor dem Geburtsjahr rangezogen und nicht die 12 Monate davor, d.h. bei uns also der Abschluß von 2013.
Soweit klar. Aber was steht mir zu, da wir ja in dem Sinne keinen Verdienstausfall haben, da die Mitarbeiter ja weiterarbeiten und erstmal keine Mindereinnahmen zu erwarten sind?
Gehe ich richtig in der Annahme, daß ich dann "nur" die 300€ Mindestsatz erhalten würde? Ich frage, weil wenn dem so wäre, müßte ich ja sicherlich nicht alles offen legen und könnte einfach direkt die 300e beantragen und fertig.
Danke schon mal.
Frage Elterngeld bei Selbstständigkeit mit Mitarbeitern
Auf der seite jura-forum.de wird es sehr gut erklärt. Maximal bekommt man 1800 , es kommt auf den steuerbescheid des vorjahres.
Da stand ein beispiel - im jahr verdient (nach Abzügen steuer usw) 120.000. Monatlich also 10.000. Davon 67 pro elterngeld. Da aber max 1800 bezahlt werden, werden nur die bezahlt.
Ist klar, aber es geht ja um den "Verdienstausfall", der ersetzt werden soll, oder stehe ich auf dem Schlauch?
Ich habe ja dann in dem Sinne keinen Verdienstausfall, da die Firma weiterläuft und wir auch niemanden anstellen müssen um mich zu ersetzen...
Und der Gewinn aus der Firma ist ja mein "Einkommen", also das was mir angerechnet wird, auch wenn man sich ja nie alles davon rausnimmt, weil man ja noch Rücklagen braucht usw. usw.
Hallo mich betrifft das auch mehr oder weniger, da auch bei mir noch mit weiteren Einkünfte zu rechnen ist.
Leider musst du soweit ich weiß einiges zurückzahlen. Ich hab beim fixen googlen etwas von 2/3 Rückzahlung gefunden.
Also ich werde das Elterngeld zwar beantragen, aber vermutlich sicherheitshalber gar nicht antasten.
Genaueres kann ich noch nicht sagen. Heute Termin beim Steuerberater wegen Jahresabschluss und wollte einen Termin zur Beratung bzgl Elterngeld ausmachen.
Hallo!
Also maßgebend ist das Kalenderjahr vor Geburt, das war ja klar.
Jetzt wird gegenüber gestellt was du im Bezugszeitraum an Gewinn erzielst. Ich vermute ihr hab ein gemeinsames Gewerbe. Da gibt es keine Antwort für jeden. Man muss wissen wie die Gewinnverteilung nach der Geburt ist usw.
Deinen Fall würde ich kurz mit deiner zuständigen Elterngeldstelle abklären
Gruß
Ja, da der Gewinn im Vergleich zu 2013 zählt und keine Mindereinnahmen zu erwarten sind, stehen dann nur 300 Euro zu.
Was aber wichtig ist, sollten Partnermonate beansprucht werden wollen, so stehen die nur zu, wenn mindestens 2 Monate Mindereinnahmen zu erwarten sind. Sonst müssen die 12 Monate geteilt werden!
Du wirst nach dem Bezugszeitraum erneut aufgefordert, deine finanzielle Lage (während dem Bezug) offen zu legen. Ist für dich kein oder ein geringer Verlust entstanden, bist du verpflichtet diesen zurück zu zahlen. Wie schon erwähnt, würde ich vorsichtig sein und einen großen Teil aufbehalten. Mir ging es auch so, und ich war leicht geschockt von der Rückzahlungsforderung.
So ein Unsinn, wenn sie einkommensunabhängiges Elterngeld beantragt (300 Euro) muss sie weder was zurückzahlen, noch irgend etwas offen legen und genau das hat sie ja vor!
"So ein Unsinn" ist ja aber etwas krass formuliert, wenn jemand auf eine Frage eine Antwort zu geben versucht....
Ich bin auch selbständig, allerdings habe ich keine Mitarbeiter. Seit bald einem halben Jahr renne ich von Pontius zu Pilatus um von den entsprechenden bei Renten- und Krankenkasse, Elterngeldstellen, Berufsgenossenschaft und Berufshaftpflichtversicherung usw. die richtigen Infos zu bekommen. Und da waren seeeeeehr unterschiedliche Auffassungen zu hören, von ein und derselben Institution....
Ich denke, diese komplizierte Frage wird hier kaum jemand absolut verlässlich beantworten können.
@peanutbutter: aus eigener Erfahrung heraus würde ich Dir empfehlen, Dich bei der Elterngeldstelle erkundigen und ggf. um eine schriftliche Erklärung bitten, sodass Du später etwas schriftliches hast, worauf Du Dich berufen könntest. Ggf werden Dich die Mitarbeiter dort auch an weitere Stellen weiter verweisen. Die Geschichte mit dem Elterngeld bei Selbständigen ist sehr kompliziert und mit vielen Wenns und Abers "verkompliziert". Wenn Du gerne auf bösere Überraschungen verzichten möchtest ;), frag lieber die "Profis".
Ich wünsch Dir ganz viel Glück, an einen kompetenten Mitarbeiter zu treffen und wünsch Dir viel Durchhaltevermögen beim zusammenklauben der Infos. Und natürlich, natürlich eine gute Schwangerschaft!
Grüssli
Pipistrello