Elterngeld , welcher Bemessungszeitraum??? Hilfe!

Unser errechneter ET ist der 25.7. 14
Ich fülle gerade grob die Anträge aus....

Frage, beim bemessungszeitraum EG.... Welche Monate kommen in Frage?

Bei ET 25.7.

Bei ET 1.8.

Mein Mutterschutz beginnt ab 12.6.

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du musst da ja lebensmonate angeben. das heißt du gibst lm 1-12 an, falla dein partner auch elternzeit nimmt und elterngeld beantragt gibt er seine Monate an. du kannst dann beim auszahlungszeitraum schauen, ob du es dir auf zwölf monate auszahlen lässt oder ob du es auf 24 monate splittest.

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Ich wollte gerne wissen , welche Verdienstmonate ich angeben muss....

Mai 13-Juni 14
Juni 13 - juli 14

Das andere weiß ich schon, und habe es so ausgefüllt. Danke.

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Weder noch, Juni ist ja kein voller Monat mehr, weil du schon Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuss erhältst und das wären kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit!

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Bemessungszeitraum sind die Monate die zur Berechnung herangezogen werden. Wenn du keine Gewinneinkünfte hast, ist dein Bemessungszeitraum die 12 Monate vor Mutterschutz, also Juni 2013 bis Mai 2014 :-)

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Danke!
Also die zeit vor dem Muschu zählt als Zeitraum.

Dankeschoen.

Lg

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Ach so vergessen, und bei meinen Mann ( er nimmt im 7./8. LM , was brauchen wir dann als Grundlage? Wird ca. Im Januar und Febr. 15 sein, also die 12 Monate vor Januar 15?

Dezember 13- Dez 14?

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Wenn du nicht Beamtin und nicht selbstständig bist zählen die letzten 12 vollen Monate vor dem Mutterschutz, sprich Juni 2013 bis Mai 2014.

Egal wann das Kind wirklich kommt!

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Du musst deine Lohnzettel von Mai 14- Juni 13 einreichen. (12 Monate)Monate in denen Mutterschaftsgeld bezogen wurde, werden nicht berücksichtigt.
Ich hab bei meinen Antrag extra noch einen Infozettel dabei und da steht das so erklärt.

Lg stulpenpilzchen199 39+1