Ein liebes Hallo an alle
man nehme an die Mutter des noch ungeborenen Kindes ist vom Vater getrennt und haben beide getrennte Adressen. Die Mutter wird das alleinige Sorgerecht haben, würde aber bei Ihren Eltern in einem Haushalt leben und wäre über 18.
Somit könnte Sie auch 14 Monate in Elternzeit gehen und somit 14 Monate Elterngeld beantragen?
Auch wenn sie bei den Eltern wohnt und der Vater die Vaterschaft anerkennt und in der Geburtsurkunde steht?
Muss bei den ganzen Anträgen: Elterngeld/Kindergeld der Kindsvater mit angegeben werden?
Muss der Vater denn zwingend Unterhalt zahlen oder kann man sich auch so einigen?
Und kann man auch das Kind bei dem Vater in die Krankenversicherung nehmen?
Fragen über Fragen
LG Ambrosia
Elterngeld/Kindergeld/Unterhalt
Hallo,
seltsame Konstellation...
Also: ElternZEIT kann sie, sofern ein laufender Arbeitsvertrag vorhanden, bis zu 3 Jahre nehmen. Ohne Arbeitgeber auch keine Elternzeit. Zu Hause bleiben kann sie natürlcih.
ElternGELD stehen ihr nach deinen genannten Fakten 14 Monate zu.
Der Vater ist unterhaltspflichtig, der Unterhalt steht dem Kind zu. Rein rechtlich gesehen darf sie als Mutter nicht darauf verzichten.
Frage ist, wovon denn die mutter lebt. Wenn sie öffentliche Gelder beantragt, dann wird auch automatisch geprüft, inwieweit der Vater ihr selber zu Betreuungsunterhalt verpflichtet werden kann(sofern leistungsfähig)
lg,v erena
Woher weißt du, dass sie einen Einkommensverlust hat? Nur dann hat sie Anspruch auf 14 Monate.
Hallo,
kann deine Fragen zwar nur teilweise beantworten,aber vielleicht hilft es ja weiter :
Ich war bei meinem großen Kind alleinerziehend, Elternzeit und Elterngeld habe ich für 14 Monate bekommen, Vater musste (glaube ich) nicht mit angegeben werden ( steht ja in Geburtsurkunde). Elterngeldstelle braucht dann nur Nachweis über alleiniges Sorgerecht und Haushaltsbescheinigung.
Beim Kindergeldantrag steht Vater ja auch in Geburtsurkunde,also musst da keine weiteren Angaben machen. Und Kindergeld steht ja sowieso jedem zu.
Thema Unterhalt: Ich würde diese Einigung dann schriftlich machen. Gerade falls du dann zusätzlich Harz 4 beantragen möchtest ( Alleinerziehenden-Zuschlag bzw beim Jugendamt dann Krippen oder Kitakosten Übernahme).
Ob du es dann im Endeffekt von ihm an nimmst ist ja deine / eure Sache. Für die Ämter brauchst aber (denke ich) Schriftstück.
LG
achso und das mit Krankenversicherung geht glaube ich nicht,denn dann müsstet ihr geteiltes Sorgerecht haben.
Der Vater hat ja dann auch keine Unterschriftbefugnis wenn es mal zu Behandlungen / Operationen kommt. Das darf dann nur die Mutter unterschreiben/genehmigen.
Der Vater und die Mutter haben aber eine Vaterschaftsanerkennung machen lassen.
Die Mutter ist angestellt und würde dann in Elternzeit gehen. Der Vater hat auch Arbeit.
Elterngeld zählst du mit alleinigem Sorgerecht als alleinerziehend und kannst 14 Monate erhalten, wenn du mindestens zwei Monate einen Einkommensverlust hast.
Da muss dann auch der Vater nicht mit rein in den Antrag.
Kindergeld muss er mit rein, wenn er die Vaterschaft anerkennt und nein, auf Kindesunterhalt kannst du nicht verzichten, der steht deinem Kind zu, nicht dir.
Auf Betreuungsunterhalt für dich kannst du verzichten. Und ja, das Kind kann über den Vater versichert sein.
Vielen Dank
Ich moechte ja nicht auf Unterhalt fuer das Kind verzichten, sondern das mit drm Vater so regeln, ohne die Aemter.
Da es dafür Tabellen gibt, was er zahlen muss, geht das eigentlich problemlos auch ohne.