Arbeitgeber nervt - schon wieder Bescheinigung?

Huhu, ich bin morgen in der 38. SSW und bei der Hitze will ich natürlich nicht unnötig von A nach B laufen...jetzt will mein Arbeitgeber aber wieder was:

Meine Firma hat schon zu Beginn der SS meinen Mutterpass kopiert und ich hab erst später erfahren, den hätten sie gar nicht sehen dürfen/müssen. Okay, nicht schlimm.
Dann habe ich meinem Arbeitgeber kurz vor Antritt meines Mutterschutzes eine Bescheinigung des Frauenarztes vorgelegt mit dem voraussichtlichen ET, also vor ca. 3 Wochen erst.
Dann war ich mit einer jüngeren Bescheinigung bei der Krankenkasse und hab da auch eine abgegeben.

Jetzt bekomme ich heute eine Email von meinem Arbeitgeber, dass ich diese Woche NOCH eine Bescheinigung über den ET vorlegen soll, die nicht älter als 6 Wochen vor ET ist, die letzte sei zu alt und hätte nur der Berechnung des Mutterschutzes gedient.… #klatsch

Letztes Mal haben mich schon sowohl Krankenkasse als auch Frauenarzt doof angeguckt, als ich meinte, ich brauche das für den Arbeitgeber. Die meinten, das sei nicht nötig und nicht üblich.
Meine Firma wiederum besteht darauf, das sei normal und die Anweisung käme aus der externen Buchhaltung.

Eigentlich ist es mir ja egal, aber es kostet immer ein paar Euros und bei FA bin ich eigentlich erst nächste Woche wieder...muss ja nicht sein, dass ich jetzt noch mal rumkurve. Außerdem nervt’s langsam, das ist doch nicht normal.

Ich weiss, hier wurde schon mehrfach geschrieben, der AG bekommt nichts mehr die letzten Wochen vor der Geburt (das war wohl früher mal so), sondern erst wieder, WENN das Kind dann da ist...hat jemand dazu mal nen verbindlichen Link oder so? Dann würde ich nämlich darauf verweisen.

Danke Euch!

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Also mit nem Link oder so kann ich leider nicht dienen.
Aber meine Bescheinigung für den AG kostete auch 6€ und ich habe die erstattet bekommen. Also wenn der AG ständig Bescheinigungen verlangt steht dir meiner Meinung nach auch zu das er dir das Geld erstattet.

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Wie wäre es denn, wenn du ihm einfach ne Kopie von der Bescheinigung für die Krankekasse schickst? Das müsste doch reichen. Falls du die nicht kopiert hast, machs halt einfach nicht, du hast ja keine Verpflichtung regelmäßig deine Mails zu lesen. Was soll denn passieren? Nach der Entbindung musst du den AG natürlich informieren aber davor kanns denen ja egal sein, solange sie mal eine Bescheinigung hatten. Ich kenn kein Gesetzt, dass das so vorschreibt. Wenn das so wäre würde mein AG sicher auch ne Bescheinigung haben wollen.

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Meine rechtliche Aussage :

Wenn dein Arbeitgeber eine Bescheinigung verlangt, so hat er diese selbst zu bezahlen. Hier der Auszug aus dem Mutterschutzgesetz :

§ 5 Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis
(1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekannt geben.
(2) Für die Berechnung der in § 3 Abs. 2 bezeichneten Zeiträume (gemeint sind die Schutzfristen) vor der Entbindung ist das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme maßgebend; das Zeugnis soll den mutmaßlichen Tag der Entbindung angeben. Irrt sich der Arzt oder die Hebamme über den Zeitpunkt der Entbindung, so verkürzt oder verlängert sich diese Frist entsprechend.
(3) Die Kosten für die Zeugnisse nach den Absätzen 1 und 2 trägt der Arbeitgeber

EIN Zeugnis!!! Nicht 5 oder 6! Und nur über den "vorraussichtlichen ET"

Dein Arbeitgeber hat kein Anrecht, durch "aktuelle" Bescheinigungen den wahrscheinlichsten ET bekannt zu bekommen. Es geht ihn auch nichts an, wenn du z.B. vordatiert wirst. Da steht ja auch, dass sich deine Schutzfristen entsprechend verlängern oder verkürzen (durch Irrtum oder sonst was) ... das kann also deinem Chef egal sein!

Lass Dich nicht schikanieren und das Geld für die erste Bescheinigung darfst du auch noch nachträglich einfordern :-)

Alles Gute #winke

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Danke Dir, super!

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"Jetzt bekomme ich heute eine Email von meinem Arbeitgeber, dass ich diese Woche NOCH eine Bescheinigung über den ET vorlegen soll, die nicht älter als 6 Wochen vor ET ist, die letzte sei zu alt und hätte nur der Berechnung des Mutterschutzes gedient.…"
Informiere deinen AG, dass er seine Bescheinigung bereits hat und seit 1.1.2013 die jederzeit in der Schwangerschaft ausgestellt werden darf und nicht mehr nur 6 Wochen alt sein darf.

Und weise ihn darauf hin, dass du noch x Euro von ihm erhältst, weil er alle Bescheinigungen, die er haben will, auch bezahlen muss. Mal sehen, wie viele er dann noch haben will.

Auf deine Kosten hättest du eh überhaupt keine holen müssen.

Das ganze steht im MuSchG, dass der AG eine Bescheinigung verlangen kann bei der Bekanntgabe der Schwangerschaft, danach steht da nichts mehr, dass er noch etwas bekommen muss ;)

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Danke Dir! ;-)