Frage Elterngeld - Prämien mit einberechnen???

Hallo,

wie sieht das eigentlich aus, wenn im Unternehmen Quartalsprämien gezahlt werden.

Werden die bei der Berechnung des Elterngeldes mit hinzugezogen, oder nur das "Grundgehalt"?

Bitte Antwort wenn möglich mit §§.

Danke!

#winke

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Hallo,

ich versuche mal, dir zu antworten, weil ich mich erst gestern intensiv mit dem Antrag beschäftigt habe. Ich habe in den Merkblättern folgende Aussage gefunden:

"Erwerbseinkommen ist die Summe der positiven im Inland zu versteuernden Einkünfte
aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit (ohne sonstige Bezüge i.S.d. § 38a Abs. 1 S. 3 des Einkommensteuergesetzes - EStG), selbstständiger Erwerbstätigkeit, Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaft."

Ich verstehe das so, dass Sonderzahlungen, Prämien nicht mit angerechnet werden.

Für mich ist das nämlich auch interessant, weil das bei mir noch richtig viel Geld ausmachen würde. Ich weiß allerdings nicht, ob auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld als sonstige Bezüge gelten.

Vielleicht gibt es ja hier noch fachkundige Mädels ;-)

LG

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Habe gerade das hier gefunden:

Keine Berücksichtigung sonstiger Bezüge

§ 2c Abs. 1 BEEG: .... Nicht berücksichtigt werden Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren als sonstige Bezüge behandelt werden. ....

Damit werden Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Prämien, Erfolgsbeteiligungen u.ä. Leistungen bei der Berechnung des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens vor der Geburt nicht berücksichtigt.
Zu beachten ist aber die folgende Entscheidung des Bundessozialgerichts.

Regelmäßig gezahlte Provisionen gehören zur Bemessungsgrundlage

Urteile des Bundessozialgerichts vom 26.3.2014 B 10 EG 7/13 R, B 10 EG 12/13 R und B 10 EG 14/13 R.

Auszug aus der Medieninformation Nr. 7/14 des Bundessozialgerichts vom 26.3.2014: Das Bundessozialgericht hat am 26. März 2014 entschieden, dass Provisionen weiterhin bei der Elterngeldberechnung zu berücksichtigen sind. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Provisionen neben dem monatlichen Grundgehalt mehrmals im Jahr nach festgelegten Berechnungsstichtagen regelmäßig gezahlt werden. Das Bundessozialgericht erkennt an, dass es den Behörden möglich sein muss, das Elterngeld möglichst unkompliziert und ohne großen Verwaltungsaufwand zu berechnen. Es ist jedoch nicht möglich, Provisionen allein deshalb außen vor zu lassen, weil der Arbeitgeber Provisionen im Lohnabzugsverfahren faktisch als sonstige Bezüge behandelt hat. .... Provisionen bleiben nach Sinn und Zweck des Gesetzes nur dann unberücksichtigt, soweit sie nicht rechtzeitig gezahlt werden und es durch ihre Voraus- oder Nachzahlung zu einer Verlagerung in den für das Elterngeld maßgeblichen Beobachtungszeitraum (Bemessungszeitraum = letzte zwölf Monate vor dem Monat der Geburt des Kindes) kommt. In diesem Fall könnte ihre Berücksichtigung dazu führen, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse im Beobachtungszeitraum, an die das Elterngeld anknüpfen will, unzutreffend abgebildet werden und das Elterngeld durch diese außergewöhnliche Zahlung zu hoch ausfällt.

Wenn die Provisionen neben dem monatlichen Grundgehalt mehrmals im Jahr nach festgelegten Berechnungsstichtagen regelmäßig gezahlt werden, sind sie bei der Berechnung des Elterngeldes zu berücksichtigen.

Quelle: http://www.lohn-info.de/mutterschaft_elterngeld.html

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Danke für die Infos.

Ich denke, dass zählt aber bei mir nicht, da wir die Prämie nicht planmäßig regelmäßig bekommen. Nur bei Erfolg des Unternehmens. Das wird jedes Jahr neu entschieden.
Meistens jedoch hat das Unternehmen Erfolg ;-)

Vielleicht hast du ja Glück, wenn du regelmäßig diese Zahlungen erhälst.

LG

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DAs hängt davon ab, wie das in deinem Arbeitsvertrag vermerkt ist. Ist es ein fester Bestandteil, steht dort also, dein Gehalt setzt sich aus dem Grundgehalt und Prämien zusammen, dann zählt es.

Sind das Zahlungen, ähnlich wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, die nur einmalig oder bei Erfolg gezahlt werden, dann zählt es nicht.

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Hallo,

danke für deine Antwort:

Also noch mal kurz nachgefragt zum Verständnis.

Es gibt ein Grundgehalt + eine Umsatzbeteiligung.

Beides wird jeden Monat bezahlt. Die Umsatzbeteiligung schwankt natürlich je nach Umsatz.

Und dann gibt es immer noch eine Quartalsprämie, die so alle 3-4 Monate ausgezahlt wird.

Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gibt es so direkt nicht. Bei der Quartalsprämie legt die Geschäftsleitung immer wieder neu fest, ob diese gezahlt wird und wenn ja in welcher Höhe. Das kann also auch variieren oder kann auch mal wegfallen.

Ich würde das jetzt so verstehen, daß Grundgehalt und die Umsatzbeteiligung mit einberechnet werden.
Die unregelmäßig gezahlten Quartalsprämien aber nicht.

Ist das richtig?

Danke nochmal!

P.S. Wie ist das eigentlich mit Überstunden. Mehr als 8,5h (+Pause) darf nicht gearbeitet werden, oder? Das wären 0,5 mögliche Überstunden am Tag?
Was ist, wenn ich freiwillig mehr arbeiten wollen würde (AG verlangt es nicht). Darf ich das oder könnten meine AG oder ich Ärger bekommen?

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Genau so würde ich das auch sehen, dass die Quartalsprämien nicht mit reinzählen, der Rest aber schon. Und wenn es doch mehr wird, was angerechnet wird, dann freust du dich hinterher über ungeplantes höheres Elterngeld ;)

Nein, Mehrarbeit geht wirklich gar nicht, wenn das raus kommt, dann bekommt der AG richtig Ärger. Auch wenn einige es übertrieben finden, aber die Strafen gehen bis zu Freiheitsstrafen und das auch, wenn er dich nicht daran hindert mehr zu arbeiten.

Es gehen also nur die 0,5 h maximal.

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