hallo erstmal...
ich habe heute auf der arbeit gesagt das ich 6 positive schwangerschaftstest hatte und in 8 tagen mein frauenarzt termin ist ..
ja der cheff schaute komisch und gab mir aufeinmal eine schon fertige kündigung in die hand ...... ich bin noch in der probezeit und hatte einen unbefristeten vertrag ..
so wie ist das denn jetzt ??? ich sagte das die mich wegen der schwangerschaft garnicht raus schmeissen dürfen.. und er meinte er weiss es nicht er muss das alles nachschauen jetzt
so leider habe ich noch keine schriftliche bestätigung =((
ich bin direkt danach einfach zum frauenarzt.. aber nicht mein fa da meiner zu hatte heute... die haben nur ein ultraschallbild gemacht und gemeint das man noch garnichts sieht also noch nicht mal eine fruchthöhle =(( .. bin jetzt 4+4 woche...
dann habe ich urin abgegeben und der schwangerschaftstest vom fa wa auch positiv.. so jetzt habe ich für morgen bei meinem richtigen frauenarzt ein termin .. der mir denke ich auch blu abnimmt usw..
ab wann hat man denn bei euch etwas im ultraschall gesehn ??? denn ich brauche eine schriftliche bestätigung vom fa das ich schwanger bin für die arbeit wegen der kündigung...
ich bin fix und fertig und so traurig weil ich meinen krümel noch nicht sehen konnte =((
5. ssw heute kündigung bekommen..und jetzt ??
Dir darf nicht gekündigt werden.
Dafür brauchst du auch kein Ultraschallbild oder irgendeinen anderen Nachweis über die Schwangerschaft. Deine mündliche Bekanntgabe der Schwangerschaft reicht aus. Leg Widerspruch ein.
Du hast Recht, er darf dich nun nicht mehr kündigen, die Kündigung ist unwirksam. Damit sie das allerdings auch bleibt, solltest du ihm möglichst schriftlich und unter Zeugen noch einmal darüber unterrichten und dann gucken, ob er sie zurücknimmt. Tut er das nicht, musst du innerhalb von 3 Wochen Klage einreichen, sonst wird die Kündigung Wirksam.
Hast du dem FA heute gesagt, dass du die Bestätigung für den AG brauchst? Das musst du auf jeden Fall tun und die muss er FA dir auch ausstellen wenn der Test positiv ist.
Aber bei 4+4 sieht man oft noch gar nichts, also keine Sorge!
Wie sieht das aus mit der Probezeit?
Da darf einem doch ohne Grund gekündigt werden, ist das ein unterschied wenn man Schwanger ist, fällt das recht dann weg?
Grundsätzlich hat man als Schwangere Kündigungsschutz, auch in der Probezeit kann der AG einem nicht kündigen!
Das dürfen die nicht machen aber warum hast es so früh gesagt? Ist dein Arbeitsplatz gefährlich für eine Schwangere?
ja .. ich arbeite als altenpflegerin in der pflege und muss leute rum heben die 3 mal so viel wiegen als ich.. und ich habe sehr viel mit mrsa patienten zu tun.. da darf ich nicht mehr rein
Mach dich nicht verrückt, so früh muss man nichts sehen. Bei 5+3 hat man bei mir Fruchthöhle und Dottersack gesehen und bei 6+3 dann den herzschlag.
Also versuch ruhig zu bleiben, du bist schwanger und der Rest wird sich in ein paar tagen auch regeln.
Du kannst innerhalb von 14 Tagen nach Kündigungsbescheid die ss Bescheinigung einreichen. Dir darf nicht gekündigt werden. Du bist auf jeden Fall auf der sicheren Seite und sitzt am längeren Hebel.
Aber wieso sagst du denn schon so früh auf der arbeit Bescheid liebes? Gerade in der probezeit sollte man abwarten und die Füße versuchen still zu halten bis man die Bescheinigung erhält.
Lg pinka 7ssw
" Du bist auf jeden Fall auf der sicheren Seite und sitzt am längeren Hebel."
Nein, nur wenn sie rechtzeitig evtl. Klage einreicht, sonst wird die Kündigung nämlich trotzdem wirksam.
"Gerade in der probezeit sollte man abwarten und die Füße versuchen still zu halten bis man die Bescheinigung erhält."
Genau in der Probezeit sollte man das meiner Meinung nach nicht, denn damit kann einem dann nicht mehr gekündigt werden!
weil ich nicht mehr zu den patienten rein darf.. bekomme ja eh ein absolutes berufsverbot das hat mir mein frauenarzt schon am telefon gesagt gehabt ..
Also erstmal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft. Und jetzt, gaaanz ruhig.
Laut §9 Mutterschutzgesetz darf dir nicht gekündigt werden. Sofern dir der AG kündigt ohne von deiner SS zu wissen, hast du sogar noch zwei Wochen Zeit es ihm mitzuteilen. Ich würde an deiner Stelle ein Schreiben verfassen und ihm mitteilen, dass du schwanger bist und die Kündigung somit unwirksam ist. Er soll dir den erhalt des Schreibens bestätigen.
Google einfach mal Mutterschutzgesetz.
Die Bescheinigung stellt dir der FA zu gegebener Zeit aus. Dann kannst du sie dem AG übergeben.
Alles Gute und LG sabjas 36. SSW
der darf dich nicht kündigen und probezeit wird normal aufgehoben
Hallo Sweetchicka!!!
Lass dich ja nicht beirren!!!
Ich hatte selbiges Problem aber war völlig Ahnungslos!!!!
Er kann dich nicht kündigen, auch wenn du in der Probezeit bist! Schreib am besten sofort per Einschreiben/Rückschein einen Kündigungs-Widerspruch, damit du eine Bestätigung über den Versand hast!
Ich habe das nicht gewusst - ich war im Glauben, dass ich aufgrund der Probezeit trotzdem rausgeschmissen werden kann... und habe das alles erst 3 monate später erfahren.. Na super.. da war es dann schon zu spät.. jetzt bin ich elendiger hartzIV-empfänger. Lass dich bloß nicht beirren und mach alles, damit du deine ansprüche geltend machen kannst! Ich bekomme so wenig geld jetzt... und hätte anders viel mehr ausbezahlt bekommen.. ich könnte mir in den arsch beißen...
Bespreche die situation am besten dann noch mit deinem frauenarzt. Der sagt dir dann genau, was du tun kannst/musst... und wenn du dich sehr unwohl im arbeitsumfeld fühlst - wegen genau diesem vorfall, kannst du dich auch krank schreiben lassen - was sicher dann auch gut für dein kind ist - dem stress aus dem weg zu gehen.
Also - so schnell wie Möglich einen Brief an den Arbeitgeber - aber unbedingt mit Einschreiben/Rückschein! Damit auch wirklich nichts schief gehn kann..
Wenn du schwanger bist, bekommst du keinen anderen Job mehr, weil dich so niemand einstellt.. vorallem, weil du dann keine ansprüche geltend machen kannst. das kannst du nur, wenn du während der arbeit schwanger wirst oder von der schwangerschaft erfährst...
das heißt, da musst dich jetzt wirklich reinknien.
Hört sich stressig an - ist es aber nicht. Nur ein kleiner Brief und du hast die Sicherheit in der Tasche.
Liebe Grüße!
Hanuta mit Krümelchen unter dem Herzen, 36 + 3
vielen dank für die ausführliche antwort =)
aber was soll ich denn da dann rein schreiben ???
öööhhm... hja... gute frage
ich würde etwas kurzes schreiben.. wie... warte.. ganz professionell...
Betreff: Widerspruch
Sehr geehrter Herr/geehrte Frau......
hiermit lege ich Einspruch gegen die am (Datum) erhaltene Kündigung ein.
Vor einigen Tagen stellte ich durch Testdurchführungen eine Schwangerschaft bei mir fest. Diese teilte ich Ihnen bei einem Gespräch am (Datum) mit. Daraufhin erhielt ich die Kündigung. Laut §9 MuschG schützt mich die Schwangerschaft vor einer Kündigung.
Sobald ich einen Termin bei meinem Frauenarzt wahrnehmen konnte, reiche ich Ihnen die Bescheinigung des Gynäkologen nach.
Mit freundlichen Grüßen
....
Ja... ganz kurz und knapp.. kopier dir dann den brief und behalte die unterlagen von der post und den in den nächsten tagen zurück geschickten rückschein - damit du alles zusammen hast.
und sobald du die unterlagen vom arzt hast kopierst du sie auch nochmal für deine unterlagen und schickst sie dann dem arbeitgeber - wieder mit mindestens einwurf und rückschein.
Zu dem zweiten schreiben würde ich ihm dann noch ein exemplar zur aufhebung der kündigung schicken und ihn darum bitten das exemplar bis zu einem bestimmten zeitpunkt (vllt. 7 tage nach verschicken) zurück zu senden. rede mit deinem frauenarzt, ob du dann wieder ganz normal arbeiten sollst oder wie du dann weiter vorgehen musst.
Liebe Grüße
Du darfst nicht gekündigt werden! Hol dir rechtlichen beistand ,mach dir keine sorgen!:)
Ich würde deinem Chef unverzüglich ein Schreiben aufsetzen
"Sehr geehrter Herr XY,
hiermit weise ich Sie darauf hin, dass Ihre mir gegenüber ausgesprochene Kündigung vom xx.xx.xxxx. auf Grund des § 9 Mutterschutzgesetz unwirksam ist.
"§ 9 Kündigungsverbot
(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird..... "
Falls Sie eine schriftliche Bestätigung über die Schwangerschaft fordern, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie die Kosten dafür tragen. Andernfalls kann ich Ihnen zu gegebener Zeit eine Kopie des Mutterpasses hinsichtlich des voraussichtlichen Entbindungstermin anfertigen.
Des Weiteren bitte ich Sie, Ihrer Meldepflicht gegenüber der für den Mutterschutz zuständigen Aufsichtsbehörde nachzugehen.
§ 5 Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis
(1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekannt geben.
(2) Für die Berechnung der in § 3 Abs. 2 bezeichneten Zeiträume vor der Entbindung ist das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme maßgebend; das Zeugnis soll den mutmaßlichen Tag der Entbindung angeben. Irrt sich der Arzt oder die Hebamme über den Zeitpunkt der Entbindung, so verkürzt oder verlängert sich diese Frist entsprechend.
(3) Die Kosten für die Zeugnisse nach den Absätzen 1 und 2 trägt der Arbeitgeber.
MfG
Ihre treue Mitarbeiterin
Und ich würde wegen der Kündigung auch nicht noch warten! Wenn der Chef seine Pflichten nicht kennt, dann kannst du ja nichts für - aber du darfst ihm gerne auf die Sprünge helfen