2. Fragen zum Urlaub im Mutterschutz

Hallo,

mein Mutterschutz geht bis zum 18.03.2015.

Für 2014 habe ich ja meinen kompletten Urlaubsanspruch, also 30 Tage.

Meine erste Frage wäre:

gilt der März in 2015 dann komplett, also wenn ich 2,5 Tage/Monat habe, hätte ich dann 2015 für Januar, Februar und März den kompletten Urlaubsanspruch = 3x2,5 Tage = 7,5 Tage?

Meine zweite Frage wäre:
Kann ich den Urlaub aus 2015 auch in 2014 nehmen oder kommt das drauf an, wie der AG das regelt. Ich weiß, dass ein Kollege mal für "zwischen den Tagen" zwei Urlaubstage aus dem neuen Jahr genommen hat.

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hmmm DAS regelt jeder AG etwas anders also März zählt bei uns in deinem Fall nicht komplett und Tage aus 2015 kann ich nicht vorziehen.... sondern dann nach Elternzeit oder nach Muschu nehmen...

aber das besprichst du am besten mit den Damen und Herren aus eurem Personalbüro

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Hallo,

selbst bei dir zählt der März komplett, es steht nämlich im Gesetz, dass der AG nur die Urlaubstage für KOMPLETTE Monate Elternzeit steichen darf!

lg, verena

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Das ist mal wieder Unsinn, das regelt das Gesetz und nicht der AG.

In Deutschland zählt jeder Monat, wo auch nur ein Tag Mutterschutz war, komplett!

Also auch bei dir zählt dann der März in so einem Fall komplett bzw. bei dir ist es der November für den du auch den vollen Urlaubsanspruch hast, weil es das BEEG so sagt!

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Ja, du hast auch für den kompletten März Urlaubsanspruch, denn der AG darf nur die Urlaubstage anteilig abziehen in denen du den kkmpletten Monat in Elternzeit bist. Und das ist im März nicht der Fall. Steht so im Gesetz.

Außerdem werden die halben Tage aufgerundet, also hast du 8 Tage für 2015. Ob du jedoch diese Tage auch vor dem Mutterschutz nehmen kannst hängt vom AG ab. Aber wenn nicht, dann bleibt er bestehen bis zum Folgejahr des Jahres aus dem du aus der Elternzeit gekommen bist.

lg, verena

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Danke für deine Antwort.

Dass die halben aufgerundet werden ist z.B. auch sehr gut zu wissen. Weißt du in welchem Gesetz das steht? Mutterschutz eher nicht, dann in dem über die Elternzeit?

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Puh, also das mit der anteiligen Kürzung des Jahresurlaub findest du hier:

http://dejure.org/gesetze/BEEG/17.html (falls dein AG das nicht kennt, kannst du es ihm direkt zeigen...)

und hier im Bundesurlaubsgesetz steht das Aufrunden http://dejure.org/gesetze/BUrlG/5.html

lg

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Ja, der März gilt komplett und du hast dann sogar 8 Tage Urlaub, weil ab 0,5 aufgerundet wird. Ob du den Urlaub vorher nehmen darfst entschiedet der AG, rechtlich hast du noch keinen Anspruch darauf.

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Danke für deine Antwort.

Du kennst dich in solchen Sachen immer so gut aus :-) hab schon einige Antworten von dir in die Richtung gelesen :-D