Hallo ihr Lieben,
ich weiß, die Fragen sind doch irgendwie immer gleich aber ich hab tatsächlich eine Frage.
Ich habe am 17.11. meinen letzten Arbeitstag. Ich bekomme also von meinem AG für November halbes Gehalt, da ich immer zum 15. bekomme. Soweit klar!
Wenn ich Elterngeld beantrage, dann muss ich die 12 Gehaltsbescheinigungen von den 12 Monaten vor dem Monat der Geburt beilegen. In meinem Fall Termin 30.12. -> Gehaltsabrechnungen von Dezember 13 bis November 14. Im November 14 bekomm ich ja aber nur halbes Gehalt, das schmälert doch dann mein Elterngeld. Kann das stimmen?
Zusätzlich bekomme ich im März und November immer nen Bonus? Soll ich die Abrechnungen dann nicht reinlegen? Rechnet die Elterngeldstelle die dann raus oder wie ist das?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!
Danke schon mal!
Gehaltsnachweise Elterngeld
Zu den Einmalzahlung im März und NOvember kann ich dir sagen, dass das nicht reingerechnet wird (die Schweine !). Bei uns gibt es auch immer mal Einmalzahlungen, leider sind die beim Elterngeld nix wert. Kannst du deinen AG nicht bitten, die März/Novemberzahlungen auf 12 Monate umzulegen? DAs ist doch sicherlich ein 13. Gehalt, was zu 2 Teilen ausgezahlt wird?
Rechnen die dann die Monate komplett raus oder nur den variablen Bestandteil? Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, da kann man leider keine Sondervereinbarungen treffen.
Wird das halbe Novembergehalt dann wirklich zur Berechnung herangezogen? Wäre ja schon gemein?
Ich denke, die berechnen das dann anteilig, so dass du eigentlich 13 Gehaltsnachweise bringen müsstest. Da du vor dem Geburtstermin MuSchu hast, zahlt die Krankenkasse ja weiter. Das wird vielleicht mit reingerechnet, das weiß ich leider nicht mehr genau . Wenn du allerdings in einem großen Unternehmen arbeitest, könnte es vielleicht sein, das dein AG einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlt. Unsere Firma hat rund 2000 festangestellte MA und zahlt einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, damit kommt man auf das 'alte' GEhalt ... vielleicht gibt es sowas bei euch auch?
November zählt gar nicht mehr, du musst November 2013 bis Oktober 2014 einreichen!
Hi,
wenn ich das Hinweisblatt zum Elterngeld richtig verstanden habe, ist die Mutterschutzfrist ein Verschiebetatbestand (s. Homepage der L-Bank, Downloads für Geburten ab 01.01.2013, Hinweisblatt zum Antrag auf Elterngeld, Punkt 2 "Fragen an die Mutter" Nr. 2.8.2 ff.) Bemessungszeitraum für dein Elterngeld wären also in deinem Fall die letzten 12 vollen Abrechnungszeiträume vor Beginn der Mutterschutzfrist, also 11/2013 - 10/2014, wenn du nicht schriftlich etwas anderes beantragst.
LG
... ääähm, jaaa! ich glaube, so war es bei mir auch... schlimm, wenn man sich nicht mehr erinnern kann, das ist nur 4 Jahre her bei mir... Kinder machen Löcher ins Gedächtnis ...
Was soll das werden, wenn erst das zweite oder dritte Kind da ist...
Nein, du reichst die 12 Gehaltsbescheinigung von den MOnaten VOR dem Monat in dem deine Muttershcutzfrist beginnt ein.
lg,verena
Ah ok, also wenn MuSchu im November beginnt, dann von November 13 bis Oktober 14.
Gut, dann hab ich das verstanden! Macht ja auch Sinn!
Danke!!!!!
Mein AG zahlt dieses Zuschuss, so dass ich im MuSchu das gleiche Einkommen habe. Wir haben in Deutschland ca. 7000 Mitarbeiter und einen sehr guten Betriebsrat.
Ja genau
...wieso freut ihr euch eigentlich so über euren Zuschuss zum Mutterschaftsgeld? Den muss JEDER AG zahlen.
13 EUR / Tag gibt's direkt von der Krankenkasse und den Rest bis zum letzten Netto muss der AG bezahlen (durchschnittliches Nettoentgelt der letzten 3 vollen Abrechnungszeiträume vor Beginn des Mutterschutzes).
Das ganze Mutterschaftsgeld ist steuer- und sozialversicherungsfrei, muss aber bei der Einkommensteuer angegeben werden, weil es dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
LG
Die letzten 12 vollen Kalendermonate müssen eingereicht werden!